Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 01.06.2023 bis zum 31.05.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde). Anonymisierte Angaben sind unzulässig.
Bitte beachten Sie:
(1.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Er-läuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar.
(2.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt.
Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 35 Abs. 3 S. 2 UVgO i.V.m. § 50 VgV bleiben unberührt.
Mindestbedingungen:
Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters. Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen sämtlich die Erfüllung der nachfolgenden Mindestbedingungen (kumulativ) nachgewiesen ist:
(1.) Unterhalts- und Grundreinigung in mindestens einem Gebäude mit Büroräumlichkeiten
(2.) einschließlich Sanitärreinigung (WC-Anlagen)
(3.) einschließlich Teeküchenreinigung
(4.) gereinigte Jahresgrundfläche von mindestens 250 m2
(5.) für mindestens 12 zusammenhängende Monate im Zeitraum vom 01.06.2023 bis zum 31.05.2026
Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters.
Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen.
Mindestbedingungen:
(1.) Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement für das Leistungsbild "Gebäudereinigung" auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 erbringen.
Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die Auf-traggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.
Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.
(2.) Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates für nachhaltiges Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 erbringen.
Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die Auf-traggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.
Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.
Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Bieter müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025) ersichtlich ist.
Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen.
Mindestbedingungen:
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl muss in den Jahren 2023, 2024 und 2025 pro Jahr mindestens 5 Vollzeitäquivalente betragen haben.