Unterhaltsreinigung SBK-Geschäftsstelle Bocholt
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Einkauf und Vergabemanagement der SBK
Ganghoferstraße 29
80339
München
Deutschland
DE272082125
+49 8962700-0
vergabemanagement@sbk.org
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYY6YTV2EA766

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYY6YTV2EA766/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Gegenstand der Ausschreibung ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag über die Unterhaltsrei-nigung der folgenden Liegenschaft der Auftraggeberin:

Hamminkelner Str. 1, 46395 Bocholt

Der ausgeschriebene Auftrag ist ein Werkvertrag im Sinne von § 631 BGB. Die Hauptleistungs-pflicht der Auftragnehmerin besteht darin, den vertraglich vereinbarten Reinigungserfolg herbei-zuführen.

Die vorgesehenen Unterhaltsreinigungsleistungen sind in den dafür vorgesehenen Zeiträumen als Regelleistung zu erbringen. Sie bilden jeweils den Hauptgegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Von ihr umfasst ist auch die Lieferung von Verbrauchs-Hygieneartikeln.

Ebenfalls auf Abruf der Auftraggeberin und nur untergeordnet sind Sonderreinigungsleistungen zu erbringen. Die Auftraggeberin schätzt, dass pro Jahr ein Personentag für Sonderreinigungs-leistungen anfällt. Es wird insoweit eine Höchstabnahmegrenze von zwei Personentagen pro Jahr festgelegt.

Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Leistungsbeginn für die jeweils vorgesehenen Reinigungsleistungen ist der 1. Januar 2027. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2030 (= 4 Jahre). Er verlängert sich automatisch jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit er nicht von der Auftraggeberin gekündigt wird, höchstens jedoch bis zum Ablauf des 31.12.2032 (= 6 Jahre; Höchstlaufzeit).

Umfang der Leistung
Die ausgeschriebenen Unterhaltsreinigungsleistungen sind innerhalb der jeweils vorgesehenen Zeiträume als Regelleistung zu erbringen. Sie bilden jeweils den Hauptgegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Bestandteil des Leistungsumfangs ist ferner die Lieferung von Verbrauchs-Hygieneartikeln. Auf gesonderten Abruf der Auftraggeberin und nur untergeordnet sind Sonderreinigungsleistungen zu erbringen. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass hierfür pro Jahr 2 Stunden anfallen. Es wird insoweit eine Höchstabnahmegrenze von 2 Stunden pro Jahr festgelegt. Auch die Leistungen der Sonderreinigung sind Bestandteil der vertraglich geschuldeten Hauptleistungspflicht. Der Umstand, dass diese Leistungen nicht regelmäßig, sondern anlassbezogen und nur auf besonderen Auftrag erbracht werden, ändert nichts an ihrer Einordnung als vertraglich geschuldete Leistungen. Leistungen der Sonderreinigung gelten deshalb nicht als Überstunden oder Mehrarbeit im arbeitsrechtlichen Sinne, sondern als Bestandteil der geschuldeten Arbeitsleistung. Für die Leistungen der Sonderreinigung gelten somit dieselben arbeits-, sozial- und tarifrechtlichen Verpflichtungen wie für die Leistungen der Unterhaltsreinigung.

Haupterfüllungsort

SBK-Geschäftsstelle Bocholt
Hamminkelner Str. 1
46395
Bocholt

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.

Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags

Bieter müssen eine Erklärung über ihren Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Unterhaltsreinigung) für die Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025 abgeben.

Bitte beachten Sie:

Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. § 35 Abs. 3 S. 2 UVgO i.V.m. § 50 VgV bleiben unberührt.

Mindestbedingung:

Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss jeweils pro Kalenderjahr mindestens 100.000 Euro netto betragen haben.

Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

Bieter müssen eine Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den Tätigkeitsbereich des Auftrags zum Zeitpunkt der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen, mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr, beibringen:

Personen- und Sachschäden: 2.500.000 Euro
Vermögensschäden: 100.000 Euro
Allmächlichkeitsschäden: 500.000 Euro
Umweltschäden: 50.000 Euro
Schlüsselschäden (auch: Codekarten): 50.000 Euro

Aus dieser Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Dies muss durch das betreffende Versicherungsunternehmen bestätigt werden.

Der Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss spätestens im Falle der Zuschlagserteilung als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt wer-den. Insoweit sind nur Fremdbelege zulässig. § 35 Abs. 3 S. 2 UVgO i. V. m. § 50 VgV bleiben unberührt.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 01.06.2023 bis zum 31.05.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde). Anonymisierte Angaben sind unzulässig.

Bitte beachten Sie:
(1.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Er-läuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar.
(2.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt.

Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 35 Abs. 3 S. 2 UVgO i.V.m. § 50 VgV bleiben unberührt.

Mindestbedingungen:

Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters. Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen sämtlich die Erfüllung der nachfolgenden Mindestbedingungen (kumulativ) nachgewiesen ist:

(1.) Unterhalts- und Grundreinigung in mindestens einem Gebäude mit Büroräumlichkeiten
(2.) einschließlich Sanitärreinigung (WC-Anlagen)
(3.) einschließlich Teeküchenreinigung
(4.) gereinigte Jahresgrundfläche von mindestens 250 m2
(5.) für mindestens 12 zusammenhängende Monate im Zeitraum vom 01.06.2023 bis zum 31.05.2026

Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens

Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters.

Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen.

Mindestbedingungen:

(1.) Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement für das Leistungsbild "Gebäudereinigung" auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 erbringen.

Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die Auf-traggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.

Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.

(2.) Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates für nachhaltiges Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 erbringen.

Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die Auf-traggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.

Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.

Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl

Bieter müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025) ersichtlich ist.

Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen.

Mindestbedingungen:

Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl muss in den Jahren 2023, 2024 und 2025 pro Jahr mindestens 5 Vollzeitäquivalente betragen haben.

Sonstige

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen

a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vor-druck 04: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG abzugeben.

b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen abzugeben

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

08.07.2026 11:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

15.09.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bindefrist berücksichtigt die unterschiedlichsten Haupturlaubs- und Ferienzeiten aller Bundesländer.

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