dynamisches Beschaffungssystem - diverses Mobiliar
VO: VgV Vergabeart:   Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: AW: Fragebogen zur Eignungsprüfung Datum: 04.08.2026 - 10:55 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage ist eingegangen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider ist die oben genannte Excel Tabelle falsch formatiert.
Die Felder für die Antworten können nicht ausgefüllt werden.

Es kann lediglich die Spalte "Auswahl" teilweise bearbeitet werden mit dem Dropdown Menü.


Antwort:

Das ist richtig - bitte nur in der Spalte "Auswahl" "erfüllt" oder "nicht erüllt"angeben.

Vielen Dank vorab und liebe Grüße.

Stefanie Schmidt
Vergabestelle

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Betreff: Erläuterung zur Angabe von Nachunternehmern im Teilnahmeantrag Datum: 31.07.2026 - 09:00 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein dynamisches Beschaffungssystem für verschiedene Möbelarten (z. B. Büro-, Labor- und medizinische Möbel). Die konkreten Leistungsinhalte werden erst im Rahmen der jeweiligen Miniwettbewerbe festgelegt.
Die Abfrage im Formblatt "UMG_Bieter_eigenerklärung_VgV" dient daher ausschließlich der grundsätzlichen Erklärung, ob der Bieter beabsichtigt, Nachunternehmer einzusetzen.
Eine konkrete Benennung von Nachunternehmern für bereits feststehende Einzelaufträge ist damit nicht verbunden.
Aufgrund des eigenen Leistungsportfolios und der vorhandenen Kapazitäten kann der Bieter bereits zum Zeitpunkt der Teilnahme einschätzen, ob grundsätzlich auf Nachunternehmer zurückgegriffen werden soll.
Für den Fall, dass Nachunternehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bekannt sind, enthält das Formblatt bereits folgende Regelung:
"Sofern der/die Nachunternehmer noch nicht bekannt sind: Diese Eigenerklärung wird vom Nachunternehmer nach Zuschlagserteilung ausgefüllt und unaufgefordert eingereicht."

Eine Streichung dieses Abschnitts aus dem Teilnahmeantrag ist daher nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Schmidt
Vergabestelle

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Betreff: Erläuterung der Fristen im Teilnahmewettbewerb des dynamischen Beschaffungssystems Datum: 31.07.2026 - 08:51 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um die Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS). Die angegebenen Fristen beziehen sich ausschließlich auf den Teilnahmewettbewerb zur Aufnahme in das dynamische Beschaffungssystem und nicht auf eine konkrete Angebotsabgabe für einen Einzelauftrag.
Im Rahmen dieses Verfahrens können interessierte Unternehmen bis zum Ablauf der genannten Frist für den Antrag auf Teilnahme, somit bis zum 27.06.2031 um 11:00 Uhr, einen Teilnahmeantrag einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung und Aufnahme in das dynamische Beschaffungssystem besteht anschließend die Möglichkeit, an den daraus folgenden Einzelvergaben bzw. Miniwettbewerben teilzunehmen und hierfür Angebote abzugeben.
Die weiteren genannten Fristen, insbesondere die Angebotsfrist sowie die Angebotsöffnung, beziehen sich auf den Ablauf des konkreten Verfahrensschrittes innerhalb der Einrichtung des dynamischen Beschaffungssystems und sind nicht als Fristen für die Abgabe eines Angebots im Rahmen eines einzelnen Leistungsabrufs zu verstehen.
Die Laufzeit und die angegebenen Fristen sind daher korrekt. Eine Bewerbung bis zum 27.06.2031 stellt den Antrag auf Teilnahme am dynamischen Beschaffungssystem dar. Erst nach Aufnahme in das System können Unternehmen zu den jeweiligen zukünftigen Miniwettbewerben aufgefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Schmidt
Vergabestelle

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