Verfahrensangaben

dynamisches Beschaffungssystem - diverses Mobiliar

VO: VgV Vergabeart: Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.06.2031
27.06.2031 11:00 Uhr
01.07.2031

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsmedizin Greifswald KöR
13-X19111018-22
Fleischmannstraße 8
17489
Greifswald
Deutschland
DE80N
vergabestelle@med.uni-greifswald.de
+49 3834860
+49 3834865202

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
VKMV-13-L50010000000-78
Johannes-Stelling-Str. 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 385588-15164
+49 385588-485-5817

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

39150000-8
39151000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Einrichtung eines Dynamischen Beschaffungssystems (DBS) gemäß § 22 VgV für die Beschaffung von diversem Mobiliar. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt im Rahmen von Miniwettbewerben innerhalb des Dynamischen Beschaffungssystems.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Dynamische Beschaffungssystem dient der Beschaffung von diversem Mobiliar. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt über die gesamte Laufzeit des DBS ca. 2.000.000 EUR (netto). Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt im Rahmen von Miniwettbewerben.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
23.07.2026
22.07.2031
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Greifswald
Deutschland
DE80N

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Wolgast
Deutschland
DE80N

Erfüllungsort

---
Karlsburg
Deutschland
DE80N

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Bitte beachten Sie, dass alle aktuellen und zukünftigen Standorte der Universitätsmedizin Greifswald als mögliche Erfüllungsorte gelten.
Im Falle der Erweiterung um zusätzliche Standorte erstreckt sich der Leistungsort automatisch auf diese.
Dies gilt auch für laufende dynamische Beschaffungssysteme; der Geltungsbereich der Erfüllungsorte umfasst stets sämtliche Standorte der Körperschaft.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH5YT8KT5WNX

Einlegung von Rechtsbehelfen

Vergabeverstöße sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis, zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Mängel in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen bis Angebotsfrist.
Nach Rügeablehnung kann binnen 15 Tagen ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden.
Bei Vertragsunwirksamkeit: Antrag binnen 30 Tagen nach Mitteilung über Vertragsschluss, sonst binnen 6 Monaten.
Fristversäumnis führt zum Rechtsverlust.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Zusätzlich zu den Preisangaben im Vergabemanagementsystem sind den abzugebenden Unterlagen alle Datenblätter der im Umfang des Angebots enthaltenen Artikel und Leistungen beizufügen.

Bitte beachten Sie die beigefügte Anlage "Fragebogen zur Eignungspruefung im Teilnahmewettbewerb.xlsx". Alle geforderten Informationen müssen vollständig im Dokument angegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass alle aktuellen und zukünftigen Standorte der Universitätsmedizin Greifswald als mögliche Erfüllungsorte gelten.
Im Falle der Erweiterung um zusätzliche Standorte erstreckt sich der Leistungsort automatisch auf diese.
Dies gilt auch für laufende dynamische Beschaffungssysteme; der Geltungsbereich der Erfüllungsorte umfasst stets sämtliche Standorte der Körperschaft.

- Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
- Alle im Rahmen des DBS eingereichten Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht vorliegen.
- Zugelassene Teilnehmer werden zu den jeweiligen Einzelvergaben innerhalb des DBS aufgefordert.
- Die Teilnahme am DBS ist kostenfrei.
- Änderungen der Unternehmensdaten sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

Bei Rückfragen bitten wir Sie, die Vergabestelle vor Ablauf der Abgabefrist zu kontaktieren. Verwenden Sie hierfür ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

§ 56 VgV
1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 48 VgV: Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
(6)Werden Urkunden oder Bescheinigungen nach den Absätzen 4 und 5 von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt.

Ein Ausschlussgrund aufgrund der Bildung einer kriminellen Vereinigung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, wenn er an einer kriminellen Vereinigung beteiligt ist oder eine solche gegründet hat.

§ 123 GWB
(1)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

Nach § 123 Abs. (1) Nr. 2. GWB muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es Geldwäsche betreibt oder
Terrorismusfinanzierung unterstützt.
Dieser Ausschlussgrund gilt auch dann, wenn das Unternehmen strafrechtlich verurteilt wurde oder gegen die entsprechenden Bestimmungen verstößt, die sich auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beziehen.

Der Ausschlussgrund bei Betrug oder Subventionsbetrug ist in § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB geregelt.

Laut dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs rechtskräftig verurteilt wurde. Dies umfasst insbesondere:

Betrug, der im Zusammenhang mit der Vergabe oder Durchführung öffentlicher Aufträge oder bei der Verwendung öffentlicher Mittel begangen wurde.
Subventionsbetrug, bei dem das Unternehmen unrichtige Angaben macht, um unrechtmäßig öffentliche Gelder oder Subventionen zu erhalten.

§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe,
(1)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
6.
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)

Der Ausschlussgrund aufgrund von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB geregelt.

Nach dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es in Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verwickelt ist oder dies gefördert hat. Das umfasst insbesondere auch Fälle, in denen das Unternehmen rechtskräftig verurteilt wurde.

§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
(4)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1.
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.

§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
(4)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.

§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Ein Ausschlussgrund aufgrund von Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, wie sie in § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) geregelt sind, kann ebenfalls ein Ausschlussgrund in einem Vergabeverfahren darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen wiederholt gegen diese arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstößt. Ein solcher Ausschluss dient dem Ziel, sicherzustellen, dass nur Unternehmen, die arbeitsrechtliche Standards einhalten und keine illegalen Praktiken betreiben, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.

§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
1)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Ein Ausschlussgrund aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
(1)

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
2.das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Ein Ausschlussgrund aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
3.
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.

Ein Ausschlussgrund aufgrund wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ist in § 124 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.

Demnach muss ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn er wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen getroffen hat, die den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen. Solche Vereinbarungen können zum Beispiel Kartelle oder Absprachen zur Preisgestaltung oder zur Aufteilung von Märkten gehören, die die Transparenz und Fairness des Vergabeverfahrens gefährden.

Die Regelung dient dem Schutz des Wettbewerbs und soll verhindern, dass Unternehmen durch unzulässige Absprachen den Markt manipulieren und dadurch den Wettbewerb und die Vergabe von Aufträgen verzerren.

§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
(1)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
5.
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
(1)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
6.
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
(1)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
(1)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
7.
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern).

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung § 44 VgV:
-Eintragung in die Berufsgenossenschaft (Nennung Bezeichnung und Mitgliedsnummer) oder Eintragung in das Handelsregister (Nennung Nummer und Amtsgericht) oder Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung in einem sonstigen Berufsregister
-Eigenerklärung Präqualifizierung (falls vorhanden)
-Eigenerklärung Beachtung ILO Kernarbeitsnormen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung Qualitätsmanagement (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV:
Eigenerklärung Qualitätsmanagement

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Eigenerklärung Unteraufträge (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV:
- Eigenerklärung Unteraufträge
- Eigenerklärung Eignungsleihe
- Eigenerklärung Bietergemeinschaften
-Eigenerklärung verbundene Unternehmen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung zum Umsatz (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV:
- Eigenerklärung zum Umsatz: Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie zusätzlich den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des konkreten Auftrags, der Gegenstand dieser Vergabe ist

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV:
-Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 5,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden, sowie eine Deckungssumme von 100.000 EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Für den Fall, dass der Bieter/Bewerber nicht über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügt, verpflichtet er sich, im Auftragsfall eine Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor geforderten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je Schadensfall bei jeweils doppelter Maximierung abzuschließen bzw. die Deckungssummen der bestehenden Versicherung entsprechend zu erhöhen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Personalstärke Belegschaft (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV:
- Personalstärke: durchschnittliche jährliche Anzahl an Beschäftigten insgesamt der letzten 3 Geschäftsjahre umgerechnet auf Vollzeitkräfte; Anzahl der Mitarbeiter in für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern in den letzten 3 Geschäftsjahren umgerechnet auf Vollzeitkräfte
-Eigenerklärung KMU

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Referenzen Lieferleistung (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV:
- 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Referenzen - Der Bewerber hat zum Nachweis seiner fachlichen Eignung mindestens drei Referenzen über vergleichbare Liefer- und/oder Einrichtungsleistungen aus den letzten fünf Jahren vorzulegen.
Die Referenzen müssen Erfahrungen in der Lieferung, Einrichtung und gegebenenfalls Montage von Büro-, Objekt-, Medizin- und/oder Labormöbeln sowie vergleichbaren funktionalen Einrichtungssystemen erkennen lassen.

Als vergleichbare Leistungen gelten insbesondere:
- Büro- und Verwaltungsbereichsmöblierung,
- Ausstattung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
- Krankenhäuser und Universitätskliniken,
- Stations- und Pflegebereichsmöblierung,
- Arzt- und Untersuchungsräume,
- Funktionsräume,
- Laboreinrichtungen und Labormöbelsysteme,
- Reinraumbereiche (sofern einschlägig),
- Apotheken- und Medikamentenbereiche (sofern einschlägig),
- sonstige technisch, funktional oder hygienisch anspruchsvolle Einrichtungslösungen.

Der Nachweis der geforderten Referenzen ist durch eine Eigenerklärung des Bewerbers zu erbringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Fachliche Leistungsfähigkeit im Bereich Planung und Einrichtung - Der Bewerber hat darzustellen, dass er über die erforderliche Kompetenz und Erfahrung zur Beratung, Planung, Lieferung, Koordination und Umsetzung von Büro-, Objekt-, Medizin- und/oder Labormöbeln sowie vergleichbaren Einrichtungssystemen verfügt.

Das umfasst insbesondere:
- Beratung bei Raum- und Arbeitsplatzlösungen,
- Unterstützung bei Einrichtungskonzepten und technischen Planungen,
- Durchführung bzw. Organisation von Aufmaßen vor Ort,
- Koordination von Liefer-, Montage- und Einrichtungsleistungen

Sofern erforderlich, stehen dem Bewerber geeignete Ansprechpartner*innen für Beratung, Planung und technische Abstimmung zur Verfügung.

Nachweis:
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung des Bewerbers.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Hygiene- und Materialanforderungen - Der Bewerber muss über Erfahrungen mit der Lieferung von Möbeln und Einrichtungssystemen für hygienisch sensible Bereiche verfügen und in der Lage sein, die besonderen Anforderungen an Materialien, Oberflächen und Reinigungseigenschaften zu berücksichtigen.

Dies umfasst insbesondere:

-Erfahrung mit geeigneten Materialien und Oberflächen für medizinische, pflegerische, wissenschaftliche oder vergleichbare Bereiche,
-Kenntnisse hinsichtlich der Reinigungs- und Desinfektionsbeständigkeit eingesetzter Materialien,
-Berücksichtigung geeigneter Oberflächen-, Fugen- und Kanten

Sofern erforderlich, kann der Bewerber geeignete Informationen zu Materialien, Oberflächen und Pflegeeigenschaften der angebotenen Produkte bereitstellen.

Nachweis:
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung des Bewerbers.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Technische Anforderungen und Produktsicherheit - Der Bewerber muss gewährleisten, dass die von ihm angebotenen und gelieferten Möbel und Einrichtungssysteme die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen, Normen und technischen Standards erfüllen, soweit diese für die jeweilige Produktgruppe relevant sind.

Dies umfasst insbesondere:

-Berücksichtigung von Anforderungen an Arbeitsplatzergonomie und Produktsicherheit,
-Einhaltung einschlägiger Anforderungen für medizinische Einrichtungen, soweit zutreffend,
-Berücksichtigung von Anforderungen an Laborarbeitsplätze und spezielle Einsatzbereiche, soweit zutreffend,
-Sicherstellung erforderlicher Kennzeichnungen und Nachweise (z. B. CE-Kennzeichnung, sofern einschlägig),
-Berücksichtigung technischer Anforderungen bei Möbeln mit integrierten elektrischen oder sonstigen technischen Komponenten.

Bei Bedarf stellt der Bewerber geeignete technische Informationen, Produktnachweise oder Herstellerunterlagen zur Verfügung.

Nachweis:
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung des Bewerbers.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Lieferfähigkeit und Produktverfügbarkeit - Der Bewerber muss gewährleisten, dass die von ihm angebotenen Möbel und Einrichtungssysteme über einen angemessenen Zeitraum verfügbar sind und eine bedarfsgerechte Nachbeschaffung sowie Ersatzteilversorgung ermöglicht wird.

Dies umfasst insbesondere:

Sicherstellung der Lieferfähigkeit bei wiederkehrenden Abrufen,
Möglichkeit zur Nachbeschaffung und Erweiterung bestehender Einrichtungssysteme,
Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Austauschkomponenten,
Information über Produktänderungen oder Auslaufmodelle, soweit diese die Nutzung oder Nachbeschaffung betreffen.

Sofern erforderlich, unterstützt der Bewerber den Auftraggeber bei der Auswahl geeigneter Nachfolge- oder Alternativprodukte.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Brandschutzanforderungen - Der Bewerber muss gewährleisten, dass die von ihm angebotenen und gelieferten Möbel und Einrichtungssysteme die einschlägigen gesetzlichen und brandschutztechnischen Anforderungen erfüllen.

Die vom Auftraggeber vorgegebenen brandschutztechnischen Anforderungen sind bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen.

Der Bieter bestätigt, dass alle Brandschutzanforderungen erfüllen werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Umweltmanagementmaßnahmen

Nachhaltigkeit - Der Bewerber muss die Grundsätze einer nachhaltigen Beschaffung berücksichtigen und auf eine möglichst langfristige Nutzbarkeit der angebotenen Möbel und Einrichtungssysteme hinwirken.

Dies umfasst insbesondere:
- langlebige und robuste Materialien,
- Reparatur- und Wartungsmöglichkeiten,
- Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Austauschkomponenten,
- modulare bzw. erweiterbare Einrichtungssysteme,
- Möglichkeiten zur Nach- bzw. Umnutzung bestehender Systeme,
- Berücksichtigung recyclingfähiger Materialien.

Nachweis:
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung des Bewerbers mit kurzer Darstellung der vorgesehenen Nachhaltigkeitsmaßnahmen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Zertifikate, Prüfungen und Nachweise - Der Bewerber verfügt, soweit vorhanden und für die jeweilige Produktgruppe einschlägig, über geeignete Zertifikate, Prüfungen oder sonstige Nachweise zur Qualität, Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit, Produktsicherheit und Ergonomie der angebotenen Möbel und Einrichtungssysteme.

Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung des Bewerbers.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Anforderungen an Labormöbel - Sofern Labormöbel bzw. Laborarbeitsplätze Bestandteil eines Abrufs sind, muss der Bewerber gewährleisten, dass die angebotenen Produkte die einschlägigen technischen Anforderungen und Normen für Laborbereiche erfüllen.

Dies umfasst insbesondere, soweit für die jeweilige Produktgruppe relevant:

-Anforderungen an Laborarbeitsplätze gemäß DIN EN 13150,
-Anforderungen an Labormöbel und Lagereinrichtungen gemäß DIN EN 14727,
-Anforderungen an gewerbliche Aufbewahrungsmöbel gemäß DIN EN 16121 und DIN EN 16122,
- weitere einschlägige technische Anforderungen für den jeweiligen Einsatzbereich.

Der Bewerber stellt bei Bedarf geeignete technische Unterlagen, Produktinformationen und Nachweise zur Verfügung.

Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung des Bewerbers.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eignung für medizinische Bereiche - Der Bewerber muss gewährleisten, dass er über die erforderliche Erfahrung und Fachkunde für die Lieferung von Möbeln und Einrichtungssystemen für medizinische Einrichtungen verfügt und die besonderen Anforderungen dieser Einsatzbereiche berücksichtigen kann.

Dies umfasst insbesondere:

Erfahrung mit der Ausstattung medizinischer Bereiche, insbesondere Stations-, Untersuchungs- und Behandlungsräume, Funktionsräume sowie Arzt- und Pflegebereiche,
Verständnis für die besonderen funktionalen Anforderungen in medizinischen Einrichtungen

Nachweis:
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung des Bewerbers.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Montage- und Logistikleistungen - Der Bewerber muss gewährleisten, dass die erforderlichen Liefer-, Logistik- und Montageleistungen entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers erbracht werden können.

Dies umfasst insbesondere:

-Anlieferung und Transport der Möbel und Einrichtungssysteme,
-Vertragen und Aufstellung am vorgesehenen Einsatzort,
-fachgerechte Montage und Installation, soweit erforderlich,
-Entsorgung von Verpackungsmaterialien,
-Durchführung von Arbeiten im laufenden Betrieb unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen einer medizinischen Einrichtung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Service- und Reklamationsmanagement - Der Bewerber muss gewährleisten, dass für Serviceanfragen, Reklamationen und Mängelmeldungen eine geeignete Betreuung und Bearbeitung sichergestellt ist.

Dies umfasst insbesondere:

-strukturierte Bearbeitung von Reklamationen und Mängelmeldungen,
-Koordination von Nachlieferungen und Ersatzteilen,
-Unterstützung bei technischen Rückfragen,

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Bietereigenerklärung
- Eigenerklärung Russlandsanktionen
- Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung § 44 VgV:
- Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen
- Herstellerangaben zur Aufbereitung: Herstellerangaben zur Aufbereitung als Voraussetzung für Anschaffung eines Medizinproduktes
- Vereinbarung mit Lieferanten nach § 6 LkSG

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung