Die Auftraggeberin plant, Fachplanungsleistungen an einen Generalplaner gemäß § 53 ff HOAI zu vergeben.
Generalplanung (mindestens Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung und Tragwerksplanung, Brandschutz, ggf. Medizintechnikplaner)
Die Planungsleistungen für den Generalplaner sollen als Stufenvertrag und im ersten Schritt vorerst für die Leistungsstufe 1 (LPH 1 und LPH 2) bis zur Einreichung des Fördermittelantrages beauftragt werden. Wir beabsichtigen die weiteren Leistungsstufen 2 (LP 3-4), Leistungsstufe 3 (LP 5-8) und Leistungsstufe 4 (LP9) nach zu beauftragen. Ein Anrecht auf Beauftragung besteht nicht.
Aufgabenstellung
Die vorhandene OP-Abteilung im Krankenhaus Seelow soll funktionell neugestaltet werden.
Grundsätzlich ist beabsichtigt, die vorhandene OP-Abteilung zu einem zentralen ambulanten OP-Zentrum für die regionale Versorgung der ländlichen Bevölkerung in der Region des Landkreises Märkisch-Oderland umzuorganisieren und die medizinische Versorgung heimatnah und langfristig si-cherzustellen.
Geplant ist, die OP-Abteilung funktionell so zu organisieren, dass für ambulante Patienten Räume zum Warten, Umkleiden und zur OP-Vorbereitung vorhanden sind und für die Nachbereitung ein Aufwachbereich in unmittelbarer Nähe der Operationssäle vorgehalten wird. Des Weiteren erfordern die Funktionsabläufe Räume für das Personal, zur Gewährleistung der arbeitsschutzrechtlichen und hygienischen Anforderungen. Die sich in unmittelbarer Nähe befindliche Cafeteria kann in die Über-legungen für den Wartebereich mit einbezogen werden.
Folgende bauliche Änderungen sind geplant:
- Die neben der OP-Abteilung liegende Abteilung der Sterilgut-Versorgung ist entbehr-lich und wird zurückgebaut, da die Versorgung des Standortes mit Sterilgut durch die zentrale Sterilgut-Aufbereitung am Standort Strausberg erfolgt.
- Die gewonnenen Flächen der Sterilgut-Aufbereitung werden zu einem Aufwachbereich mit 10 - 15 Plätzen umgebaut. Der Aufwachbereich wird als Nutzungseinheit (150 m2 Nutzungsfläche) deklariert, um brandschutztechnische Belange ohne umfangreiche Umbauarbeiten gewährleisten zu können.
- Die Umbettschleuse der OP-Abteilung und der daneben liegende Aufwachraum wer-den zum Warten,- Umkleide- und Vorbereitungsbereich (insgesamt 50 m2 Nutzungsflä-che) für die ambulanten Patienten umgestaltet.
Neben den baulichen Änderungen sind die technischen Versorgungen der Räume entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften anzupassen.
Die OP-Säle und die Nebenflächen der OP-Abteilung können ohne bauliche Änderungen für die am-bulante Versorgung von Patienten genutzt werden.
Für die geänderten funktionellen Abläufe sind sowohl ein bauhygienisches Gutachten als auch die Beantragung einer Baugenehmigung erforderlich.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer nachfolgende Leistungsstufen.
Die Planungsleistungen für den Generalplaner sollen als Stufenvertrag und im ersten Schritt vorerst für die Leistungsstufe 1 (LPH 1 und LPH 2) bis zur Einreichung des Fördermittelantrages beauftragt werden. Wir beabsichtigen die weiteren Leistungsstufen 2 (LP 3-4), Leistungsstufe 3 (LP 5-8) und Leistungsstufe 4 (LP9) nach zu beauftragen. Ein Anrecht auf Beauftragung besteht nicht.