Berufsbegleitende Qualifizierung zur/zum Pflegeberater/-in nach § 7a SGB XI im Liv...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Battonnstraße 40
60311
Frankfurt am Main
Deutschland
+49 8000000255
vergabemanagement@he.aok.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYT26XAY9R

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYT26XAY9R/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Seit dem 01. Januar 2009 haben Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten oder beantragt haben sowie Personen, bei denen erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht, einen Anspruch auf eine umfassende, individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI gegen die Pflegekassen. Auf Wunsch der anspruchsberechtigten Person erfolgt die Pflegebe-ratung auch gegenüber Angehörigen und weiteren Personen.

Die AOK Nordost braucht daher eine ausreichende Anzahl qualifizierter Pflegeberater-/innen.

Zu diesem Zweck sucht sie einen geeigneten Vertragspartner, der die Schulungen organisiert und durchführt.

Die Teilnehmenden sind Mitarbeitende der AOK Nordost, die später in den Pflegestützpunkten und in Organisationseinheiten der AOK Nordost die Pflegeberatung durchführen.

Umfang der Leistung
Die Qualifizierung zur Pflegeberaterin/zum Pflegeberater richtet sich nach den jeweils aktuell gültigen "Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Absatz 3 Satz 3 SGB XI zur erforderlichen Anzahl, Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern vom 29. August 2008 in der Fassung vom 22. Mai 2018" siehe Tabelle unter Punkt 1.1, Abbildung 1 in der Anlage D.02.

Der Auftragnehmer hat sich insbesondere an Aufbau und Inhalt der Qualifizierung (siehe Punkt 1.1 der Anlage D.02), Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnehmenden (siehe Punkt 1.2 der Anlage D.02) und Anerkennung von vorhandenen Qualifikationen (siehe Punkt 1.3 der Anlage D.02) zu halten.

Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sollen mit der Qualifizierung u. a. die Fähigkeit erwerben, komplexe Pflegesituationen mithilfe geeigneter Assessmentinstrumente systematisch zu erfassen. Dabei bauen sie methodische, pflegewissenschaftliche, pädagogische, psychologische sowie sozialversicherungsrechtliche Kompetenzen auf. Ziel ist es, Betroffene sowie An- und Zugehörige lebensweltorientiert, prozessbegleitend und ressourcenorientiert zu beraten.

Die Qualifizierung umfasst 3 Module (Recht, Case Management und Pflegefachwissen).

Eine Unterrichtseinheit (UE) entspricht 45 Minuten.

Die Inhalte richten sich nach den jeweils gültigen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Absatz 3 Satz 3 SGB XI zur erforderlichen Anzahl, Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern.

Der Unterricht findet in deutscher Sprache statt.
Das Begleitmaterial ist ebenfalls in deutscher Sprache zu erstellen.

Das Modul Recht und das Modul Pflegefachwissen sind im Lernformat Live Online Class zu vermitteln. Das Modul Case Management wird im Format Live Online Class sowie im Präsenzunterricht vermittelt.

- Recht: 130 UE (1 UE = 45 Min.) im Lernformat Live Online Class.

- Case Management: 114 UE (davon 84 UE in Modulunterricht und 30 UE in Peer Groups) im Lernformat Live Online Class und 56 UE (davon 52 UE in Modulunterricht 4 UE in Peer Groups) im Lernformat Präsenzunterricht.

- Pflegefachwissen: 100 UE im Lernformat "Live Online Class.

Die Qualifizierung ist so aufgebaut, dass sie berufsbegleitend - on the job - absolviert werden kann. Hierfür werden 2 ganztägige Schulungstage pro Woche (vorzugsweise Mittwoch und Freitag) angesetzt. Ein Online-Schulungstag soll in der Regel zwischen 9 und 16 Uhr stattfinden. Richtwert für einen Schulungstag sind 8 Unterrichtseinheiten (exklusive Pausenzeiten). Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.
Bei der Planung der Seminartage werden Ferienzeiten und Feiertage in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt, so dass in diesen Zeiträumen keine Seminare stattfinden. Unter dieser Prämisse wird mit einem Umsetzungszeitraum von 12 bis 18 Monaten je Kurs gerechnet.
Die konkrete Terminplanung zur Umsetzung der Weiterbildung wird zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer zeitnah abgestimmt, sobald der Auftragnehmer den Zuschlag erhalten hat. Dies beinhaltet auch die genauen Seminartage und -zeiten.

Es wird mit einem Bedarf von ca. zwei Kursen gerechnet.
Die Auftraggeberin kann derzeit nicht einschätzen, ob ein dritter und/oder vierter Kurs benötigt wird. Sie möchte jedoch in dem Fall, dass sie einen dritten und ggf. einen vierten Kurs benötigt, diese Kurse bei Bedarf abrufen können.
Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Durchführung eines dritten und/oder vierten Kurses gegenüber der Auftraggeberin. Eine Vergütung erfolgt nur bei Abruf und Durchführung.
Der erste Kurs soll im 4. Quartal 2026 beginnen (möglichst spätestens Anfang Dezember 2026).
Nachfolgende Kurse können jeweils frühestens nach dem Abschluss des vorherigen Kurses erfolgen.
Die abrufbare Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von sechs Jahren beläuft sich auf vier Kurse. Wie oben geschildert werden maximal zwei Kurse (Mindestmenge) vertraglich fest vereinbart.

Im Übrigen wird verwiesen auf die Regelungen im Vertrag (D.01), insbesondere
- unter Punkt 1.1. (Vertragsbeschreibung) zu Mindestmenge und Optionen
- und unter Punkt 11.3 (Sonderkündigungsrecht bei wesentlichen rechtlichen oder vergleichbaren Änderungen, z. Bsp. durch Pflegeneuordnungsgesetz oder andere Gesetze).

Die Zahl der Teilnehmenden beträgt pro Kurs im Idealfall nicht mehr als 20 Personen.
Im ersten Kurs können im Modul Case Management maximal jedoch 26 Personen teilnehmen.

Neben der Live-Online-Class sind im Modul "Case Management" insgesamt sieben Unterrichtstage in Präsenz in den Räumlichkeiten der AOK Nordost, in Berlin, vorgesehen.
Die Präsenzphasen finden jeweils gebündelt an zwei bis drei aufeinanderfolgenden Tagen statt, um ein fundiertes Verständnis für das Case Management zu vermitteln.

Die Prüfung erfolgt grds. in Präsenz in Berlin, Wilhelmstr. (Räumlichkeiten der AOK Nordost).

Haupterfüllungsort

Räumlichkeiten der AOK Nordost
10963
Berlin

Das Modul Recht und das Modul Pflegefachwissen sind im Lernformat Live Online Class zu vermitteln.

Das Modul Case Management wird im Format Live Online Class sowie im Präsenzunterricht vermittelt.
Es werden insgesamt sieben Unterrichtstage in Präsenz in den Räumlichkeiten der AOK Nordost, in Berlin, vorgesehen. Die Präsenzphasen finden jeweils gebündelt an zwei bis drei aufeinanderfolgenden Tagen statt.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Leistungen werden mit Zuschlag im Vergabeverfahren vergeben. Mit der Erbringung der Leistungspflichten des Auftragnehmers kann frühestens ab Zuschlag begonnen werden, spätestens jedoch ab 01.10.2026.

Der Vertrag läuft zunächst bis 30.08.2029 (Mindestlaufzeit) und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Kalendermonate, wenn er nicht bis zum 30.05. des jeweiligen Kalenderjahres von der Auftraggeberin gekündigt wird. Der Vertrag endet jedoch spätestens zum 30.08.2032.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05).

Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in branchenüblicher Höhe

- für Sachschäden (EUR)
- für Personenschäden (EUR)
- für Vermögensschäden (EUR), inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen)

Eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall wird vor Zuschlagserteilung vom Bieter zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus wird erklärt, dass unverzüglich nach Zuschlagserteilung die in der Bekanntmachung unter geforderte Betriebshaftpflichtversicherung in der dort genannten Ausgestaltung und den geforderten Mindestdeckungssummen durch Vorlage einer aktuell bestehenden und gültigen Bescheinigung durch Bestätigung des Versicherers der Auftraggeberin vorlegt.

Des Weiteren wird erklärt, dass der in der Bekanntmachung genannte Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachgewiesen wird.

Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Die Erklärung zur Haftpflichtversicherung kann im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft daher gemeinsam erbracht werden.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu einer Referenz über einen vergleichbaren Auftrag der letzten sechs Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05).

Hinsichtlich der Referenz gelten die nachfolgenden Vorgaben:

- Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem 07/2020 liegen.
- Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Eine Vergleichbarkeit liegt dann vor, wenn es sich bei der jeweils angegebenen Referenz um eine Pflegeberaterqualifizierung nach § 7 a SGB XI gemäß der Richtlinie des GKV-Spitzenverbands handelt. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weitere Angaben zum Referenzgeber (inkl. Firma und Anschrift), der Branche, Umfang der Leistung (An-zahl Unterrichtseinheiten und Teilnehmeranzahl) und der Referenzansprechperson (inkl. Telefonnummer) zu machen.
- Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, welche nicht die geforderten Referenzen (Qualität & Quantität) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung ungeeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
- Das Referenzformular ist vom Wirtschaftsteilnehmer vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die qualitativen Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss.

Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Referenzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Sonstige

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04).

Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB:
- Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
- Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
- Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig.

Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen.

Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

11.08.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

10.09.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
- Die ergänzenden Vertragsbedingungen gemäß Anlage D.01a.
- Die Verpflichtungserklärung Datenschutz des Auftragnehmers/Wirtschaftsteilnehmers gemäß Anlage D.03.

+++

Zur Abgabe des Angebots fordert Sie die AOK Nordost. Die Gesundheitskasse auf. Die Beschaffungsstelle der AOK Hessen in Frankfurt am Main führt dieses Verfahren für die die AOK Nordost durch und ist für die Kommunikation mit den Bietenden zuständig.

Bitte warten...