Art der Leistung
Seit dem 01. Januar 2009 haben Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten oder beantragt haben sowie Personen, bei denen erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht, einen Anspruch auf eine umfassende, individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI gegen die Pflegekassen. Auf Wunsch der anspruchsberechtigten Person erfolgt die Pflegebe-ratung auch gegenüber Angehörigen und weiteren Personen.
Die AOK Nordost braucht daher eine ausreichende Anzahl qualifizierter Pflegeberater-/innen.
Zu diesem Zweck sucht sie einen geeigneten Vertragspartner, der die Schulungen organisiert und durchführt.
Die Teilnehmenden sind Mitarbeitende der AOK Nordost, die später in den Pflegestützpunkten und in Organisationseinheiten der AOK Nordost die Pflegeberatung durchführen.
Umfang der Leistung
Die Qualifizierung zur Pflegeberaterin/zum Pflegeberater richtet sich nach den jeweils aktuell gültigen "Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Absatz 3 Satz 3 SGB XI zur erforderlichen Anzahl, Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern vom 29. August 2008 in der Fassung vom 22. Mai 2018" siehe Tabelle unter Punkt 1.1, Abbildung 1 in der Anlage D.02.
Der Auftragnehmer hat sich insbesondere an Aufbau und Inhalt der Qualifizierung (siehe Punkt 1.1 der Anlage D.02), Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnehmenden (siehe Punkt 1.2 der Anlage D.02) und Anerkennung von vorhandenen Qualifikationen (siehe Punkt 1.3 der Anlage D.02) zu halten.
Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sollen mit der Qualifizierung u. a. die Fähigkeit erwerben, komplexe Pflegesituationen mithilfe geeigneter Assessmentinstrumente systematisch zu erfassen. Dabei bauen sie methodische, pflegewissenschaftliche, pädagogische, psychologische sowie sozialversicherungsrechtliche Kompetenzen auf. Ziel ist es, Betroffene sowie An- und Zugehörige lebensweltorientiert, prozessbegleitend und ressourcenorientiert zu beraten.
Die Qualifizierung umfasst 3 Module (Recht, Case Management und Pflegefachwissen).
Eine Unterrichtseinheit (UE) entspricht 45 Minuten.
Die Inhalte richten sich nach den jeweils gültigen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Absatz 3 Satz 3 SGB XI zur erforderlichen Anzahl, Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern.
Der Unterricht findet in deutscher Sprache statt.
Das Begleitmaterial ist ebenfalls in deutscher Sprache zu erstellen.
Das Modul Recht und das Modul Pflegefachwissen sind im Lernformat Live Online Class zu vermitteln. Das Modul Case Management wird im Format Live Online Class sowie im Präsenzunterricht vermittelt.
- Recht: 130 UE (1 UE = 45 Min.) im Lernformat Live Online Class.
- Case Management: 114 UE (davon 84 UE in Modulunterricht und 30 UE in Peer Groups) im Lernformat Live Online Class und 56 UE (davon 52 UE in Modulunterricht 4 UE in Peer Groups) im Lernformat Präsenzunterricht.
- Pflegefachwissen: 100 UE im Lernformat "Live Online Class.
Die Qualifizierung ist so aufgebaut, dass sie berufsbegleitend - on the job - absolviert werden kann. Hierfür werden 2 ganztägige Schulungstage pro Woche (vorzugsweise Mittwoch und Freitag) angesetzt. Ein Online-Schulungstag soll in der Regel zwischen 9 und 16 Uhr stattfinden. Richtwert für einen Schulungstag sind 8 Unterrichtseinheiten (exklusive Pausenzeiten). Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.
Bei der Planung der Seminartage werden Ferienzeiten und Feiertage in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt, so dass in diesen Zeiträumen keine Seminare stattfinden. Unter dieser Prämisse wird mit einem Umsetzungszeitraum von 12 bis 18 Monaten je Kurs gerechnet.
Die konkrete Terminplanung zur Umsetzung der Weiterbildung wird zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer zeitnah abgestimmt, sobald der Auftragnehmer den Zuschlag erhalten hat. Dies beinhaltet auch die genauen Seminartage und -zeiten.
Es wird mit einem Bedarf von ca. zwei Kursen gerechnet.
Die Auftraggeberin kann derzeit nicht einschätzen, ob ein dritter und/oder vierter Kurs benötigt wird. Sie möchte jedoch in dem Fall, dass sie einen dritten und ggf. einen vierten Kurs benötigt, diese Kurse bei Bedarf abrufen können.
Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Durchführung eines dritten und/oder vierten Kurses gegenüber der Auftraggeberin. Eine Vergütung erfolgt nur bei Abruf und Durchführung.
Der erste Kurs soll im 4. Quartal 2026 beginnen (möglichst spätestens Anfang Dezember 2026).
Nachfolgende Kurse können jeweils frühestens nach dem Abschluss des vorherigen Kurses erfolgen.
Die abrufbare Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von sechs Jahren beläuft sich auf vier Kurse. Wie oben geschildert werden maximal zwei Kurse (Mindestmenge) vertraglich fest vereinbart.
Im Übrigen wird verwiesen auf die Regelungen im Vertrag (D.01), insbesondere
- unter Punkt 1.1. (Vertragsbeschreibung) zu Mindestmenge und Optionen
- und unter Punkt 11.3 (Sonderkündigungsrecht bei wesentlichen rechtlichen oder vergleichbaren Änderungen, z. Bsp. durch Pflegeneuordnungsgesetz oder andere Gesetze).
Die Zahl der Teilnehmenden beträgt pro Kurs im Idealfall nicht mehr als 20 Personen.
Im ersten Kurs können im Modul Case Management maximal jedoch 26 Personen teilnehmen.
Neben der Live-Online-Class sind im Modul "Case Management" insgesamt sieben Unterrichtstage in Präsenz in den Räumlichkeiten der AOK Nordost, in Berlin, vorgesehen.
Die Präsenzphasen finden jeweils gebündelt an zwei bis drei aufeinanderfolgenden Tagen statt, um ein fundiertes Verständnis für das Case Management zu vermitteln.
Die Prüfung erfolgt grds. in Präsenz in Berlin, Wilhelmstr. (Räumlichkeiten der AOK Nordost).