Durchführung von Funktionsprüfungen, Emmisionsmessungen und Kalibrierungen gemäß der aktuellen 17. BImSchV* durch eine nach § 29b BImSchG* bekannt gegebene Messstelle für das MHKW Leverkusen im Zeitraum 2026-2028
Durchführung von Funktionsprüfungen, Emmisionsmessungen und Kalibrierungen gemäß der 17. BImSchV* durch eine nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Messstelle für das MHKW Leverkusen inklusive- Funktionsprüfung AMS Reingas und TminNBZ Kessel gemäß den Anforderungen der Richtlinien DIN EN 14181 und VDI 3950.- Funktionsprüfung EMI-Auswerte-Systeme (Emissionsrechnermodul TALASNET, linienspezifisch ; TALAS / Emnet - Netzwerk)- Emissionsmessungen entsprechend den Vorgaben der 17. BImSchV und des Genehmigungsbescheides sind Emissionsmessungen je Linie jährlich durchzuführen.- Kalibrierung AMS Reingas (Kalibriermessungen / Vergleichsmessungen entsprechend der DIN EN 14181 im Reingas der 3 Linien.Aufstellung der Analysenfunktion mit Hilfe des jeweiligen Referenzmessverfahrens gemäß DIN EN 14181 bzw. VDI 3950)- Kalibrierung TminNBZ Kessel- Berichterstattung- Betreuung der Opsis Systeme, Durag D-R 320 M und SK- Elektronik UPAS FID
Voraussichtlich zeitlicher Ablauf des Verfahrens:Angebotsöffnung: 28.10.2025Abschluss Angebotsauswertung: Mitte/Ende November 2025Versand Vorabinformation nach §134 GWB: Ende November 2025Zuschlagserteilung: Mitte Dezember 2025Ausführungsbeginn: ca. KW36-46/2026 für die Messungen in 2026
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:Q3/2028
Die Kommunikation (Bieterfragen, Angebotseinreichung u.ä.) erfolgt bis zum Abschluss der Submission über DTVP.de.Die Aufklärung von eingereichten Angeboten, Mitteilungen zu Zuschlag bzw. Bieterinformation nach §134 GWB erfolgt außerhalb der Plattform per Telefax / E-Mail durch die Vergabestelle.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Bieterfragen können bis zum 21.10.2025 eingehend gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt bis zum 22.10.2025
Für die Bearbeitung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Die Angebotsunterlagen sind auf Kosten des anbietenden Unternehmens zu zustellen. Beachten Sie, dass eine Nichtbeachtung der formalen Vorgaben für die Angebotserstellung den Ausschluss des Angebots von der Bewertung zur Folge haben kann.Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle ausschließlich über das Vergabeportal DTVP eingegangene Bieterfragen beantwortet werden können. Eine Übersendung der Fragen direkt per E-Mail oder Telefon an die Vergabestelle ist nicht zulässig. Das Angebot muss alle erforderlichen Informationen enthalten, die in der Angebotsaufforderung und den Vergabeunterlagen (inklusive Anlagen) gefordert werden. An den vorgegebenen Texten der Vergabeunterlagen dürfen keine Zusätze angebracht oder Änderungen vorgenommen werden. Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebotes für erforderlich gehalten werden, sind diese auf einer gesonderten Anlage beizufügen. Über Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert werden nur Interessenten, die auf der e-Vergabeplattform DTVP registriert sind und die Teilnahme am Vergabeverfahren aktiviert haben. Wenn die Vergabeunterlagen geändert oder ergänzt werden müssen, wird eine neue Version der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform DTVP veröffentlicht. Unternehmen, die noch nicht am Vergabeverfahren angemeldet sind , haben sich dort über mögliche Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen oder zusätzliche Informationen eigenständig zu informieren. Grundlage für die Angebotserstellung ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen.Etwaige Vorverträge, nicht ausdrücklich in den Vergabeunterlagen aufgeführte Unterlagen, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrages, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil.Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, bei wertungsgleichen Angeboten das Los entscheiden zu lassen.
AVEA GmbH & Co KGAbteilung EinkaufIm Eisholz 351373 Leverkusen
Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Fehlende nicht wertungs- und eigungsrelevante Unterlagen müssen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb von sechs Kalendertagen nachgereicht werden.
Fehlende leistungsbezogene oder wertungs- und eigungsrelevante Unterlagen (Angebotsvordruck mit Preisen) und fehlende Angaben in wertungs- und eigungsrelevante Unterlagen (z.B. wesentliche Preispositionen, fehlende Angaben zu Eignungskriterien) werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
- Angaben zur Haftpflichtversicherung- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)- Eigenerklärung Ausschlussgründe
Alle Angaben und Erklärungen werden im Angebotsvordruck (633) abgegeben
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EUHierzu ist eine separate Eigenerklärung (Vorlage in Vergabeunterlagen) einzureichen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:- Der Bieter muss eine bekanntgegebene Stelle nach § 29 ff. der siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Emissionsschutzgesetzes (17.BImSchV) sein und erfüllt die Anforderungen zur Durchführung der dort genannten Aufgaben erfüllen. Hierüber ist ein Nachweis zu erbringen.- Nachweis über die Durchführung von Emissionsmessungen AMS-Reingas- Nachweis über die Betreuung der OPSIS Systeme sowie der Durag D-R 320 M und das SK.Elektronik UPAS FID - Nachweis über gültige DAKKS-Akkreditierung
Alle Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Die Erklärungen sind im Angebotsvordruck abzugeben.
Die Zahlung erfolgt innerhalb 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skonto (bitte im Angebotsvordruck angeben) oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug nach Leistungserbringung, schriftlicher Abnahme und Rechnungserhalt.
VertragsstrafeFür die Erstellung und Abgabe der Jahresberichte (siehe "Berichterstattung") pro Linie gelten die Fristen aus der 17.BImSchV. Es gilt zwischen den Vertragspartien als vereinbart, dass eine verspätete Erstellung/Übergabe der Berichte mit einer Vertragsstrafe von 1,5% pauschal ab dem ersten Verzugstag belegt wird. Weitere Forderungen des AG aus hieraus entstehenden Schadenersatzforderungen bleiben hiervon unberührt.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehaltenVerweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:- Der Bieter muss eine bekanntgegebene Stelle nach § 29 ff. der siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Emissionsschutzgesetzes (17.BImSchV) sein und erfüllt die Anforderungen zur Durchführung der dort genannten Aufgaben erfüllen. Hierüber ist ein Nachweis zu erbringen.