Die Lieferfrist ist durch den Bieter verbindlich in Kalenderwochen ab Zuschlagserteilung anzugeben. Maßgeblich für die Wertung ist die im Angebot angegebene verbindliche Lieferfrist. Die maximal zulässige Lieferfrist beträgt 18 Kalenderwochen ab Zuschlagserteilung. Angebote mit einer längeren Lieferfrist werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Das Angebot mit dem niedrigsten wertbaren Nettogesamtpreis erhält im Kriterium Preis die höchste Punktzahl. Das Angebot mit der kürzesten verbindlichen Lieferfrist erhält im Kriterium
Lieferfrist die höchste Punktzahl.
Die Gesamtwertung ergibt sich aus der gewichteten Bewertung von Nettogesamtpreis und Lieferfrist. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.