| VO: | VOB | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrag eist eingegangen:
ist anstelle der vorgesehenen Dachsanierung im Gebäude G3 auch der vollständige Rückbau des bestehenden Dachstuhls mit anschließender Neuerrichtung als Satteldach entsprechend Planungsvorgaben, als gleichwertige Alternative zulässig?
Antwort der Vergabe:
Der vollständige Rückbau mit anschließender Neuerrichtung des Dachstuhls im Gebäude 3 (Sophienstraße 186a) wird nicht als gleichwertige Alternative eingestuft und ist daher nicht zulässig.
Bitte richten Sie Ihr Angebot an den zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen aus.
mit freundlichen Grüßen,
Vergabe Volkswohnung GmbH
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Nachricht:
sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage ist bei uns eingegegangen:
im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung möchten wir folgende Bieterfrage stellen:
Aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage, insbesondere der Kriegssituation im Nahen Osten und der Blockade der Straße von Hormus, kommt es zu erheblichen Störungen der Versorgungsketten sowie zu einem drastischen Anstieg der Ölpreise.
Dies führt unmittelbar zu Knappheiten und signifikanten Preissteigerungen bei energieintensiven Stoffen.
Es ist davon auszugehen, dass sich die Materialknappheit in vielen Bereichen weiter verschärfen und die Einkaufspreise - einschließlich der Energiepreise (Diesel, Benzin etc.) - weiter ansteigen werden.
Für die ausgeschriebene Maßnahme mit einer Laufzeit vom 28.07.2026 bis 27.09.2028 betrifft dies insbesondere folgende Materialien/Stoffe:
- Aluminium, Stahl, Kupfer, Zement, Kunststoffe, Dämmstoffe, Fracht und Transport
Ohne Preisgleitklausel wären erhebliche Risikozuschläge in die Kalkulation aufzunehmen, was den Wettbewerb und die Wirtschaftlichkeit der Angebote beeinträchtigen würde.
Wir bitten daher um Aufnahme und Anwendung einer Baupreisgleitklausel in den Vergabeunterlagen.
Bitte teilen Sie uns mit,
- ob eine Baupreisgleitklausel vorgesehen bzw. ergänzt wird?
Antwort der Vergabe:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Hinweise zu der aktuellen geopolitischen Lage im nahen Osten, den sich daraus ergebenden Schwierigkeiten für die Kalkulation Ihrer Preise und ihre in diesem Zusammenhang erhobene Bitte nach einer Aufnahme und Anwendung einer Baupreisgleitklausel in die Vergabeunterlagen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dieser Bitte nicht entsprechen möchten. Folgende Erwägungen waren hierfür für uns ausschlaggebend:
Nach § 7 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A darf der öffentliche Auftraggeber dem Auftragnehmer kein unzumutbares Wagnis aufbürden für Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkungen auf die Preise er nicht im Voraus schätzen kann.
Die Vorschrift gliedert sich dabei in drei Tatbestandsvoraussetzungen, nämlich dass
1. der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Wagnis aufbürdet, sei es durch die Leistungsbeschreibung oder durch die Vertragsbedingungen;
2. die Umstände, die das Wagnis ausmachen, sich dem Einflussbereich des Auftragnehmers entziehen müssen,
3. das Wagnis dem Auftragnehmer eine fachgerechte Kostenschätzung und Preiskalkulation unter Einpreisung eines Wagnisvorbehalts unmöglich macht.
Es mag sein, dass wir Ihnen ohne eine Baupreisgleitklausel ein (erhöhtes) Wagnis aufbürden, das auf Umstände - der aktuellen (kriegerischen) Auseinandersetzung der USA/Israel mit dem Iran - zurückzuführen ist, die sich Ihrem Einflussbereich entziehen. Anders als zu Beginn des Ukrainekriegs schätzen wir die Situation aktuell aber noch nicht für derart dramatisch ein, dass Ihnen deshalb eine fachgerechte Kostenschätzung und Preiskalkulation selbst unter Einpreisung eines Wagnisvorbehalts unmöglich wäre.
So ist zwar der Ölpreis seit Beginn der kriegerischen Auseinandersetzung mit dem Iran stark gestiegen, doch hat sich dieser im Moment - wenn auch auf hohem Niveau - aktuell stabilisiert. Auch muss bedacht werden, dass es sich beim Iran weder um eine Welt- noch um eine Atommacht handelt. Trotz der momentan undurchsichtigen Situation kann daher davon ausgegangen werden, dass der Iran den Schiffverkehr in der Straße von Hormus auf Dauer nicht verhindern bzw. nachhaltig behindern kann - zu groß ist der weltweite Bedarf an Öl aus dieser Region und demensprechend groß und breit aufgestellt der militärischen und politische Druck auf den Iran. Russland ist eine weitaus größere militärische Macht und hat im Ukrainekrieg mit China eine wirtschaftliche und militärische Weltmacht zur Seite, die Russland insoweit gewähren lässt. Trotz des Nadelöhrs in Gestalt der Straße von Hormus waren daher die von Russland mit seiner Invasion in die Ukraine ausgelösten Erschütterungen auf die weltwirtschaftliche Lage deutlich drastischer und unkalkulierbarer als die jetzt durch den Irankrieg ausgelösten Verwerfungen.
Dennoch beobachten und bewerten wir die weitere Entwicklung täglich sehr genau aufs Neue und werden ggf. angemessen auf Veränderungen reagieren. Wie gesagt: Aktuell sehen noch nicht die Zeit gekommen, eine Baupreisgleitklausel zum Inhalt unserer (Bau-) Verträge zu machen. Wir sehen uns dabei mit unserer Einschätzung auch nicht alleine, wurden doch bisher seitens des BMWK- soweit ersichtlich - noch keinen Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Preissteigerungen infolge des aktuellen Iran-Konflikts veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabe Volkswohnung GmbH
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfragen gingen bei uns ein:
1. Gemäß Baugrundgutachten entspricht das Bodenmaterial der Belastungsklasse BM-F3. Soll der Erdaushub entsorgt werden oder bis zu welcher Belastungsklasse darf wieder verfüllt werden?
Antwort 1: Das gemäß Baugrundgutachten anfallende BM-F3 Bodenaushubmaterial ist zu entsorgen.
Hierzu ist eine fachgerechte Probenahme, im Beisein des Fachgutachters des AG, gemäß LAGA PN98 und die Untersuchung nach der Ersatzbaustoffverordnung bzw. gemäß den darüber hinaus gültigen Rechtsgrundlagen (z.B. DepV) erforderlich.
Zur Wiederverfüllung ist geotechnisch geeignetes BM-0/BM-0* Material zu verwenden.
2. Wie sind die tragenden Wände (insbesondere Außenwände) der Dachaufstockung in Holzbauweise brandschutztechnisch einzuordnen?
Antwort 2: Siehe dazu jeweils im Brandschutzkonzept unter Kapitel 2.3 Tragende Wände, Pfeiler, Stützen: "Die Tragkonstruktion des Daches kann in normal entflammbaren Baustoffen ohne Feuerwiderstand errichtet werden".
Die Dachform soll als Mansarddach ausgebildet werden - eine Außenwand gibt es als solches nicht, da es alles Dach ist. Die Außenhaut ist als harte Bedachung auszubilden.
3. Wir haben statische Bedenken bezüglich der Auskragung der Mansarde. Diese liegt im Freien und soll an die Wand unter dem Mansardknick drangehängt werden. (Siehe TWP_Anhang_A1: Detail "Mansarddach-Element")
Der waagerechte Riegel hat einen Hebel von ca. 70cm und die Schraube am Anschluss des Mansardsparrens am Dachknick ist in Faserrichtung beansprucht, da ist aber nicht mehr viel Holz übrig.
Sollten diese Wände nach HolzBauRL ausgeführt werden, kann dies Einfluss auf die konstruktive Ausbildung der Anschlüsse haben. Wir bitten um Klärung, wie die Konstruktion ausgeführt werden soll.
Antwort 3: Der Anschluss ist gemäß den geltenden Normen auszuführen.
Dabei sind insbesondere die erforderlichen Schraubenabstände und die faserparallele Beanspruchung nach den entsprechenden Bemessungsregeln einzuhalten.
Die vorgesehene Anschlussausbildung ist statisch und konstruktiv umsetzbar.
Die angesprochene Mansarden Auskragung liegt nicht im Freien, da sie vollständig innerhalb der Dachabdichtung liegt.
Eine Witterungsexposition der Anschlüsse besteht daher nicht.
Entsprechend den Aussagen des Brandschutzgutachters bestehen keine brandschutztechnischen Anforderungen an das Dachgeschoss.
Damit findet die Holzbau Richtlinie für diese Anschlussausbildung keine Anwendung.
Bitte beachten Sie dies in Ihrer Angebotslegung.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabe Volkswohnung GmbH
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachstehend sind die sechs am 16.03.2026 eingegangenen Bieterfragen mit der dazugehörigen Antwort zusammengefasst:
1.Frage
Eingang: 16.03.2026 um 17:19 Uhr
Betreff: Duschwannen / Bodenebene Duschen
Nachricht:
Sollen die Duschen als Duschwannen oder bodeneben ausgeführt werden?
Gem. FLB 4.1.6 , Fabrikatsliste, Anforderungen aus förderfähige Maßnahmen zur Barrierereduzierung sowie Architekten Leitpläne gibt es unterschiedliche Angaben.
ANTWORT:
Die Duschen sollen überall als Stahlwannen ausgeführt werden, d.h. gemäß Badplan Nr. WGGS-AR-5-XX-LD-FS-002 in der FLB-Anlage unter VI.02_Leitdetails.
Die Förderungen für Barrierereduzierung gem. KFW-Kredit 159 betreffen nur den Förderbereich 1 und 3. Diese Förderbereiche umfassen keine Bäder.
2. Frage
Eingang: 16.03.2026 um 17:20 Uhr
Betreff: Druckerhöhungsanlagen
Nachricht: Gem. FLB 4.1.1 sollen in den Hausanschlussräumen Druckerhöhungsanlagen installiert werden, soweit erforderlich. In den TGA-Plänen sind keine Druckerhöhungsanlagen zu erkennen. Kann davon ausgegangen werden, dass keine berücksichtigt werden sollen?
ANTWORT:
Es werden derzeit keine Druckerhöhungsanlagen erforderlich. Es sollen in jeder Zentrale nach dem Hauseingang ein Pass-Stück für ein Nachrüsten einer Druckerhöhungsanlage vorgesehen werden.
3. Frage
Eingang: 16.03.2026 um 17:21 Uhr
Betreff: Heizkörper in Allgemeinbereichen
Nachricht: Gem. FLB 4.2.4 sollen in Treppenhäuser und Allgemeinbereichen bei Bedarf Heizkörper installiert werden. In den TGA-Plänen sind solche Heizkörper nicht zu erkennen. Kann davon ausgegangen werden, dass keine berücksichtigt werden sollen?
ANTWORT:
Ja, es sollen keine Heizkörper berücksichtigt werden.
4. Frage
Eingang: 16.03.2026 um 17:22 Uhr
Betreff: Profilstein-Umrahmungen der TRH-Fenster
Nachricht: Gem. Abbrucharbeiten 3.4.7 sollen die Profilstein-Umrahmungen der TRH-Fenster abgebrochen werden, aber gem. Malerarbeiten 3.18.2 sollen die verbleibenden Betonwerkstein-Umrahmungen gereinigt und gestrichen werden. Wovon soll ausgegangen werden?
ANTWORT:
Unter 3.4.7 ist der Abbruch der TRH-Umrahmungen in Gebäude 1 (Gellertstraße 9,11) beschrieben. Hier werden die Umrahmungen abgetrennt, wegen der Aufzugserweiterungen.
Unter 3.18.2 ist die Behandlung der verbleibenden TRH-Umrahmungen beschrieben.
5. Frage
Eingang: 16.03.2026 um 17:22 Uhr
Betreff: Balkonfundamente
Nachricht: Gibt es einen Schnitt/Querschnitt oder Detail der Balkonfundamente?
ANTWORT:
Nein. Es gibt keine Leitdetails zu den Balkonfundamenten.
6. Frage
Eingang: 16.03.2026 um 17:23 Uhr
Betreff: Fuge Brandwand
Nachricht: Soll die doppelschalige Brandwand im DG G2 wie im Tragwerksplan mit 2x 15 cm Wand und damit 8 cm Fuge ausgeführt werden? Oder kann die Fuge auch reduziert werden z.B. 2x 17,5 cm Wände mit nur 3 cm Fuge?
ANTWORT:
Ja, eine doppelschalige Wand mit 2x17,5 cm dicken Wänden und 3 cm Fuge kann auch ausgeführt werden.
Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Angebotslegung.
Mit freundlichen Grüßen
Team Vergabe
Volkswohnung GmbH
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| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| Es sind keine Dateien hochgeladen worden. | ||||
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Bereich "Vergabeunterlagen" wurden folgende Unterlagen ausgetauscht:
- 1.2.1_FLB_WGGS_1.BA_251210 ergänzt 260313.pdf
- 1.2.2_Fabrikatenliste_WGGS_GU_1.+2.BA_251027 ergänzt am 260309.pdf
- 2026-03-13_WGGS_Dokumentenverzeichnis_GU-VE.pdf
und folgende Unterlagen ergänzt:
- 2.4.6_KES_Planungs- und Orientierungshilfe PV_2026-01-14.pdf
- 2.6.1_Leitpläne_1-100_Nachreichung DWG_2026-03-13.zip
- 2.7.6_Heizung_Lüftung_Sanitär_Nachreichung DWG_2026-03-13.zip
- 2.7.7_Elektro_PV-Anlage__Nachreichung DWG_2026-03-13.zip
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu den o. g. Unterlagen:
- In der FLB (Stand 13.03.2026) wurden folgende Änderungen (Klarstellungen und Ergänzungen) vorgenommen:
- Umbaumaßnahmen im Traforaum (Grillparzer Str.12, UG)
- Anforderungen und Nachweise an den Mindestschallschutz nach DIN 4109-1 (2018)
- Einschränkung Schlitzarbeiten
- Verschließen von Deckendurchbrüchen
- Tragwerksertüchtigung Decken / Stahlbau
- Gewebespachtelung an Schilfputzdecken
- Anforderungen Steuerung und Diagnose Förderanlagen
- In der Fabrikatenliste wurde für die Steuerung der Aufzugsanlagen ein Leitprodukt ergänzt.
- Für die Leistung Photovoltaikanlage wurde der Planungsleitfaden des Betreibers (KES) ergänzt und ist verbindlich zu berücksichtigen.
- Auf Anfrage von Bieterseite wurden einige Grundrisspläne im Format DWG nachgereicht.
- Oben genannte Änderungen wurden im Dokumentenverzeichnis aktualisiert und gekennzeichnet.
Im Anhang dieser Nachricht finden Sie die ergänzten Dokumente.
Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Angebotslegung.
Mit freundlichen Grüßen
Team Vergabe
Volkswohnung GmbH
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| 1.2.1_FLB_WGGS_1.BA_251210 ergänzt 260313.pdf | 19.03.2026 | 5,3 MB | ||
| 1.2.2_Fabrikatenliste_WGGS_GU_1.+2.BA_251027 ergänzt am 260309.pdf | 19.03.2026 | 2,5 MB | ||
| 2.4.6_KES_Planungs- und Orientierungshilfe PV_2026-01-14.pdf | 19.03.2026 | 413,8 KB | ||
| 2.6.1_Leitpläne_1-100_Nachreichung DWG_2026-03-13.zip | 19.03.2026 | 26,9 MB | ||
| 2.7.6_Heizung_Lüftung_Sanitär_Nachreichung DWG_2026-03-13.zip | 19.03.2026 | 39,3 MB | ||
| 2.7.7_Elektro_PV-Anlage__Nachreichung DWG_2026-03-13.zip | 19.03.2026 | 51 MB | ||
| 2026-03-13_WGGS_Dokumentenverzeichnis_GU-VE.pdf | 19.03.2026 | 35,7 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage ist eingegangen:
Gemäß den Sanitär- und Heizungsschemas sollte es noch Funktionsschemas für Sanitär und Heizung geben. Diese konnten wir in den Unterlagen nicht vorfinden. Können Sie diese noch bereitstellen?
Antwort:
Im Bereich "Vergabeunterlagen/Sonstiges" wurde der Ordner: "Plaene_Erganzung_20260219.zip" heute eingestellt.
Den o. g. Zip-Ordner finden Sie auch im Anhang dieser Nachricht.
Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Angebotslegung.
Mit freundlichen Grüßen
Team Vergabe
Volkswohnung GmbH
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Plaene_Erganzung_20260219.zip | 19.02.2026 | 1,3 MB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Excel-Tabelle der Zuschlagsmatrix gibt es einen Reiter mit etwas, was wie eine Angebotsauswertung aus 2018 für Freianlagen inkl. Honorar, Planername, Adresse etc. aussieht. Ist das Absicht?
Antwort Vergabe:
Die Datei G-50f_G-30i_Zuschlagsmatrix_WGGS_GU.xlsx hatte einen Karteireiter, welcher nicht zum Projekt gehört. Dieser wurde entfernt.
Die korrigierte Datei wurde hochgeladen:
G-50f_G-30i_Zuschlagsmatrix_WGGS_GU_Austausch.xlsx
Bitte berücksichtigen Sie die bei Ihrer Angebotslegung.
Mit freundlichen Grüßen,
Vergabe Volkswohnung GmbH
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| G-50f_G-30i_Zuschlagsmatrix_WGGS_GU_Austausch.xlsx | 09.02.2026 | 70,7 KB |