1. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften (BG) in drei Stufen vorgehen: Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags, Materielle Prüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der BG anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen, Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen: Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. BG auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die besten drei bis fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen.
Für das Ranking bewertet der Auftraggeber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anhand der eingereichten Referenzen. Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9 genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt dabei in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander.
Dabei gilt: Je besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in der Beschreibung der Beschaffung und dem Eignungskriterium "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" genannten Merkmalen/Besonderheiten. Von Vorteil ist dabei, wenn eine Referenz möglichst viele der genannten Merkmale/Besonderheiten umfasst. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.
2. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.
3. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer 5.1.11 genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers / des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal statt.
4. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer / mehrerer BG sind unzulässig.
5. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
6. Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.
7. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, sind mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des die Eignung verleihenden Unternehmens, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und / oder Nachweise einzureichen. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
8. Verfahrensablauf: Anhand der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen und den dort festgelegten Auswahlkriterien wählt der Auftraggeber die geeignetsten voraussichtlich drei bis fünf Bewerber aus und fordert diese zur Angebotsabgabe auf. Gegenstand der Angebotsaufforderung ist insbesondere der ausformulierte Vertrag. Die Bieter haben die Möglichkeit, frühzeitig noch während der Angebotsphase auf etwaige Aspekte, die einer Angebotsabgabe entgegenstehen, hinzuweisen. Mit dem Angebot dürfen die Bieter Optimierungsvorschläge einreichen. Der Auftraggeber entscheidet insbesondere auf Grundlage dieser Optimierungsvorschläge, ob eine zweite Angebotsrunde erforderlich ist. In diesem Fall übersendet der Auftraggeber den Bietern die ggf. angepassten Vergabeunterlagen, die dem zweiten verbindlichen Angebot zugrunde zu legen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Der Auftraggeber wird nach Angebotsabgabe Wertungsgespräche durchführen. An den Wertungsgesprächen sollen der vorgesehene Projektleiter sowie der Stellvertreter teilnehmen, die dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit als feste Ansprechpartner zur Verfügung stehen und die Leistungen persönlich erbringen werden. Der Auftraggeber prüft und bewertet die verbindlichen Angebote nach Maßgabe der mitgeteilten Zuschlagskriterien.
9. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke für ihre nach der Bekanntmachung erforderlichen Eigenerklärungen verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht kein Rechtsanspruch.