Verfahrensangaben

GKS-Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH: Generalplanerleistungen für die Erric...

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
25.09.2026
08.10.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

GKS-Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH
UStID DE133893040
Hafenstraße 30
97424
Schweinfurt
Deutschland
DE262
aussschreibungen@bbh-online.de
030 611 28 40-477

Angaben zum Auftraggeber

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Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Becker Büttner Held
DE222157292
Magazinstraße 15-16
10179
Berlin
Deutschland
DE300
Ausschreibungen@bbh-online.de
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Mittelfranken-Vergabekammer Nordbayern
09-0358002-61
Promenade 27
91522
Ansbach
Deutschland
DE251
vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
+49 98153-1277
+49 98153-1837

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71300000-1
71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieses Auftrages sind Generalplanerleistungen für die Errichtung von Anlagen zum Kohle-Ersatz durch Erneuerbare und Peak-Gas (KEEP)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die GKS-Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH (GKS) betreibt in Schweinfurt ein kombiniertes Müll-/Kohleheizkraftwerk zur Erzeugung von Fernwärme und Strom. Der Dampf wird von den Industriekunden und den Stadtwerken Schweinfurt zur Wärmeversorgung genutzt. Das GKS gehört den Anteilseignern, zu denen die umliegenden Landkreise gehören, die im Anlagenbereich MVA ihren Müll entsorgen. Weitere Anteilseigner sind die Stadtwerke Schweinfurt und die Industrieunternehmen ZF, Schaeffler und SKF, die auch die Wärme abnehmen. Die im Kraft-Wärme-Prozess und im Kondensationsbetrieb der Turbinen erzeugte elektrische Energie wird in das öffentliche Netz eingespeist. Das GKS besteht aus drei Müll- und zwei Kohlelinien, deren Frischdampf auf eine Entnahme-Kondensations- und eine Gegendruckturbine geführt wird. Die Turbinen speisen die 4,5-barü-Dampfschiene, von der aus die Fernwärmeabnehmer versorgt werden.

Die Industriebetriebe im Norden werden direkt mit Dampf versorgt. Die Stadtwerke Schweinfurt im nördlichen Netzbereich (FWZ-Nord) und die Abnehmer im Süden (FWZ-Süd) werden mittels Umformstationen mit Heißwasser versorgt. Als Spitzenlast- und Reservekessel sind im Spitzenheizwerk Nord zwei erdgas- und ölgefeuerte Dampfkessel installiert. Die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch das Kohleausstiegsgesetz, die steigenden Preise für CO2-Emissionszertifikate sowie die Anforderungen der industriellen Gesellschafter und der Stadt Schweinfurt nach einer CO2-Neutralität des Wärmebezugs erfordern Umbauten und Erweiterungen des bestehenden Anlagenparks.

Im Rahmen der Dekarbonisierungsstrategie für das aktuelle Kohlekraftwerk beabsichtigt GKS die kohlebasierte Energieerzeugung durch Erneuerbare (Wärmequellen nicht-fossilen Ursprungs bzw. Abwärme, jedoch ohne Windenenergieanlagen und Photovoltaikanlagen) und Peak-Gas (Gasbefeuerte Wärmeerzeugungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens 10 Megawatt, die zur Spitzenlast- und/oder Grundlastversorgung eingesetzt werden) zu ersetzen (PLANUNGSAUFGABE). Angedacht ist bisher der Ersatz der in den Verfahrenslinien derzeit eingesetzten Kohle durch holzstämmige Brennstoffe sowie die Erweiterung der vorhandenen Spitzenlasterzeuger um den Neubau eines Gaskessels. Möglich sind grundsätzlich auch alternative Lösungsmöglichkeiten, bspw. durch die Nutzung von Abwärme. Die Planungsaufgabe umfasst Planungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI i.V.m. Anlage 12 HOAI), Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i.V.m. Anlage 14 HOAI) sowie Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15 HOAI), die voraussichtlich in Beauftragungsstufen beauftragt werden.

In einer ersten Beauftragungsstufe (HOAI-Leistungsphasen 1, Grundlagenermittlung und 2, Vorplanung) sind diese vorliegenden Überlegungen zu überprüfen und fortzuschreiben. Dazu sind auch alternative Lösungsmöglichkeiten zu betrachten. Ziel muss es hierbei sein, eine kostengünstige und möglichst CO2-neutrale Wärmeerzeugung zu erreichen. Im Ergebnis ist eine unter Beachtung aller relevanten Kriterien optimierte Vorzugslösung zur Erfüllung der Planungsaufgabe zu entwickeln. Der Benchmark sind zum einen die aktuellen Wärmegestehungskosten im GKS sowie ein Vergleich zu marktüblichen Gestehungskosten. Weiterhin ist auch eine Bewertung fünf möglicher Standorte für den Neubau des Gaskessels bis hin zur Standortauswahl und die Beurteilung möglicher einsetzbarer Brennstoffqualitäten notwendig. Bei der Standortbewertung ist die erforderliche Gasinfrastruktur sowie die Netzhydraulik und die jeweilige Aufnahmekapazität des Netzes / Netzsegmentes zu berücksichtigen. Standortbedingt können Rückbau- und Umbaumaßnahmen anfallen. Die entwickelte Vorzugslösung bildet nach Abstimmung mit und Freigabe durch die GKS die Grundlage für die nachfolgenden Beauftragungsstufen.

In einer zweiten Beauftragungsstufe wird die festgelegte Vorzugslösung der ersten Beauftragungsstufe weiterentwickelt und konkretisiert. Die zweite Beauftragungsstufe ist dabei an die HOAI-Leistungsphasen 3, Entwurfsplanung, 4, Genehmigungsplanung und 6, Vorbereitung der Vergabe angelehnt. Dabei soll die Entwurfsplanung in einer Planungstiefe als "vertiefte Entwurfsplanung" erarbeitet werden, die grundsätzlich geeignet sein soll, auf dieser Grundlage einen vollständigen Genehmigungsantrag stellen und eine funktionale Ausschreibung der Ausführungsleistungen erstellen zu können. Bestandteil ist ebenfalls die Durchführung des Genehmigungsverfahrens gemäß HOAI. Voraussetzung für die Beauftragung des AN mit den Leistungen der zweiten Beauftragungsstufe ist die auf Basis des abgeschlossenen Planungskonzepts des AN und unter Berücksichtigung der Kostenschätzung des AN die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit des Projekts; die Beurteilung der Realisierbarkeit richtet sich nach den im Generalplanervertrag vereinbarten Zielvorstellungen des AG.

Die dritte Beauftragungsstufe ist an die HOAI-Leistungsphasen 7, Mitwirkung bei der Vergabe, anteilig 5, Prüfung /Review der von den ausführenden Firmen erstellten Ausführungsplanung (Detailengineering) und 8, Objektüberwachung angelehnt. Voraussetzung für die Beauftragung des AN mit den Leistungen der dritten Beauftragungsstufe ist ein bestandskräftiger oder sofort vollziehbarer Genehmigungsbescheid nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für das Projekt sowie eine Finanzierungszusage für die Projektfinanzierung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.02.2027
31.12.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Hafenstraße 30
97424
Schweinfurt
Deutschland
DE262

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Vergütung

Gesamthonorarsumme (brutto) erste Beauftragungsstufe (12 %)
Gesamthonorarsumme (brutto) zweite Beauftragungsstufe (10 %)
Gesamthonorarsumme (brutto) dritte Beauftragungsstufe (10 %)
Gemittelter Stundensatz für zusätzliche/ Besondere Leistungen (3 %)

Erläuterungen der Zuschlagskriterien und Unterkriterien finden sich in den Vergabeunterlagen (insb. Anlagen G und F)

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzepte

Projektbearbeitungskonzept (19,5 %)
Personalkonzept (13 %)
Darlegung der methodischen Vorgehensweise (9,75 %)
Rahmenterminplan und Termincontrolling (7,75 %)
Kostencontrolling (10,5 %)
Qualitätssicherung (4,5 %)

Erläuterungen der Zuschlagskriterien und Unterkriterien finden sich in den Vergabeunterlagen (insb. Anlagen G und F)

Gewichtung
65,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

GKS beauftragt den AN zunächst nur mit der ersten Beauftragungsstufe (Grundlagenermittlung und Vorplanung). GKS behält sich vor, die Leistungen der weiteren Beauftragungsstufen ganz oder teilweise zu beauftragen. Die Weiterbeauftragung erfolgt durch einseitige Auftragserteilung der GKS gegenüber dem AN (Abruf) schriftlich oder per E-Mail. Die Leistungen der weiteren Beauftragungsstufen (zweite und dritte) werden insbesondere nur dann abgerufen, wenn (1) für die zweite Beauftragungsstufe: auf Basis des abgeschlossenen Planungskonzepts des AN und unter Berücksichtigung der Kostenschätzung des AN die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit des Projekts belegt ist; die Beurteilung der Realisierbarkeit richtet sich nach den vereinbarten Zielvorstellungen der GKS und (2) für die dritte Beauftragungsstufe: ein bestandskräftiger oder sofort vollziehbarer Genehmigungsbescheid nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für das Projekt sowie eine Finanzierungszusage für die Projektfinanzierung vorliegt. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für GKS entstehen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Der öffentliche Auftraggeber behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

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Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


DTVP

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJMGWA

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Absatz 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Zu den weiteren Anforderungen siehe die §§ 160 ff. GWB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

I. Bewerber-/Bietergemeinschaft: Eine Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Erklärung zur befreienden Wirkung bei der Entgegennahme von Willenserklärungen und Zahlungen des Auftraggebers; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder der Bewerber-, Bietergemeinschaft; Erklärung, dass kein Verstoß gegen Art. 101 AEUV bzw. § 1 GWB vorliegt) abzugeben sowie einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Anlage A2) ist zu verwenden.

II. Inanspruchnahme von Drittunternehmen: Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile des Auftrags an (eignungsverleihende) Unterauftragnehmer zu vergeben, soll er diese Unternehmen ebenfalls benennen. Ist die Benennung von reinen (also nicht eignungsverleihenden) Unterauftragnehmern und die Vorlage der erforderlichen Nachweise zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht möglich, müssen diese Informationen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vor der Zuschlagserteilung nachgereicht werden, sofern der Bewerber in die engere Wahl kommt. Das Formblatt Inanspruchnahme von Drittunternehmen (Anlage A3) ist zu verwenden.

III. Verpflichtungserklärung Eignungsleihe: Die vom Bewerber oder der Bietergemeinschaft benannten eignungsverleihenden Drittunternehmen geben ihrerseits bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung ab und legen ihre Eignung hinsichtlich der betreffenden Kriterien dar. Dem Bewerber müssen nachweislich die erforderlichen Mittel des eignungsverleihenden Unternehmens zur Verfügung stehen, die für den Leistungsbereich erforderlich sind, für den der eignungsverleihende Unterauftragnehmer nach der Projektstruktur benannt wurde und in dem dieser gegebenenfalls Referenzen vorlegt. Das Formblatt Verpflichtungserklärung (Eignungsleihe) (Anlage A4) ist zu verwenden.

IV. Verpflichtungserklärung Mehrfachbeteiligung: Eine mehrfache Beteiligung von eignungsverleihenden Unternehmen ist nur zulässig, wenn der Bewerber für diese mit einer Verpflichtungserklärung im Teilnahmewettbewerb nachweist, dass durch geeignete Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist. Das Formblatt Verpflichtungserklärung (Mehrfachbeteiligung) (Anlage A5) ist zu verwenden.

V. KRITERIEN ZUR BEWERBERAUSWAHL

Sollten mehr als sechs grundsätzlich geeignete und nicht auszuschließende Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen, die Mindestanforderungen erfüllen und keine Ausschlussgründe bestehen, wird der Auftraggeber den Bewerberkreis beschränken.
In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen (vgl. Ziff. 5.1.9. der Auftragsbekanntmachung) der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Es werden jedoch max. sechs Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Auswahlkriterien und Gewichtung.

1. Gesamtumsatz
Die Punkte für das Auswahlkriterium "Gesamtumsatz" werden wie folgt vergeben:
Bewerber mit einem durchschnittlichen Gesamtumsatz der Jahre 2023, 2024 und 2025 oder der Jahre seit dem Bestehen des Unternehmens von 20 Mio. Euro oder mehr erhalten 60 Punkte. Bewerber mit einem niedrigeren durchschnittlichen Gesamtumsatz erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertender Bewerber) = maximale Punktzahl * (zu bewertender Umsatz/20 Mio. Euro). Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 15 % gewichtet. Die daraus resultierende Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.

2. Beschäftigtenzahl im Tätigkeitsbereich
Die Punkte für das Auswahlkriterium "Beschäftigtenzahl im Tätigkeitsbereich" werden wie folgt vergeben:
Bewerber mit einer über die Jahre 2023, 2024 und 2025 (falls das Unternehmen noch nicht seit Beginn des Jahres 2023 besteht: seit dem Bestehen des Unternehmens) jahresdurchschnittlichen Beschäftigtenzahl gemäß den Angaben in Anlage A6 (Geschäftsführer/innen bzw. Inhaber/innen, Architekten/innen bzw. Ingenieure/innen, Technische Zeichner/innen) im auftragsrelevanten Tätigkeitsbereich (Planungsleistungen) von 100 Vollzeitäquivalenten (1 Vollzeitäquivalent = 40 Wochenstunden) oder mehr erhalten 60 Punkte. Die anderen Bewerber erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertender Bewerber) = maximale Punktzahl * (zu bewertende jahresdurchschnittliche Beschäftigtenzahl/100). Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 15 % gewichtet. Die daraus resultierende Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.

3. Anzahl wertbarer Referenzen - Referenzkategorie 1
Die Punkte für das Auswahlkriterium "Anzahl wertbarer Referenzen Referenzkategorie - 1" werden wie folgt vergeben:
Die Anzahl der in der Referenzkategorie 1 eingereichten Referenzen, die die in Ziff. 5.1.9. der Auftragsbekanntmachung an Referenzen der Referenzkategorie 1 aufgestellten Anforderungen an eingereichte Referenzen erfüllen, wird addiert. Bewerber mit einer Anzahl von 5 oder mehr entsprechenden Referenzen erhalten 60 Punkte. Bewerber mit einer niedrigeren Anzahl an entsprechenden Referenzen erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertender Bewerber) = maximale Punktzahl * (Anzahl Referenzen zu bewertender Bewerber/5). Die daraus resultierende Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 30 % gewichtet.

4. Anzahl wertbarer Referenzen - Referenzkategorien 2 und 3
Die Punkte für das Auswahlkriterium "Anzahl wertbarer Referenzen Referenzkategorien - 2 und 3" werden wie folgt vergeben:
Die Anzahl der in den Referenzkategorien 2 und 3 eingereichten Referenzen, die die in Ziff. 5.1.9. der Auftragsbekanntmachung an Referenzen der Referenzkategorien 2 und 3 aufgestellten Anforderungen an eingereichte Referenzen erfüllen, wird addiert. Bewerber mit einer Anzahl von 3 oder mehr entsprechenden Referenzen erhalten 60 Punkte. Bewerber mit einer niedrigeren Anzahl an entsprechenden Referenzen erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertender Bewerber) = maximale Punktzahl * (Anzahl Referenzen zu bewertender Bewerber/3). Die daraus resultierende Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 20 % gewichtet.

5. Anzahl wertbarer Referenzen - Referenzkategorie 4
Die Punkte für das Auswahlkriterium "Anzahl wertbarer Referenzen Referenzkategorie - 4" werden wie folgt vergeben:
Die Anzahl der in der Referenzkategorie 4 eingereichten Referenzen, die die in Ziff. 5.1.9. der Auftragsbekanntmachung an Referenzen der Referenzkategorie 4 aufgestellten Anforderungen erfüllen, wird addiert. Bewerber mit einer Anzahl von 3 oder mehr entsprechenden an Referenzen erhalten 60 Punkte. Bewerber mit einer niedrigeren Anzahl an entsprechenden Referenzen erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertender Bewerber) = maximale Punktzahl * (Anzahl Referenzen zu bewertender Bewerber/3). Die daraus resultierende Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 12 % gewichtet.

6. Anzahl wertbarer Referenzen - Referenzkategorie 5
Die Punkte für das Auswahlkriterium "Anzahl wertbarer Referenzen Referenzkategorie - 5" werden wie folgt vergeben:
Die Anzahl der in den Referenzkategorien 1, 2 und 3 eingereichten Referenzen, die die in Ziff. 5.1.9. der Auftragsbekanntmachung an Referenzen der Referenzkategorie 5 aufgestellten Anforderungen an eingereichte Referenzen erfüllen, wird addiert. Bewerber mit einer Anzahl von 5 oder mehr entsprechenden an Referenzen erhalten 60 Punkte. Bewerber mit einer niedrigeren Anzahl an entsprechenden Referenzen erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertender Bewerber) = maximale Punktzahl * (Anzahl Referenzen zu bewertender Bewerber/5). Die daraus resultierende Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 8 % gewichtet.

Die gewichteten Punkte in den einzelnen Auswahlkriterien werden addiert und ergeben eine Gesamtpunktzahl von maximal 60 Punkten. Anhand dieser Gesamtpunktzahl ergibt sich eine Rangfolge der Bewerber (Höchste Gesamtpunktzahl = Platz 1; Zweithöchste Gesamtpunktzahl = Platz 2; Dritthöchste Gesamtpunktzahl = Platz 3; Vierthöchste Gesamtpunktzahl = Platz 4; Fünfthöchste Gesamtpunktzahl = Platz 5; Sechsthöchste Gesamtpunktzahl = Platz 6). Sollten mehrere Bewerber die gleiche Gesamtpunktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch das nachfolgend beschriebene Losverfahren herbeizuführen. Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der oben genannten Auswahlkriterien die gleiche Punktzahl, ist für die Auswahl des letzten Bewerbers, der zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, die höchste Anzahl der wertbaren Referenzen entscheidend. Sollte auch in diesem Fall ein Punktgleichstand bestehen, entscheidet das Los (in Anlehnung an § 75 Abs. 6 VgV). Die Losung erfolgt durch drei Mitarbeitende des Auftraggebers, die nicht mit dem Vergabeverfahren befasst sind. Die Namen der gleichplatzierten Bewerber werden hierzu jeweils auf drei verschlossene, äußerlich nicht unterscheidbare Loszettel geschrieben und in ein Behältnis gegeben. Die drei Mitarbeitenden ziehen jeweils nur einen Zettel aus einem Behältnis. Der Bewerber, dessen Name am häufigsten gezogen wurde, wird in den Teilnehmerkreis aufgenommen. Kann im Rahmen der Ziehung kein Gewinner bestimmt werden, wird die Ziehung wiederholt, bis ein Gewinner feststeht.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 51 SektVO.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Aus-schlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB sowie § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes nicht vorliegen. Das Formblatt Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage A1) ist von Bewerbern und Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften, das Formblatt Verpflichtungserklärung (Eignungsleihe) (Anlage A4) von eignungsverleihenden Unterauftragnehmern zu verwenden.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
6
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat mit dem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis (z. B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als drei Monate ist, vorzulegen. Ausländische Bieter haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Es ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) abzugeben; besteht ein Unternehmen noch nicht 3 Jahre, sind entsprechende Angaben für die Jahre seines Bestehens zu machen. Das Formblatt Erklärungen zur Leistungsfähigkeit (Anlage A6) ist zu verwenden.

Erläuterungen zur Verwendung als AUSWAHLKRITERIUM ergeben sich aus Ziff. 2.1.4 dieser Auftragsbekanntmachung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
15,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Die bisherige Geschäftstätigkeit in Bezug zu der ausgeschriebenen Leistung ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen. Das Formblatt Erklärungen zur Leistungsfähigkeit (Anlage A6) ist zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Es ist mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen einzureichen:
- mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden
- mindestens 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.

Die Versicherungsbedingungen müssen mindestens eine zweifache Maximierung der o.g. Deckungssummen pro Jahr vorsehen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o.g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine (ergänzende) rechtsverbindliche Eigenerklärung des Versicherers (nicht Maklers) über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden.
Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied einzeln in voller Höhe bestehen oder durch eine Versicherung abgedeckt sein, die alle Mitglieder für das Projekt einschließt. Dabei ist sicherzustellen, dass sowohl die Beteiligung an der Gemeinschaft als auch alle Mitglieder vom Versicherungsschutz erfasst sind. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein und ist der Bewerbung beizulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Es ist mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) jahresdurchschnittlich sowie aktuell im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen in Vollzeitäquivalenten (1 FTE = 40 Wochenstunden) einzureichen, gegliedert nach:
a. Geschäftsführer/innen bzw. Inhaber/innen
b. Architekten/innen bzw. Ingenieure/innen
c. Technische Zeichner/innen
Besteht ein Unternehmen noch nicht 3 Jahre, sind entsprechende Angaben für die Jahre seines Bestehens zu machen. Das Formblatt Erklärungen zur Leistungsfähigkeit (Anlage A6) ist zu verwenden.

Erläuterungen zur Verwendung als AUSWAHLKRITERIUM ergeben sich aus Ziff. 2.1.4 dieser Auftragsbekanntmachung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
15,00

Eignungskriterium

Anzahl der Führungskräfte

Es ist mit dem Teilnahmeantrag ein Projektleiter und ein stellvertretender Projektleiter des Bewerbers zu benennen. Das Formblatt Erklärungen zur Leistungsfähigkeit (Anlage A6) ist zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Es ist mit dem Teilnahmeantrag ein Nachweis eines erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungssystems entweder durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN/ISO 9001 oder durch eine nachvollziehbare Darstellung der erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bewerbers, Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihenden Unterauftragnehmers einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Je nachfolgend dargestellter Referenzkategorie ist mindestens eine den jeweiligen Anforderungen entsprechende Referenz mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dieselbe Referenz kann bei Erfüllung der jeweiligen Anforderungen für mehrere Referenzkategorien verwendet werden.
Zur Einreichung der Referenzen ist das Formblatt in Anlage A8 grundsätzlich für jede Referenz separat zu verwenden. Erfüllt ein Referenzprojekt die Anforderungen mehrerer Referenzkategorien, kann für dieses Referenzprojekt ein einzelnes Formblatt unter Kennzeichnung der erfüllten Referenzkategorien eingereicht werden. Die Darstellung muss für die jeweils bezeichneten Referenzkategorien mindestens folgende Angaben enthalten:
- Projektbezeichnung (Referenzkategorien 1-5),
- Name und Anschrift des Auftraggebers (Ansprechpartner, E-Mail-Adresse und Telefonnummer nur auf gesondertes Verlangen) (Referenzkategorien 1-5),
- Leistungsbild (Referenzkategorien 1-5),
- Erbrachte und abgeschlossene Leistungsphasen (Referenzkategorien 1-5),
- Errichtung-/Neubau- oder Umrüstung-/Umbauprojekt (Referenzkategorien 1-5),
- Art der Anlage (Referenzkategorien 1-5),
- Kurzbeschreibung des Projekts (Referenzkategorien 1-5),
- Brennstoffwärmeleistung des Kraftwerks oder des Gaskessels in Megawatt (Referenzkategorien 4, 5),
- Gesamtprojektbauwerkskosten nach DIN 276 KG 200 bis 700 netto (Referenzkategorien 1-3),
- Datum des Betriebsbeginns (Referenzkategorien 1-5).
Soweit wegen der Länge der Darstellung erforderlich, kann für die Angaben zur Kurzbeschreibung des Projekts ergänzend zum Formblatt in Anlage A8 eine formlose Darstellung in einem separaten Dokument beigefügt werden. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden in jeder Referenzkategorie Referenzen über Leistungen, die in den letzten 10 Jahren (die 10-Jahresfrist endet mit Ablauf des 30.06.2026) erbracht worden sind, berücksichtigt. Die Leistungen jeder Referenzkategorie müssen daher zwischen dem 01.07.2016 und dem 30.06.2026 beendet worden sein (Beginn kann vor dem 01.07.2016 liegen). Die Leistungen sind ab dem Datum des Betriebsbeginns (Beginn der Energieeinspeisung) als beendet anzusehen.

Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden:
- dem Bewerber,
- einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
- einem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit die Voraussetzungen der Eignungsleihe erfüllt werden).

Referenzkategorie 1: Vom Bewerber erbrachte Planungsleistungen in den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI) und Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) in Bezug auf die Errichtung/Neubau eines Kraftwerks (Energieerzeugung durch Erneuerbare gemäß Planungsaufgabe) oder alternativ eine Umrüstung/einen Umbau eines bereits bestehenden Kohlekraftwerks auf die Energieerzeugung durch Erneuerbare gemäß Planungsaufgabe. Die erbrachten Leistungen müssen in Anlehnung an die HOAI den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung entsprechen. Die Gesamtprojektbauwerkskosten nach DIN 276 der Kostengruppen 200 - 700 des Referenzprojekts (Kostenschätzung nach dem Ergebnis der Vorplanung) müssen mindestens 10 Mio. Euro netto betragen haben. Die Referenz ist beendet, wenn die Leistungen vom Auftraggeber abgenommen worden sind.

Referenzkategorie 2: Vom Bewerber erbrachte Planungsleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI) in Bezug auf die Errichtung/Neubau eines Kraftwerks (Energieerzeugung durch Erneuerbare gemäß Planungsaufgabe) oder alternativ eine Umrüstung/einen Umbau eines bereits bestehenden Kohlekraftwerks auf die Energieerzeugung durch Erneuerbare gemäß Planungsaufgabe. Die erbrachten Leistungen müssen in Anlehnung an die HOAI den Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke entsprechen. Die Gesamtprojektbauwerkskosten nach DIN 276 der Kostengruppen 200 - 700 des Referenzprojekts (Kostenberechnung nach dem Ergebnis der Entwurfsplanung) müssen mindestens 10 Mio. Euro netto betragen haben.

Referenzkategorie 3: Vom Bewerber erbrachte Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) in Bezug auf die Errichtung/Neubau eines Kraftwerks (Energieerzeugung durch Erneuerbare gemäß Planungsaufgabe) oder alternativ eine Umrüstung/einen Umbau eines bereits bestehenden Kohlekraftwerks auf die Energieerzeugung durch Erneuerbare gemäß Planungsaufgabe. Die erbrachten Leistungen müssen in Anlehnung an die HOAI den Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung entsprechen. Die Gesamtprojektbauwerkskosten nach DIN 276 der Kostengruppen 200 - 700 des Referenzprojekts (Kostenberechnung nach dem Ergebnis der Entwurfsplanung) müssen mindestens 10 Mio. Euro netto betragen haben.

Referenzkategorie 4: Vom Bewerber erbrachte Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) in Bezug auf die Errichtung/Neubau oder den Umrüstung/Umbau eines Gaskessels zur Wärmeerzeugung mit einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens 10 Megawatt. Die erbrachten Leistungen müssen in Anlehnung an die HOAI den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung entsprechen.

Referenzkategorie 5: Vom Bewerber erbrachte Planungsleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) mind. der Honorarzone III. Die erbrachten Leistungen müssen in Anlehnung an die HOAI den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung entsprechen. Die Gesamtprojektbauwerkskosten nach DIN 276 der Kostengruppen 200 - 700 des Referenzprojekts (Kostenberechnung nach dem Ergebnis der Entwurfsplanung) müssen mindestens 10 Mio. Euro netto betragen haben. Die Referenz ist beendet, wenn die Leistungen vom Auftraggeber abgenommen worden sind.

Die Gewichtung der einzelnen Referenzkategorien bei der Bewerberauswahl und weitere Erläuterungen hierzu ergeben sich aus Ziff. 2.1.4 dieser Auftragsbekanntmachung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
70,00

Finanzierung

S. Vertrag

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Architekten und Ingenieure, die gemäß § 61 BayBO bauvorlageberechtigt sind.

Eigenerklärung Sanktions-VO: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, Eignungsverleiher oder Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Art. 5k und Art. 2 der Sanktions-VO (Russland-Bezug) abzugeben. Das Formblatt Eigenerklärung zur Sanktions-VO (Anlage A7) ist zu verwenden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung