Zur Vermeidung von Missverständnissen und zur Konkretisierung wurde die Referenzanforderung der Referenzkategorie 5 (Planungsleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung) und der Beendigungszeitpunkt für die Referenzkategorie 1 angepasst.
1. Änderung der Referenzanforderung in Bezug auf die Referenzkategorie 5 (vgl. Ziff. 5.1.9):
Referenzkategorie 5: Vom Bewerber erbrachte Planungsleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) mind. der Honorarzone III. Die erbrachten Leistungen müssen in Anlehnung an die HOAI den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung entsprechen. Die Gesamtprojektbauwerkskosten nach DIN 276 der Kostengruppen 200 - 700 des Referenzprojekts (Kostenberechnung nach dem Ergebnis der Entwurfsplanung) müssen mindestens 10 Mio. Euro netto betragen haben. Die Referenz ist beendet, wenn die Leistungen vom Auftraggeber abgenommen worden sind.
2. Konkretisierung des Beendigungszeitpunkts der Referenzen der Referenzkategorie 1 (vgl. Ziff. 5.1.9):
Referenzkategorie 1: Vom Bewerber erbrachte Planungsleistungen in den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI) und Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) in Bezug auf die Errichtung/Neubau eines Kraftwerks (Energieerzeugung durch Erneuerbare gemäß Planungsaufgabe) oder alternativ eine Umrüstung/ einen Umbau eines bereits bestehenden Kohlekraftwerks auf die Energieerzeugung durch Erneuerbare gemäß Planungsaufgabe. Die erbrachten Leistungen müssen in Anlehnung an die HOAI den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung entsprechen. Die Gesamtprojektbauwerkskosten nach DIN 276 der Kostengruppen 200 - 700 des Referenzprojekts (Kostenschätzung nach dem Ergebnis der Vorplanung) müssen mindestens 10 Mio. Euro netto betragen haben. Die Referenz ist beendet, wenn die Leistungen vom Auftraggeber abgenommen worden sind.
3. Verlängerung der Teilnahmefrist:
Die Teilnahmefrist wird auf den 08.10.2026, 12 Uhr verlängert.