Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 50 UVgO in Anlehnung an eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung geltenden Fassung. Es gelten die Bestimmungen des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
HINWEIS
Der Auftraggeber (AG) behält sich zum weiteren Ablauf des Verfahrens vor,
- bereits auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der in der Angebotsaufforderung / dem vorliegenden Leistungsbild genannten Kriterien und deren Gewichtung den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung. Bieter haben keinen Anspruch auf die Durchführung von Verhandlungsgesprächen.
- den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen,
- in Ansehung der eingegangenen Angebote und durchgeführten Verhandlungsgespräche erneut Verhandlungsgespräche mit den Bietern, ggf. unter weiterer Abschichtung / Reduzierung des Bieterkreises, zu führen und / oder weitere Angebote einzuholen (Durchführung mehrerer "Verhandlungs- und Angebotsrunden). Ein Anspruch der Bieter besteht hierauf nicht.
Es handelt sich jeweils um vorsorgliche Vorbehalte; eine Verpflichtung, beispielsweise Verhandlungen durchzuführen, würde hieraus nicht resultieren.