NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu
Umbau des Zentral-OP Bürgerhospital Frankfurt am Main - Bauphysik
VO: UVgO Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung (§ 30 Abs. 1) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH
Nibelungenallee 37-41
60318
Frankfurt am Main
Deutschland
+49 6915000
c.panol@buergerhospital-ffm.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Vergabe von Fachplanungsleistungen für Bauphysik gemäß Anlage 1 Abschnitt 1.2.2 HOAI in den Leistungsphasen 3 - 7 zzgl. besondere Leistungen gemäß der Anlage 1 Abschnitt 1.2.2 HOAI

Haupterfüllungsort

Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH
Nibelungenallee 37-41
60318
Frankfurt am Main

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Verhandlungsvergabe

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

CSZ Ingenieurconsult GmbH
64297
Darmstadt
Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 50 UVgO in Anlehnung an eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung geltenden Fassung. Es gelten die Bestimmungen des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

HINWEIS
Der Auftraggeber (AG) behält sich zum weiteren Ablauf des Verfahrens vor,
- bereits auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der in der Angebotsaufforderung / dem vorliegenden Leistungsbild genannten Kriterien und deren Gewichtung den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung. Bieter haben keinen Anspruch auf die Durchführung von Verhandlungsgesprächen.
- den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen,
- in Ansehung der eingegangenen Angebote und durchgeführten Verhandlungsgespräche erneut Verhandlungsgespräche mit den Bietern, ggf. unter weiterer Abschichtung / Reduzierung des Bieterkreises, zu führen und / oder weitere Angebote einzuholen (Durchführung mehrerer "Verhandlungs- und Angebotsrunden). Ein Anspruch der Bieter besteht hierauf nicht.
Es handelt sich jeweils um vorsorgliche Vorbehalte; eine Verpflichtung, beispielsweise Verhandlungen durchzuführen, würde hieraus nicht resultieren.

Bitte warten...