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Umbau und Sanierung Wilhelminenstift Zeitz
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz
Domplatz 19
06618
Naumburg
Deutschland
Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz
+49 176-34571191
+49 3445-2301110
k.kalke@vereinigtedomstifter.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK1MLYL

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK1MLYL/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Der sogenannte Wilhelminenstift in der Schulstraße 5 ist ein quartierbildendes Gebäude in der Stadtmitte von Zeitz, direkt neben dem Franziskanerkloster gelegen. Es prägt als Einzeldenkmal und Raumkante wesentlich die Kreuzungssituation der angrenzenden Straßen Schulstraße und Steinsgraben. Das frühklassizistische Gebäude von 1780 ist dreigeschossig mit Mansarddach erbaut und hat auf der Hofseite einen Mittelrisalit.
Der Bauherr, die Vereinigten Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz,
planen den Umbau und die Sanierung des ehemaligen Wilhelminenstifts (Schulstraße 5 in 06712
Zeitz). Das Objekt steht unter Denkmalschutz.
Baugenehmigung und denkmalrechtliche Genehmigung liegen vor.
Das Gebäude hat ein vollwertiges Kellergeschoss, sowie Erd-, Ober- und Dachgeschoss und einen
Spitzboden (Mansarddach). Die Abmessungen betragen ca. 25 x 12,5m.
Der Wilhelminenstift wurde zuletzt als Seniorenheim genutzt und ist seit 2013 leerstehend. Dachstuhl
und Dach wurden aufgrund von Schädigungen 2019 während des Leerstands saniert.
Im Rahmen bauvorbereitender Maßnahmen wurde das Gebäude entkernt und alle nichtkonstruktiven
Bauteile abgebrochen bzw. demontiert.
Im Gebäude ist ein Aufzug vorhanden, der reaktiviert, überarbeitet und zukünftig weiter genutzt
werden soll.
Das gesamte Gebäude wird zukünftig vermietet. Dabei sollen zukünftig folgende Nutzungen
untergebracht werden:
Kellergeschoss: Beratungsstelle (Büronutzung)
Erdgeschoss: Sozialstation (Büronutzung)
Obergeschoss: Wohngemeinschaft mit Einzelzimmern und Sanitärzelle
Dachgeschoss: Wohngemeinschaft für Jugendliche
Zur Sicherung des zweiten Rettungsweges wird am Westgiebel eine neue Fluchttreppe errichtet, der
derzeit vorhandene Toilettenanbau wird dafür abgebrochen.
Die beengten Platzverhältnisse am Westgiebel durch das benachbarte Kloster und die beiden Mauern
sind zu beachten. Schädigungen an der bestehenden Bausubstanz sind auszuschließen.
Die verkehrstechnische Erschließung ist fußläufig über die Straßen "Schulstraße" und "Steinsgraben"
gegeben. Der erdgeschossige Zugang erfolgt derzeit über die Schulstraße.
Zukünftig wird der Hauptzugang im Kellergeschoss liegen. Dieser Hauptzugang wird fußläufig über
eine neu zu schaffende grundstücksinterne Zuwegung von der Schulstraße aus erfolgen.
Die Erschließung mit Fahrzeugen führt über die Straße "Klosterkirchhof" und die Zufahrten der
benachbarten Flurstücke, deren Nutzung mittels Grundbucheintrag rechtlich gesichert ist.
Im Rahmen der Umbau- und Sanierungsarbeiten werden auch die Außenanlagen neu gestaltet. Es
werden Wege, eine barrierefreie Rampe, eine Zufahrt und Stellplätze für Pkw und Fahrräder errichtet.
Zudem findet eine Gestaltung der Grünflächen statt. Der hofseitige Baum bleibt erhalten und ist zu
schützen.

Ausgeschrieben wird die Baureinigung.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Wilhelminenstift Zeitz
Schulstraße 5
06712
Zeitz

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

13.07.2026
31.07.2026

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Einhaltung Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen- Anhalt (TVergG LSA):

Der Auftrag wird nur an ein Unternehmen vergeben, dass sich schriftlich verpflichtet ihren Arbeitnehmern bei der Auftragsausführung die Arbeitsbedingungen ein-schließlich des Mindeststundenentgelts entsprechend § 11 des TVerG LSA zu gewähren.

Die Vergabestelle wird den Bestbieter vor Zuschlagerteilung, entsprechend § 8 des TVergG LSA, auffordern, die notwendigen Erklärungen und Nachweise innerhalb von fünf Werktagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen.

Einhaltung § 13 ILO Kernarbeitsnormen:
Das beauftragte Unternehmen wird auf die Einhaltung des § 13 des TVergG LSA hingewiesen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

21.04.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

31.08.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 [beachten!] Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112
Halle/ Saale
Deutschland
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