Einhaltung Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen- Anhalt (TVergG LSA):
Der Auftrag wird nur an ein Unternehmen vergeben, dass sich schriftlich verpflichtet ihren Arbeitnehmern bei der Auftragsausführung die Arbeitsbedingungen ein-schließlich des Mindeststundenentgelts entsprechend § 11 des TVerG LSA zu gewähren.
Die Vergabestelle wird den Bestbieter vor Zuschlagerteilung, entsprechend § 8 des TVergG LSA, auffordern, die notwendigen Erklärungen und Nachweise innerhalb von fünf Werktagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen.
Einhaltung § 13 ILO Kernarbeitsnormen:
Das beauftragte Unternehmen wird auf die Einhaltung des § 13 des TVergG LSA hingewiesen.