Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsöffnung folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen einzureichen:
- Unterlagen nach § 6a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A:
- Vorlage entsprechender Bankerklärungen
- Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Unterlagen nach § 6a Abs. 2 Nr. 3 VOB/A
- Unterlagen nach § 6a Abs. 2 Nr. 4 VOB/A
- Unterlagen nach § 6a Abs. 2 Nr. 5 VOB/A:
- Beschluss über das Insolvenzverfahren mit Angabe des Aktenzeichens , Insolvenzbekanntmachung, Nennung der Insolvenzverwaltung
- Unterlagen nach § 6a Abs. 2 Nr. 8 VOB/A:
- Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Referenzen:
- Bescheinigung der ordnungsgemäßen Ausführung vergleichbarer Leistungen bspw. in Form von einer Präqualifizierung oder sonstiger Eignungsnachweise
- Firmenportfolio
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen:
- ggfs. Nachweise in Form von Fortbildungsbescheinigungen, Meisterbrief, Technikerbescheinigung, o.Ä.
- ggfs. VDI-Zertifizierungen
- Andere, auf den konkreten Auftrag bezogene zusätzliche, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Angaben:
- z.B. wenn die Auführung von Leistungen durch Nachunternehmer geplant ist
- 221 Formblatt "Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation"
- 222 Formblatt "Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme"
- 223 Formblatt "Aufgliederung wichtiger Einheitspreise