Kieler Schloss; Rückführung Lüftungsanlagen
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
Andreas-Gayk-Straße 31
24103
Kiel
Deutschland
Immobilienwirtschaft - Abt. 60.6
+49 4319012779
zentralevergabestelle@kiel.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMMQ9Z

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMMQ9Z/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Rückführung einer Bestandslüftungsanlage, die für die Dauer der Sanierungsarbeiten am Konzerthaus in Kiel die Versorgung der noch im Kieler Schloss unterbrachten Nutzungen übernommen hat. Die Anlage wurde bereits für die Rückführung in die vorhandene Technikzentrale ausgelegt.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Kieler Schloss
Wall 74
24103
Kiel

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Mit der Ausführung ist zu beginnen:
in der 42. KW 2026

Die Leistung ist zu vollenden:
in der 08. KW 2027

Laufzeit in Monaten: ca. 5

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsöffnung folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen einzureichen:
- Unterlagen nach § 6a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A:
- Vorlage entsprechender Bankerklärungen
- Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Unterlagen nach § 6a Abs. 2 Nr. 3 VOB/A
- Unterlagen nach § 6a Abs. 2 Nr. 4 VOB/A
- Unterlagen nach § 6a Abs. 2 Nr. 5 VOB/A:
- Beschluss über das Insolvenzverfahren mit Angabe des Aktenzeichens , Insolvenzbekanntmachung, Nennung der Insolvenzverwaltung
- Unterlagen nach § 6a Abs. 2 Nr. 8 VOB/A:
- Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Referenzen:
- Bescheinigung der ordnungsgemäßen Ausführung vergleichbarer Leistungen bspw. in Form von einer Präqualifizierung oder sonstiger Eignungsnachweise
- Firmenportfolio
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen:
- ggfs. Nachweise in Form von Fortbildungsbescheinigungen, Meisterbrief, Technikerbescheinigung, o.Ä.
- ggfs. VDI-Zertifizierungen
- Andere, auf den konkreten Auftrag bezogene zusätzliche, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Angaben:
- z.B. wenn die Auführung von Leistungen durch Nachunternehmer geplant ist
- 221 Formblatt "Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation"
- 222 Formblatt "Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme"
- 223 Formblatt "Aufgliederung wichtiger Einheitspreise

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 60 Tage.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
5,00 Prozent der tatsächlich gezahlten Netto-Summe.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der tatsächlich gezahlten Netto-Summe begrenzt.

Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne
Nachträge) zu leisten.

Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§17 VOB/B)
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

09.09.2026 08:25 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Unterlagen werden im Rahmen des § 16a VOB/A nachgefordert. Das Leistungsverzeichnis, welches zwingend im pdf-Format vorzulegen ist, wird nicht nachgefordert.

Bindefrist des Angebots

09.10.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

09.09.2026 08:25 Uhr

Rathaus
Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle
Zimmer 151
Fleethörn 9
24103 Kiel

Durch die Umstellung auf die elektronische Angebotsabgabe ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht mehr zugelassen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bei allen beschränkten und öffentlichen Ausschreibungen, bei denen die Angebotseröffnung ab dem 01.10.2024 stattfindet, wickeln wir von nun an das gesamte Verfahren elektronisch ab. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei diesen Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen

Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Postfach 7125
24171
Kiel
Deutschland
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