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Kanal- und Fahrbahnsanierung Masurenring; Erd-, Kanal- und Oberflächenarbeiten
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
Lessingplatz 2
24116
Kiel
Deutschland
Tiefbauamt - Abt. 66.2.3
+49 4319012779
zentralevergabestelle@kiel.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMMBUX

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMMBUX/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

ca. 1400m Schlauchlining in Hauptkanälen DN 250 - DN 600 (Regen- und Schmutzwasser)
ca. 70 Stck Schlauchlining in Anschlussleitungen
ca. 9 Stck Einzelbaugruben von ca. 3,0 bis ca. 4,2 m Tiefe der Rohrsohle für Kanalreparaturen in offener Bauweise
ca. 50 Stck Schachtsanierungen (Handlaminat und Mörtelauskleidung)
ca. 10 Stck Schachtneubauten in Anschlussleitungen
Ausführungen von verschiedenen Reparaturverfahren im Hauptkanal (Hutprofile/Hausanschlussmanschetten, Stutzenverpressungen, Innenmanschetten DN 250-DN 700)
ca. 3000m² Erneuerung von Asphalttrag-, Asphaltbinder- und Asphaltdeckschicht
ca. 3850m² Erneuerung der Asphaltdeckschicht

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Masurenring
Kiel

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

06.07.2026
05.07.2027

Nebenangebote

Ja

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsöffnung folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen einzureichen:
- Urkalkulation
- Angaben und Nachweise nach § 6a Abs. 2 VOB/A für Bieter und
Nachunternehmer
- Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um
die Namen der Nachunternehmer
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die
Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über die
Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur
Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)"
- EFB 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder EFB 222
Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
- EFB 223 Aufgliederung der Einheitspreise
- Nachweise der Kenntnisse gem. Richtlinien Deutscher Verband für
Schweißen und verwandte Verfahren e. V. in aktueller Fassung,
Laminierer nach DVS 2220
- Nachweise der Kenntnisse gem. Richtlinien Deutscher Verband für
Schweißen und verwandte Verfahren e. V. in aktueller Fassung,
Kunststoffschweißen im Anlagenbau nach DVS2212-1 oder nach
DVGW GW 330
- Nachweise zur Eignung des Unternehmens (Nachweis nach § 6a
Abs. 3 VOB/A)

- Gütesicherung Kanalbau:
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation
(Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der
technischen Vertragserfüllung) erfüllen und auf Verlangen der
Vergabestelle nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen
Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961*) sind für
die nachstehend angegebene(n) Beurteilungsgruppe(n) mit
Angebotsabgabe zu erfüllen und auf Verlangen der Vergabestelle
nachzuweisen:
- AK 2
- I
- R
- D
- S-System(e): S10.1, S15.2, S16.1, S42.1, S27.3, ggf. S27.1 bzw.
S27.2, wenn Schlauchliner mit Wasser- bzw. Dampfhärtung
angeboten werden. **)

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.

Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung (Sanierungshandbuch bei Gruppe S).

*) Anforderungen aufrufbar unter: http://kanalbau.com/de/bietereignung/guete-pruefbestimmungen.html bzw. zu beziehen über: http://beuth.de - Stichwort-Suche: "RAL-GZ 961".

**) Kennzeichnung S-Systeme RAL-GZ 961 siehe http://kanalbau.com/tl_files/kanalbau/upload/pdf/infoschrift/einteilung_s-systeme.pdf

Anforderungen an die Nachunternehmer
Nachunternehmer für die Durchführung von Tätigkeiten, die unter die oben angegebene(n) Beurteilungsgruppe(n) oder eine andere Beurteilungsgruppe fallen, müssen die zugehörigen Anforderungen entsprechend erfüllen und vor Beauftragung durch den Bieter / durch den AN gegenüber dem AG nachweisen.

Gütesicherung Flüssigboden:
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde des Personals, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) erfüllen und auf Verlangen der Vergabestelle nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen https://www.ral-gg-fluessigboden.de/index.php/bietereignung/guete-pruef-bestimmungen in der jeweiligen Beurteilungsgruppe Anwender A4 siehe auch Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 3 "Anforderung an die Qualifikation der Beteiligten" sind mit Angebotsabgabe zu erfüllen und auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen.

- Beurteilungsgruppe Anwender A4

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Flüssigboden RAL-GZ 507 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Flüssigboden für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.

Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Überwachungsvertrag / Prüfzeugnis, welches inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 507 Abschnitt 3 und 4 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht und mit einem Prüfbericht der RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V. nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.

Dieses Prüfzeugnis wird lediglich für die jeweilige Ausschreibung anerkannt. Demgegenüber ist die Nutzung des RAL Gütezeichens als Nachweis der Bietereignung aufgrund der regelmäßigen verpflichtenden Eigen- und Fremdüberwachung auf Dauer angelegt.

- Gütesicherung der Ausführung
Sicherstellung der Qualifikation
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die mit Angebotsabgabe
nachgewiesene fachliche Qualifikation des Unternehmens
entsprechend RAL-GZ 961 und RAL-GZ 507 (Fachkunde,
technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen
Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens während
der Ausführung der Werkleistung sicherzustellen und zu erfüllen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Ausführung der
Werkleistung projektbegleitend die zugehörige "Eigenüberwachung"
entsprechend RAL-GZ 961 Abschnitt 4.2 und RAL-GZ 507
durchzuführen.
Übergabe Nachweis zur Gütesicherung (in Kopie an AG)
Der Nachweis auf Abschluss einer externen Gütesicherung des
Unternehmens für die Dauer der beauftragten Werkleistung (in
Form eines Gütesicherungsvertrages über die Durchführung der
Gütesicherung und der damit verbundenen regelmäßigen
Überprüfung des Unternehmens durch eine , der vom AG
anerkannten, Prüfstellen) bzw. alternativ der Nachweis über die
Gültigkeit der bestehenden RAL-Gütesicherung (in Form der
Beurkundung) ist nach Auftragserteilung dem Auftraggeber auf
Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen und zu
übergeben.

- Eintragung für das zulassungspflichtige Handwerk "Straßenbauer" in
der Handwerksrolle

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 60 Tage.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B):
Es ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§17 VOB/B):
Nach erfolgter Abnahme ist bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Abrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

12.03.2026 08:25 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Unterlagen werden im Rahmen des § 16a VOB/A nachgefordert. Das Leistungsverzeichnis wird nicht nachgefordert.

Bindefrist des Angebots

04.06.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

12.03.2026 08:25 Uhr

Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle

Durch die Umstellung auf die elektronische Angebotsabgabe ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht mehr zugelassen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bei allen beschränkten und öffentlichen Ausschreibungen, bei denen die Angebotseröffnung ab dem 01.10.2024 stattfindet, wickeln wir von nun an das gesamte Verfahren elektronisch ab. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei diesen Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen

Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Postfach 7125
24171
Kiel
Deutschland
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