Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsöffnung folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen einzureichen:
- Urkalkulation
- Angaben und Nachweise nach § 6a Abs. 2 VOB/A für Bieter und
Nachunternehmer
- Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um
die Namen der Nachunternehmer
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die
Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über die
Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur
Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)"
- EFB 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder EFB 222
Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
- EFB 223 Aufgliederung der Einheitspreise
- Nachweise der Kenntnisse gem. Richtlinien Deutscher Verband für
Schweißen und verwandte Verfahren e. V. in aktueller Fassung,
Laminierer nach DVS 2220
- Nachweise der Kenntnisse gem. Richtlinien Deutscher Verband für
Schweißen und verwandte Verfahren e. V. in aktueller Fassung,
Kunststoffschweißen im Anlagenbau nach DVS2212-1 oder nach
DVGW GW 330
- Nachweise zur Eignung des Unternehmens (Nachweis nach § 6a
Abs. 3 VOB/A)
- Gütesicherung Kanalbau:
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation
(Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der
technischen Vertragserfüllung) erfüllen und auf Verlangen der
Vergabestelle nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen
Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961*) sind für
die nachstehend angegebene(n) Beurteilungsgruppe(n) mit
Angebotsabgabe zu erfüllen und auf Verlangen der Vergabestelle
nachzuweisen:
- AK 2
- I
- R
- D
- S-System(e): S10.1, S15.2, S16.1, S42.1, S27.3, ggf. S27.1 bzw.
S27.2, wenn Schlauchliner mit Wasser- bzw. Dampfhärtung
angeboten werden. **)
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung (Sanierungshandbuch bei Gruppe S).
*) Anforderungen aufrufbar unter: http://kanalbau.com/de/bietereignung/guete-pruefbestimmungen.html bzw. zu beziehen über: http://beuth.de - Stichwort-Suche: "RAL-GZ 961".
**) Kennzeichnung S-Systeme RAL-GZ 961 siehe http://kanalbau.com/tl_files/kanalbau/upload/pdf/infoschrift/einteilung_s-systeme.pdf
Anforderungen an die Nachunternehmer
Nachunternehmer für die Durchführung von Tätigkeiten, die unter die oben angegebene(n) Beurteilungsgruppe(n) oder eine andere Beurteilungsgruppe fallen, müssen die zugehörigen Anforderungen entsprechend erfüllen und vor Beauftragung durch den Bieter / durch den AN gegenüber dem AG nachweisen.
Gütesicherung Flüssigboden:
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde des Personals, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) erfüllen und auf Verlangen der Vergabestelle nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen https://www.ral-gg-fluessigboden.de/index.php/bietereignung/guete-pruef-bestimmungen in der jeweiligen Beurteilungsgruppe Anwender A4 siehe auch Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 3 "Anforderung an die Qualifikation der Beteiligten" sind mit Angebotsabgabe zu erfüllen und auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen.
- Beurteilungsgruppe Anwender A4
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Flüssigboden RAL-GZ 507 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Flüssigboden für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Überwachungsvertrag / Prüfzeugnis, welches inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 507 Abschnitt 3 und 4 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht und mit einem Prüfbericht der RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V. nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.
Dieses Prüfzeugnis wird lediglich für die jeweilige Ausschreibung anerkannt. Demgegenüber ist die Nutzung des RAL Gütezeichens als Nachweis der Bietereignung aufgrund der regelmäßigen verpflichtenden Eigen- und Fremdüberwachung auf Dauer angelegt.
- Gütesicherung der Ausführung
Sicherstellung der Qualifikation
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die mit Angebotsabgabe
nachgewiesene fachliche Qualifikation des Unternehmens
entsprechend RAL-GZ 961 und RAL-GZ 507 (Fachkunde,
technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen
Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens während
der Ausführung der Werkleistung sicherzustellen und zu erfüllen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Ausführung der
Werkleistung projektbegleitend die zugehörige "Eigenüberwachung"
entsprechend RAL-GZ 961 Abschnitt 4.2 und RAL-GZ 507
durchzuführen.
Übergabe Nachweis zur Gütesicherung (in Kopie an AG)
Der Nachweis auf Abschluss einer externen Gütesicherung des
Unternehmens für die Dauer der beauftragten Werkleistung (in
Form eines Gütesicherungsvertrages über die Durchführung der
Gütesicherung und der damit verbundenen regelmäßigen
Überprüfung des Unternehmens durch eine , der vom AG
anerkannten, Prüfstellen) bzw. alternativ der Nachweis über die
Gültigkeit der bestehenden RAL-Gütesicherung (in Form der
Beurkundung) ist nach Auftragserteilung dem Auftraggeber auf
Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen und zu
übergeben.
- Eintragung für das zulassungspflichtige Handwerk "Straßenbauer" in
der Handwerksrolle