Die Busumsteigeanlage ZOB Harburg soll umgebaut werden Die Planung sieht eine Neuordnung derAbfahrtsbereiche auf der Bestandsanlage in Form einer neuen Umfahrung mit einer neuen Dachlandschaft vor.Zusätzlich soll ein überdachter Bussteig mittig im Straßenraum derHannoverschen Straße vorgesehen werden. Projekt umfasstdie Bestandsanlage mit neuen Abfahrtsbereichen, den Neubau der Überdachung, den Neubau eines Busmittelsteiges inkl. Überdachung und Anpassungen im öffentlichen Verkehrsraum derHannoverschen Straße, sowie am angrenzenden Knotenpunkt.Der Entwurf sieht ein durchgehendes, begrüntes Dach vor, dass sowohl die bisherige Busplatte, als auch den neuen Bussteig und die dazwischenliegenden öffentlichen Fahrspuren derHannoverschen Straße überspannt.Das vorhandene Betriebsgebäude auf der Busplatte wirdzurückgebaut. Die heutigen Nutzungen (Gewerbe, Räume für den Busbetrieb) werden in zwei neu angeordneten Bauten (Betriebsgebäude, groß und Gewerbeeinheit, klein) untergebrachtDer Platzbelag der Gesamtanlage wird inkl. Oberbau erneuert. Für die bauseitigen Ausstattungselemente müssen neue Fundamente gesetzt werden. Die Stützenfüße erhalten einen mit Pflasterbelag ausgefüllten Metalldeckel. Auf der Busplatte werden 2 neue Pflanztröge erstellt.
Abbrucharbeiten Pflaster ca. 1.110 m²Baugruben Fundamente/ Pflanztrog/ Leitungen ca. 203 m³Fertigteilfundamente ca. 66 Stk.Pflasterarbeiten inkl. Oberbau ca. 2.816 m²Asphaltdecke mit farbiger Deckschicht ca. 112 m²Entwässerungsrinnen ca. 190 mRadiale Fassadenrinnen ca. 27 mRohrleitungen Entwässerungsrinnen ca. 50 mMetall-Schachtdeckel Stützeneinhausung 23 StkBaum mit unterirdischem Pflanztrog 1 StkBepflanzung in oberirdischen Pflanztrog 1 Stk.
BV in 21079 Hamburg Harburg
Zuschlagserteilung nach günstigstem Preis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach§ 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Fehlende Unterlagen werden einmalig durch den AG nachgefordert.
Analoge Situation wie eine Insolvenz nach nationalem Recht: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gemäß§ 123 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten, die im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten stehen: Gemäß§ 123 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gemäß§ 123 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 GWB
Betrug: Gemäß§ 123 Abs. 1 Ziff. 4 und 5 GWB
Korruption: Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 6 - 9 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gemäß§ 123 Abs. 1 Ziff. 10 GWB
Zahlung von Steuern: Gemäß§ 123 Abs. 4 GWB
Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gemäß§ 123 Abs. 4 GWB
Verletzung von umweltrechtlichen Pflichten: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Verletzung von Pflichten auf dem Gebiet des Sozialrechts: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Verletzung von arbeitsrechtlichen Pflichten: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Insolvenz: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB
Insolvenz: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWBLiquidatorisch verwaltetes Vermögen: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB
Die Geschäftstätigkeit ruht: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB
Schuldig gemacht wegen schwerer Berufsverfehlung: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 3 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern, die auf Wettbewerbsverzerrung abzielen: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 4GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme am Vergabeverfahren: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 5 GWB
Unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an der Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 6GWB
Vorzeitige Kündigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 7 GWB
Schuldig der Falschdarstellung, Zurückhalten von Informationen, Unfähigkeit zur Bereitstellung erforderlicher Unterlagenund Erhalt vertraulicher Informationen über dieses Verfahren: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 9 GWB
1.Kopie Auszug Berufsregister oder Handelsregister, (Ausschlusskriterium)2.Kopie Auszug Gewerbezentralregister -nicht älter als 12 Monate, (Ausschlusskriterium)3.Bescheinigungen jeweils nicht älter als 12 Monate des Finanzamtes, als Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, und Abgaben,(Ausschlusskriterium);4.Bescheinigungen jeweils nicht älter als 12 Monate) der Krankenkasse als Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen (Ausschlusskriterium);5. Bescheinigungen jeweils nicht älter als 12 Monate) der Berufsgenossenschaft als Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen (Ausschlusskriterium);6.Eigenerklärung, das gegen das Unternehmen kein Verfahren gemäß§ 123-124 GWB (Insolvenzverfahren, Liquidation) beantragt, eröffnet oder eingeleitet worden ist, (Ausschlusskriterium);7.Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person gern.§ 123-124 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist. (Ausschlusskriterium)8. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES Rates vom 08.April 20229.Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio EUR pro Schadensfall, (Ausschlusskriterium)10. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter und Polier) eingesetzt wird, (Ausschlusskriterium).11. Mindestanzahl von 16 gewerblichen Mitarbeitern (fakultatives Ausschlusskriterium )12. Mindestjahresumsatz Netto 2,5 Mio Euro, für vergleichbare Bauleistungen ( fakultatives Ausschlusskriterium )
Mindestens 2 vergleichbare Referenzen ab 300.00 EUR Nettoauftragswert, mit Angabe des Personaleinsatzes, des Auftragswertes und dem Ausführungszeitraum.
siehe beigefügte ZVB des Auftraggebers.
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben, in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfallerklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt, in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht jeweils mit Angebotsabgabe eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.