1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Unterlagen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug,
- Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder bei der Industrie- und Handelskammer,
- aktuelle (gültige) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
- aktuelle (gültige) Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge,
- aktuelle (gültige) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
- aktuelle (gültige) qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
2. Zertifizierter Fachbetrieb
Angabe (Eigenerklärung) und Nachweis über das Vorliegen von aktuell gültigen Qualifikationen und Zertifizierungen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmen sind die Nachweise für die jeweiligen Leistungsbereiche auch für die einzusetzenden
Nachunternehmen vorzulegen.
Folgende Nachweise/Zertifikate sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis / Zertifikat Fachbetrieb gem. § 62 WHG (ehem. § 19 WHG): Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
- Arbeiten an Gas- und Wasser-Rohrleitungen nach DVGW GW 301 PEHD,
- Schweißaufsicht nach DVGW GW 331.
3. Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 (insgesamt und aus vergleichbaren Bauleistungen).
Jahresumsatz aus vergleichbaren Bauleistungen mindestens 1.000.000 EUR netto im Durchschnitt in den Jahren 2022 bis 2024.
4. Haftpflichtversicherung
Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf entsprechende Anforderung Nachweis des Bestehens der Versicherung.
Deckungssumme für Personen- und Sachschäden je Schadensfall mindestens 2,5 Mio. EUR. Deckungssumme für Vermögensschäden (inkl. Umweltschäden) je Schadensfall mindestens 2,5 Mio. EUR. Diese Deckungssummen müssen pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
5. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben
durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen.
Für jeden Projekttyp (A und B) ist mindestens eine vergleichbare Referenzleistung vorzulegen. Eine Referenzleistung kann für beide Projekttypen herangezogen und jeweils gewertet werden, sofern sie sämtliche Anforderungen beider Projekttypen vollständig erfüllt. Vergleichbar sind Aufträge, bei denen die nachfolgenden Merkmale vorliegen:
Projekttyp A):
- Bau von Grundwasser- und/oder Sickerwasseraufbereitungsanlagen mit einem Mindest-Durchsatz von 8 m³/h über Wasseraktivkohlefiltration mit vorgeschalteter Kiesfiltration.
- Abschluss der Referenz nach dem 01.01.2022.
Projekttyp B):
- Bau von Grundwasser- und/oder Sickerwasseraufbereitungsanlagen zur Abreinigung von AOX und/ oder Ammonium Stickstoff oder vergleichbarer Schadstoffe über Wasseraktivkohlefiltration mit vorgeschalteter Kiesfiltration
- Abschluss der Referenz nach dem 01.01.2022.
6. Personalstand
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Ingenieuren/Technikern/Mechanikern und kaufmännischen Mitarbeitern.
7. Projektleitung
Eigenerklärung zum vorgesehenen Projektleiter unter Angabe von Name, berufliche Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
Für die als Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Ingenieur/in, Techniker/in und/oder Mechaniker/in entsprechend des jeweils einschlägigen Landesrechts zu erbringen.
8. Technisches Fachpersonal
Nachweis über das Vorliegen von beruflichen Qualifikationen.
Für mindestens einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin ist folgender Nachweis mit dem Angebot vorzulegen:
- Sachkundenachweis DGUV Regel 101-004 bzw. ehem. BGR128, oder gleichwertig.
9. Benennung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Benennung der Maßnahmen des Bieters zur internen Qualitätssicherung (z. B. Qualitätsmanagement nach EN ISO 9001:2008, Umweltmanagementsystem nach ISO 14:001:2009).
10. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen.