Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber fünf (5) Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 3b EU Abs. 2 Nr. 3, § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 VOB/A).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird die fünf geeigneten Bewerber, welche nicht gemäß § 6e EU VOB/A ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung erreicht haben, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A). Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Zahl von fünf (5) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 3b EU Abs. 3 Nr. 3, § 3b EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 6 VOB/A) und die nicht gemäß der § 6e EU VOB/A ausgeschlossen wurden. Ergeben sich auf Basis der nachfolgend genannten Punkteverteilung keine fünf (5) Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 5 zwei (2) Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 6. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid.
Die Punkte werden wie folgt vergeben:
Die Referenzprojekte des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nach Ziffer B.II.3.h) werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl nur gewertet, wenn Eigenerklärungen zu den nachfolgenden weiteren Anforderungen gemacht werden und diese Anforderungen erfüllt sind. In diesem Fall erhalten die Referenzen jeweils die nachfolgend beschriebene Punktzahl je erfüllter weiterer Anforderung:
a. Anzahl der geschaffenen Pkw-Stellplätze (konventionelle Stellplätze und E-Ladeplätze): > 300 und <= 400 geschaffene Pkw-Stellplätze = 0,5 Punkte; > 400 und <= 500 geschaffene Pkw-Stellplätze = 1 Punkt; > 500 geschaffene Pkw-Stellplätze = 1,5 Punkte.
b. Anzahl der geschaffenen Pkw-Stellplätze, die als E-Ladeplätze vorgesehen und hierfür vom Bewerber entweder realisiert oder zumindest vorgerüstet worden sind: > 50 und <= 100 mindestens vorgerüstete E-Ladeplätze = 0,5 Punkte; > 100 und <=150 mindestens vorgerüstete E-Ladeplätze = 1 Punkt; > 150 mindestens vorgerüstete E-Ladeplätze = 1,5 Punkte.
c. Der Auftrag für das Referenzprojekt des Bewerbers umfasste die Umsetzung
- einer Dachbegrünung oder einer Fassadenbegrünung durch den AN = 1 Punkt
- einer Dachbegrünung und einer Fassadenbegrünung durch den AN = 2 Punkte.
d. Der Auftrag für das Referenzprojekt des Bewerbers beinhaltete die Erstellung der Ausführungsplanung gemäß LPH 5 nach HOAI, mindestens für die Gewerke Objektplanung, Tragwerksplanung und Planung der Technischen Ausrüstung = 2 Punkte.
e. Das Referenzprojekt des Bewerbers erfüllt Nachhaltigkeitskriterien nach folgender Maßgabe:
(1) Pro Erfüllung eines der nachfolgenden Nachhaltigkeitskriterien durch den AN in dem Referenzprojekt = 0,1 Punkte, insgesamt max. jedoch 0,5 Punk-te
o Nachweis der Recyclingfähigkeit der Baustoffe über EPS (Environ-mental Product Declaration)
o Einsatz von CO2-reduziertem Beton / Stahl oder Recyclingbeton
o Umweltfreundliche Bauausführung (Umweltmanagement und Emissionsarme Baumaschinen)
o Rückbau- und Recyclingfähigkeit der Konstruktion (Urban Mining Index)
o PV Anlage auf mindestens 50% der Dachfläche
o Energieeffiziente Beleuchtung (Energieeffizienz von < 100 lm/W)
o Regenwasserversickerung oder Zisterne
oder (alternativ zu (1))
(2) Zertifizierung des Referenzprojekts mit einem Nachhaltigkeitslabel, z.B. DGNB Gold, LEED, BNB oder gleichwertig unter Mitwirkung des AN = 1 Punkt
Insgesamt können also für die bis zu 3 Referenzprojekte gemäß Ziffer B.II.3.h) bis zu 24 Punkte (3 x 8 Punkte) erzielt werden.