Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft folgende Erklärungen abzugeben:
(a) Referenzen
Geeignete Referenzen über vergleichbare, früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Mindestanforderungen: Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich von Aufnahmen von Hörtexten und begleitenden Sound-Produktionen durch Angabe von mindestens drei entsprechenden Referenzaufträgen in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist gefordert, die nach Art und Schwierigkeit mit den unter Ziffer 3.2 beschriebenen Merkmalen der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dabei berücksichtigt der Auftraggeber insbesondere Erfahrungen mit Sprecher*innen unterschiedlichen Alters (Kinder und Erwachsene).
(b) Angabe der technischen Fachkräfte
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bieter bzw. dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft angehören oder nicht.
(c) Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters bzw. des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2025, 2024, 2023) ersichtlich sind.
(d) Geräte und technische Ausrüstung
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft für die Ausführung des Auftrags verfügt.