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IQB - Audioaufnahmen für die Erhebungsinstrumente im Projekt "Stark in die Grundsc...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen - Wissenschaftliche Einrichtung der Länder an der Humboldt-Universität zu Berlin e.V.
Unter den Linden 6
10999
Berlin
Deutschland
Frau Dr. Katrin Wolf
iqb-vergabe@hu-berlin.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9MM00M

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9MM00M/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Das IQB entwickelt im Projekt "StarS" diagnostische Testverfahren zur Untersuchung der Lernausgangslage zu Schulbeginn und zur Erfassung der Lernentwicklung zu Beginn der zweiten Jahrgangsstufe. Gegenstand der Testverfahren sind Vorläufer- und Basiskompetenzen zu (schrift-)sprachlichen, mathematischen Kompetenzen und überfachliche Kompetenzen. Diese Testverfahren sollen ab dem Schuljahr 2027/2028 an Grundschulen überwiegend in digitaler Form als computerbasierte Gruppentests auf Tablets durchgeführt werden.
Die vom AN zu erbringenden Leistungen beinhalten im Wesentlichen die Produktion von Audioaufnahmen für Instruktionen und Aufgabenstimuli der Testaufgaben sowie für die Rahmenhandlungen der StarS-Testverfahren.

Für weitergehende Informationen zu der zu vergebenden Leistung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Haupterfüllungsort

Deutschland

s. Vergabeunterlagen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

s. Vertrag.

Laufzeit bzw. Dauer

5

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein darf. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.

Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Erklärungen abzugeben:

-Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. alternative Eigenerklärung über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall

-Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023) vor Ablauf der Angebotsfrist.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft folgende Erklärungen abzugeben:

(a) Referenzen
Geeignete Referenzen über vergleichbare, früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.

Mindestanforderungen: Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich von Aufnahmen von Hörtexten und begleitenden Sound-Produktionen durch Angabe von mindestens drei entsprechenden Referenzaufträgen in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist gefordert, die nach Art und Schwierigkeit mit den unter Ziffer 3.2 beschriebenen Merkmalen der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dabei berücksichtigt der Auftraggeber insbesondere Erfahrungen mit Sprecher*innen unterschiedlichen Alters (Kinder und Erwachsene).

(b) Angabe der technischen Fachkräfte
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bieter bzw. dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft angehören oder nicht.

(c) Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters bzw. des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2025, 2024, 2023) ersichtlich sind.

(d) Geräte und technische Ausrüstung
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft für die Ausführung des Auftrags verfügt.

Sonstige

Bieter haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären (§ 31 Abs. 1 UVgO). Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Ausschlussgründe.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG, sowie § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AEntG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG über das (Nicht-) Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern.
Liegt bei einem Bieter ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird er gemäß § 125 Abs. 1 GWB nicht ausgeschlossen, wenn er nachweist, dass er
- für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
- die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
- konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
Der Auftraggeber bewertet die vom Bieter ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Bieter.
Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1AufenthG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 SchwarzArbG und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 LkSG wird der Bieter nicht ausgeschlossen, wenn er die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachgewiesen hat.
Kommt der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nach und ist dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt (§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB), unterbleibt ein Ausschluss, wenn der Bieter nachweist, dass er seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage 7 zu verwenden.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

30.03.2026 12:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

30.04.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

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