Es ist beabsichtigt auf dem Grundstück des ehemaligen Karstadtgebäudes in Bremerhaven als "Dritten Ort" eine Stadtbibliothek als "open library" und eine zugehörige Jugendherberge, die Funktionen der Programmarbeit und als außerschulischer Lernort übernimmt, zu errichten. Auf der Grundlage der hierzu erstellten Machbarkeitsstudie wird eine BGF von ca. 12.000 m² herzustellen sein. Gegenstand dieses Auftrags sind die hierzu erforderlichen Arbeiten zur Herstellung des Ausbaus und der Ausstattung. Der Auftraggeber beabsichtigt das Projekt als Integrierte Projektallianz (IPA) im Rahmen eines Mehrparteienvertrages durchzuführen. Vom Auftragnehmer wird die Bereitschaft zur Mitwirkung in diesem Vertragsmodell und zur physischen Zusammenarbeit an einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten gemeinsamen Arbeitsort mit drei Präsenztagen die Woche erwartet.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen einer integrierten Projektallianz (IPA) die notwendigen Leistungen zur Herstellung des Ausbaus und der Ausstattung zu erbringen.
Die endgültige Laufzeit ergibt sich aus der Projektdauer.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit der Zuschlagserteilung wird der Auftrag für die Planungsphase einschließlich der Zielpreisfindung (Phase 1) erteilt. Der Abruf der Bauphase (Phase 2) ist als Option ausgestaltet. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertragsentwurf, der den Bietern im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellt werden wird.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 GWB unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es gilt § 56 Abs. 2 S. 1 VgV.
Es gelten die §§ 123 - 126 GWB.
Es ist ein Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister vorzulegen.
Der Bewerber hat eine Erklärung über den Gesamtumsatz und über den durchschnittlichen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren abzugeben. Es wird ein Mindestjahresumsatz von EUR 20.000.000,00 brutto pro Jahr verlangt.
Verlangt werden geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünfJahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Einzelheiten zu den notwendigen Angaben zu Referenzen und deren Wertung ergeben sich aus dem Verfahrensleitfaden, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Der Bewerber hat seine technische Ausrüstung im Bereichder IT darzustellen. Insbesondere ist die eingesetzte Software mit derAnzahl der zur Verfügung stehenden Lizenzen darzustellen. Einzelheiten zu den notwendigen Angaben und deren Wertung ergeben sich aus demVerfahrensleitfaden, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Die Beauftragung erfolgt in einem Vertrag über die Bildung einer IPA als Mehrparteienvertrag. Ein Vertragsentwurf wird den Teilnehmern des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellt werden.