Mobiles Mehrkanal-Ultraschall-Flussmesssystem für ECMO als Stand-Alone-Lösung
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH
Warener Straße 7
12683
Berlin
Deutschland
Herr Steven Krätke
03056811368
vergabe@ukb.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y7WMPWE

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y7WMPWE/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die zu vergebene Leistung umfasst die Lieferung eines funktionsfähigen mobilen Mehrkanal-Ultraschall-Flussmessgeräts für ECMO als Stand-Alone-Lösung zuzüglich einem Sensor Typ A, einem Sensor Typ B und einem Gelenkarm oder anderslautender Halterung zur flexiblen Positionierung bzw. Befestigung im OP oder auf der Station. Neben der Lieferung der vorgenannten Produkte ist die Inbetriebnahme und Einweisung gemäß § 4 i.V.m. § 11 MPBetreibV ein obligater Leistungsgegenstand.

Haupterfüllungsort

BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGm
Warener Straße 7
12683
Berlin

Lieferungen erfolgen stets an das Zentrallager (Adresse = Haupterfüllungsort).

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
1. Preis
70,00
2. Qualität der Leistung
30,00

Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Wertungsphase, die sämtliche Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Für die preisliche Bewertung wird stets der Preis (in EUR) inkl. Umsatzsteuer abzgl. etwaigem Rabatt herangezogen. Im Falle eines Punktegleichstands wird der Zuschlag jenem Bieter erteilt, dessen Angebot im Zuschlagskriterium 2. Qualität der Leistung die höhere Leistungspunktzahl erhalten hat.

Bei der Bewertung nach dem Zuschlagskriterien 1 "Preis", wird der bewertete Gesamtpreis des Angebots gemäß nachstehender Wertungsformel in Preispunkte umgerechnet:
((günstigster Preis aller Angebote / zu bewertender Preis) x 100) x 70,00 % = Preispunkte

Bei der Bewertung nach den Zuschlagskriterien "2. Qualität der Leistung" erfolgt eine qualitative Bewer-tung unter Berücksichtigung der erreichten Punkte gemäß Leistungsverzeichnis (LV). Gemäß LV sind maximal 35,00 Punkte (ungewichtet) zu erreichen. Die Formel zur Ermittlung der Leistungspunkte lautet:
((Erreichte Punktzahl gem. LV / Max. Punktzahl gem. LV) x 30,00 %) x 100 = Leistungspunkte

Ausführungsfristen

Maximale Lieferzeit nach Zuschlagserteilung: 8 Wochen (bzw. 2 Monate)

Laufzeit bzw. Dauer

2

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Mit dem Angebot ist ein aktueller Handelsregisterauszug des bietenden Unternehmens einzureichen. Aktuell bedeutet, dass dieser nicht älter als 6 Monate sein darf.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Datenblätter:
Für jedes angebotene Gerät ist ein entsprechendes Produktdatenblatt beizufügen.

MDR-Zertifikat der Benannten Stelle:
Das gültige MDR-Zertifikat der Benannten Stelle (Notified Body) für das Gesamtsystem ist mit dem Angebot abzugeben.

EU-Konformitätserklärung:
Eine gültige EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity) für das Gesamtsystem gemäß der EU Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 (MDR) ist mit dem Angebot abzugeben.

CE-Konformitätserklärung:
Eine gültige CE-Konformitätserklärung für das Gesamtsystem ist mit dem Angebot abzugeben.

Sonstige

Sofern das angebotene Produkt personenbezogene Daten speichert und/oder verarbeitet:
Der Bieter hat dem Angebot das den Vergabeunterlagen zu entnehmende Muster eines Auftragsverarbeitungsvertrages ausgefüllt (inkl. Auflistung der technischen und organisatorischen Maßnahmen TOM gemäß Art. 32 DSGVO und der Liste der Unterauftragnehmer) beizufügen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Siehe ZVB/BVB u.A.:

4. Skonto
(1) Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung wird ein Skonto von 2 v.H. des Rechnungsbetrages abgezogen. Satz 1 gilt nicht bei Leistungen, bei denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Gewährung von Skonto ausgeschlossen ist, insbesondere bei preisgebundenen Verlagserzeugnissen.
(2) Skonto wird von allen Zahlungen (einschließlich Zahlungen nach Zahlungsplan, Voraus-, Abschlags-, Schluss-und Teilschlusszahlungen) abgezogen.
(3) Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn gemäß Nr. 17 Abweichendes vereinbart wird.

15. Zahlungen
(1) Als Zahlungsziel wird grundsätzlich 30 Tage vereinbart, sofern die Vergabeunterlagen nichts anderslautendes definieren.
(2) Vorauszahlungen werden nach folgendem Zahlungsplan geleistet: Keine. Vorauszahlungen werden auf fällige Abschlagszahlungen wie folgt angerechnet: ./.
(3) Abschlagszahlungen werden nicht geleistet.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

01.10.2026 11:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

30.10.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

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