Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Wertungsphase, die sämtliche Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Für die preisliche Bewertung wird stets der Preis (in EUR) inkl. Umsatzsteuer abzgl. etwaigem Rabatt herangezogen. Im Falle eines Punktegleichstands wird der Zuschlag jenem Bieter erteilt, dessen Angebot im Zuschlagskriterium 2. Qualität der Leistung die höhere Leistungspunktzahl erhalten hat.
Bei der Bewertung nach dem Zuschlagskriterien 1 "Preis", wird der bewertete Gesamtpreis des Angebots gemäß nachstehender Wertungsformel in Preispunkte umgerechnet:
((günstigster Preis aller Angebote / zu bewertender Preis) x 100) x 70,00 % = Preispunkte
Bei der Bewertung nach den Zuschlagskriterien "2. Qualität der Leistung" erfolgt eine qualitative Bewer-tung unter Berücksichtigung der erreichten Punkte gemäß Leistungsverzeichnis (LV). Gemäß LV sind maximal 35,00 Punkte (ungewichtet) zu erreichen. Die Formel zur Ermittlung der Leistungspunkte lautet:
((Erreichte Punktzahl gem. LV / Max. Punktzahl gem. LV) x 30,00 %) x 100 = Leistungspunkte