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Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Donau im Koppenland Tuttlingen
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.10.2025 10:00 Uhr
22.10.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Tuttlingen
08327050-A8299-59
Rathausstraße 1
78532
Tuttlingen
Deutschland
DE137
Fachbereich 9.1 - Bauservice Vergabestelle und Vertragsmanagement
bauservice@tuttlingen.de
+49 7461 99-232
+49 7461 995-232

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721 9268730
+49 721 9263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
71310000-4
71322000-1
71000000-8
71327000-6
71340000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Donauentwicklung in Tuttlingen ist das größte Stadtentwicklungsprojekt seit dem Wiederaufbau der Innenstadt nach dem Stadtbrand von 1803 und der Landesgartenschau im Jahr 2003. Auf über fünf km Länge bietet sich die einmalige Chance, den innerstädtischen Donauraum sowie angrenzende Verbindungen, Freiräume und Orte neu zu denken und zukunftsfähig zu gestalten. Die geplanten Maßnahmen reagieren dabei nicht nur auf neue gesetzliche Rahmenbedingungen und das Verbot der Vollaufstauung, sondern setzen bewusst auf eine nachhaltige, klimaresiliente und lebenswerte Weiterentwicklung von Tuttlingens Grün- und Wasserflächen. Aufgrund der großen räumlichen Entfernungen und der vielfältigen Sachverhalte wird in acht Teilprojekten geplant, gebaut und gestaltet.
Das Ziel dieses Teilprojektes (Teilprojekt 1) ist die Realisierung einer neuen Fuß- und Radwegbrücke über die Donau, die die Stadtteile sicher, nachhaltig und barrierefrei miteinander verbindet. Dabei soll ein wirtschaftlich, technisch und gestalterisch optimiertes Brückenbauwerk entstehen, das sowohl funktionale Anforderungen als auch städtebauliche-freiräumliche und ökologische Aspekte erfüllt. Die Maßnahme soll die Mobilität fördern, insbesondere den Umweltverbund stärken, aber auch den dortigen Landschaftsraum hinsichtlich Naherholung stärken und gleichzeitig ein zukunftsfähiges, wartungsarmes Tragwerk sicherstellen.
Im Rahmen der städtebaulichen und landschaftsplanerischen Weiterentwicklung im Bereich "Donau-Schlauch" ist die Errichtung einer neuen Fuß- und Radwegbrücke über die Donau vorgesehen. Die Brücke stellt ein zentrales Verbindungsbauwerk zwischen dem neuen Bahnhofsdurchgang und dem nördlich angrenzenden Stadtteil Koppenland dar. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur übergeordneten Wegevernetzung sowie zur ökologischen und städtebaulichen Aufwertung des Stadtgebiets.
Grundlage für die Planung bildet die vorliegende Machbarkeitsstudie der Stadt Tuttlingen mit der dort dargestellten Vorzugsvariante einschließlich zugehöriger Kostenschätzung. Diese ist maßgeblich für die Leistungsbeschreibung und die darauf basierende Honorarermittlung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Planungsumfang umfasst das eigentliche Brückenbauwerk (Überbau und Unterbau) sowie die Anbindung an das Wege- und Verkehrsnetz im Bereich der Brückenköpfe. Die Lage und Ausrichtung der Brücke basiert auf den Ergebnissen separater Planungen, deren Inhalte im Rahmen der Objektplanung zu berücksichtigen und entsprechend in die Brückenplanung zu integrieren sind.

Gegenstand der Beauftragung sind die Grundleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 12. Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
- Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 vergeben.
- Nach Freigabe und positiver Bewertung der Ergebnisse der Leistungsphasen 1 bis 4 erfolgt eine gesonderte Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 8.
- Die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) ist nicht Gegenstand der Beauftragung.

Gegenstand der Beauftragung sind die Grundleistungen der Fachplanung Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 51 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 14.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
- Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 vergeben.
- Nach Freigabe und positiver Bewertung der Ergebnisse aus den Leistungsphasen 1-4 erfolgt die gesonderte Beauftragung der Leistungsphasen 5 - 6.
- Eine gesonderte Beauftragung einzelner besonderer Leistungen - z. B. Prüfung von Werkstattzeichnungen oder Nachträgen - bleibt vorbehalten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
78532
Tuttlingen
Deutschland
DE137

In Verlängerung zum Bahnhofsdurchbruch (siehe Lageplan).

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Projekteinschätzung

Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderung (Herangehensweise): 15%
Organisation und zeitliche Abfolge der Projektabwicklung (Einbindung der Brückenplanung in die Gesamtplanung der Teilprojekte 2-4): 10%
Erwartete Zusammenarbeit mit Auftraggeber und Projektbeteiligten: 5%

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Präsentation der fachlichen Leistung

Anhand einer vergleichbaren Aufgabenstellung:
Erwartete fachliche Leistung hinsichtlich Entwurfsqualität, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit: 15%
Methodik zur Termineinhaltung: 5%
Methodik zur Kosteneinhaltung: 5%

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Eindrücke aus dem Bewerbungsgespräch

Vorgesehener Projektleiter - Planung: 15%
Vorgesehenes Projektteam - Planung: 5%

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Honorarangebot vorzugsweise i. R. d. HOAI. Das niedrigste Honorarangebot wird mit 5 Punkten (volle Punktzahl) bewertet. Die übrigen Honorarangebote werden mit einem prozentualen Abzug entsprechend der Abweichung vom niedrigsten Angebot bewertet. (ab + 100% = 0 Punkte). Zwischenwerte werden linear interpoliert und auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Gesamteindruck der Präsentation

Gesamteindruck der Präsentation

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6U5P7R

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Bieterkommunikation findet bis zur Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über den Button "Kommunikation" auf der Vergabeplattform DTVP statt; danach auch schriftlich oder in Textform. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass Antworten auf während der Bewerbungsfrist gestellte Fragen auf der Vergabeplattform DTVP eingestellt werden. Die Bewerber haben sich fortlaufend eigenverantwortlich darüber zu informieren. Die Angebote können ausschließlich elektronisch über den Button "Angebote" über diese Plattform eingereicht werden. Schriftliche und anderweitig eingereichte Angebote werden zurück gewiesen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/.
Die Informations-Schreiben nach § 134 GWB, die die 10-tägige Info- und Wartefrist auslösen, werden über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform an die Bieter versendet; ebenso im Anschluss das Schreiben bzgl. Auftragserteilung.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer bestimmten Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters darauf besteht jedoch nicht. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den vom Bewerber ausgefüllten Unterlagen gehen zu seinen Lasten.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 2, 3 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 4, 5 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 6, 7, 8, 9 und Abs. 2 GWB und fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 9 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Unzulässige Interessenwahrnehmung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 7 GWB

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 10 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 2 a.E. GWB

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 3 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 4 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 5 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 6 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 7 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A

Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 5, 8 und 9 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
4
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem entsprechenden Register (z.B. Berufs- oder Handelsregister,...) nicht älter als 12 Monate hinsichtlich Datum der Absendung der Bekanntmachung oder einem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers -> sofern notwendig, bei Nichtvorlage Ausschluss

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Eigenerklärung zum Russlandbezug gemäß EU-Verordnung 2022/576 -> bei Nichtvorlage Ausschluss

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers mit der hier ausgelobten Leistung vergleichbare Leistungen in Euro/netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (max. Punkte >/= 1,0 Mio. EUR netto). Bei Arbeitsgemeinschaften (ARGE) ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der ARGE einzeln abzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
2,00

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage eines Versicherungsscheins, der nicht älter als 6 Monate ist hinsichtlich Datum der Absendung der Bekanntmachung oder Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über die geforderte Deckung für das ausgelobte Projekt im Auftragsfall. Bei Arbeitsgemeinschaften muss eine Versicherung für alle ARGE-Mitglieder gemeinsam nachgewiesen werden. Die Bestätigung muss gerade auf die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft lauten. Alternativ kann jedes ARGE-Mitglied alleine eine Versicherung in der geforderten Höhe nachweisen, jedoch muss jeder Versicherungsbestätigung dabei entnommen werden können, dass die Tätigkeit der ARGE gesamtschuldnerisch mitversichert ist. Zudem muss ein Nachweis darüber erbracht werden, dass die geforderten Deckungssummen mindestens 2-fach pro Jahr zur Verfügung stehen. Die geforderten Mindestsummen sind für Personenschäden >/= 3 Mio. EUR, für sonstige Schäden >/= 3 Mio. EUR. Sollten diese Nachweise zur Berufshaftpflichtversicherung nicht vorgelegt werden, erfolgt ein Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angaben zum Durchschnitt der in den letzten 3 Jahren festangestellten Beschäftigten mit Bezug auf die für die Leistung relevante Abteilung (max. 2 Punkte bei >/= 10 festangestellten Beschäftigten)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
2,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (die Angaben sind im Formblatt B zu machen), Referenzportfolio, Kontaktdaten des Auftraggebers, Auskunftsstelle, Art des Auftraggebers (als informelle Angaben), Abschluss mindestens der Leistungsphase 6 zwingend im Zeitraum von 08/2020 bis Datum des Tages der Bekanntmachung, erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI (max. 2 Punkte bei Lph 2-8), Gegenstand des Auftrags bei Brückenneubau mit Fuß- und Radweg oder vergleichbar (max. 2 Punkte), Projektgegenstand nach §§ 43 und 51 HOAI Brückenneubau, mind. HZ III oder höhere Planungsanforderungen (max. 1 Punkt), Bauweise als Stahlhohlkastenbrücke (max. 2 Punkte), Vergleichbarkeit Brückenneubau mit der Machbarkeitsstudie (max. 1 Punkt), Mindestherstellungskosten (brutto, KG 300/400 nach Din 276) >/= 3 Mio. EUR (max. 2 Punkte).

Auch bei Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft können in der Summe maximal 5 Referenzprojekte (Formblatt B) eingereicht werden. Die 3 besten (höchste erreichte Punktzahl) Referenzen werden gewertet. Bei Vorlage von weniger als 2 Referenzen -> Ausschluss aus dem Verfahren

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
10,00

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten -> Verweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift: Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" zu tragen, über Vergleichbares verfügt oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien über die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung des Auftrags eine/n entsprechende/n Ingenieur/in benennen -> Ausschluss bei Nichtvorlage

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

- Erklärung zur Eignungsleihe über die Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen zur Erbringung der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
- Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen, dass diesen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen sowie deren Eigenerklärung nach §§ 123 und 124 GWB -> Ausschluss bei Nichtvorlage

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, Benennung eines geschäftsführenden, vertretungsberechtigten Mitglieds, dass die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe angehängtes Vertragsmuster mit Teilleistungstabelle, insbesondere Einhaltung der Regelungen zum Mindestlohn. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 4. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Stufen besteht jedoch nicht.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung