Die Donauentwicklung in Tuttlingen ist das größte Stadtentwicklungsprojekt seit dem Wiederaufbau der Innenstadt nach dem Stadtbrand von 1803 und der Landesgartenschau im Jahr 2003. Auf über fünf km Länge bietet sich die einmalige Chance, den innerstädtischen Donauraum sowie angrenzende Verbindungen, Freiräume und Orte neu zu denken und zukunftsfähig zu gestalten. Die geplanten Maßnahmen reagieren dabei nicht nur auf neue gesetzliche Rahmenbedingungen und das Verbot der Vollaufstauung, sondern setzen bewusst auf eine nachhaltige, klimaresiliente und lebenswerte Weiterentwicklung von Tuttlingens Grün- und Wasserflächen. Aufgrund der großen räumlichen Entfernungen und der vielfältigen Sachverhalte wird in acht Teilprojekten geplant, gebaut und gestaltet.Das Ziel dieses Teilprojektes (Teilprojekt 1) ist die Realisierung einer neuen Fuß- und Radwegbrücke über die Donau, die die Stadtteile sicher, nachhaltig und barrierefrei miteinander verbindet. Dabei soll ein wirtschaftlich, technisch und gestalterisch optimiertes Brückenbauwerk entstehen, das sowohl funktionale Anforderungen als auch städtebauliche-freiräumliche und ökologische Aspekte erfüllt. Die Maßnahme soll die Mobilität fördern, insbesondere den Umweltverbund stärken, aber auch den dortigen Landschaftsraum hinsichtlich Naherholung stärken und gleichzeitig ein zukunftsfähiges, wartungsarmes Tragwerk sicherstellen.Im Rahmen der städtebaulichen und landschaftsplanerischen Weiterentwicklung im Bereich "Donau-Schlauch" ist die Errichtung einer neuen Fuß- und Radwegbrücke über die Donau vorgesehen. Die Brücke stellt ein zentrales Verbindungsbauwerk zwischen dem neuen Bahnhofsdurchgang und dem nördlich angrenzenden Stadtteil Koppenland dar. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur übergeordneten Wegevernetzung sowie zur ökologischen und städtebaulichen Aufwertung des Stadtgebiets.Grundlage für die Planung bildet die vorliegende Machbarkeitsstudie der Stadt Tuttlingen mit der dort dargestellten Vorzugsvariante einschließlich zugehöriger Kostenschätzung. Diese ist maßgeblich für die Leistungsbeschreibung und die darauf basierende Honorarermittlung.
Der Planungsumfang umfasst das eigentliche Brückenbauwerk (Überbau und Unterbau) sowie die Anbindung an das Wege- und Verkehrsnetz im Bereich der Brückenköpfe. Die Lage und Ausrichtung der Brücke basiert auf den Ergebnissen separater Planungen, deren Inhalte im Rahmen der Objektplanung zu berücksichtigen und entsprechend in die Brückenplanung zu integrieren sind.
Gegenstand der Beauftragung sind die Grundleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 12. Die Beauftragung erfolgt stufenweise:- Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 vergeben.- Nach Freigabe und positiver Bewertung der Ergebnisse der Leistungsphasen 1 bis 4 erfolgt eine gesonderte Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 8.- Die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) ist nicht Gegenstand der Beauftragung.
Gegenstand der Beauftragung sind die Grundleistungen der Fachplanung Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 51 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 14.Die Beauftragung erfolgt stufenweise:- Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 vergeben.- Nach Freigabe und positiver Bewertung der Ergebnisse aus den Leistungsphasen 1-4 erfolgt die gesonderte Beauftragung der Leistungsphasen 5 - 6.- Eine gesonderte Beauftragung einzelner besonderer Leistungen - z. B. Prüfung von Werkstattzeichnungen oder Nachträgen - bleibt vorbehalten.
In Verlängerung zum Bahnhofsdurchbruch (siehe Lageplan).
Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderung (Herangehensweise): 15%Organisation und zeitliche Abfolge der Projektabwicklung (Einbindung der Brückenplanung in die Gesamtplanung der Teilprojekte 2-4): 10%Erwartete Zusammenarbeit mit Auftraggeber und Projektbeteiligten: 5%
Anhand einer vergleichbaren Aufgabenstellung:Erwartete fachliche Leistung hinsichtlich Entwurfsqualität, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit: 15%Methodik zur Termineinhaltung: 5%Methodik zur Kosteneinhaltung: 5%
Vorgesehener Projektleiter - Planung: 15%Vorgesehenes Projektteam - Planung: 5%
Honorarangebot vorzugsweise i. R. d. HOAI. Das niedrigste Honorarangebot wird mit 5 Punkten (volle Punktzahl) bewertet. Die übrigen Honorarangebote werden mit einem prozentualen Abzug entsprechend der Abweichung vom niedrigsten Angebot bewertet. (ab + 100% = 0 Punkte). Zwischenwerte werden linear interpoliert und auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gesamteindruck der Präsentation
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Bieterkommunikation findet bis zur Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über den Button "Kommunikation" auf der Vergabeplattform DTVP statt; danach auch schriftlich oder in Textform. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass Antworten auf während der Bewerbungsfrist gestellte Fragen auf der Vergabeplattform DTVP eingestellt werden. Die Bewerber haben sich fortlaufend eigenverantwortlich darüber zu informieren. Die Angebote können ausschließlich elektronisch über den Button "Angebote" über diese Plattform eingereicht werden. Schriftliche und anderweitig eingereichte Angebote werden zurück gewiesen. Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/.Die Informations-Schreiben nach § 134 GWB, die die 10-tägige Info- und Wartefrist auslösen, werden über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform an die Bieter versendet; ebenso im Anschluss das Schreiben bzgl. Auftragserteilung.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer bestimmten Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters darauf besteht jedoch nicht. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den vom Bewerber ausgefüllten Unterlagen gehen zu seinen Lasten.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 2, 3 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 4, 5 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 6, 7, 8, 9 und Abs. 2 GWB und fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 9 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.Unzulässige Interessenwahrnehmung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 7 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 10 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 2 a.E. GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 3 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 4 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 5 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 6 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 7 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziff. 5, 8 und 9 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem entsprechenden Register (z.B. Berufs- oder Handelsregister,...) nicht älter als 12 Monate hinsichtlich Datum der Absendung der Bekanntmachung oder einem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers -> sofern notwendig, bei Nichtvorlage Ausschluss
Eigenerklärung zum Russlandbezug gemäß EU-Verordnung 2022/576 -> bei Nichtvorlage Ausschluss
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers mit der hier ausgelobten Leistung vergleichbare Leistungen in Euro/netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (max. Punkte >/= 1,0 Mio. EUR netto). Bei Arbeitsgemeinschaften (ARGE) ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der ARGE einzeln abzugeben.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage eines Versicherungsscheins, der nicht älter als 6 Monate ist hinsichtlich Datum der Absendung der Bekanntmachung oder Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über die geforderte Deckung für das ausgelobte Projekt im Auftragsfall. Bei Arbeitsgemeinschaften muss eine Versicherung für alle ARGE-Mitglieder gemeinsam nachgewiesen werden. Die Bestätigung muss gerade auf die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft lauten. Alternativ kann jedes ARGE-Mitglied alleine eine Versicherung in der geforderten Höhe nachweisen, jedoch muss jeder Versicherungsbestätigung dabei entnommen werden können, dass die Tätigkeit der ARGE gesamtschuldnerisch mitversichert ist. Zudem muss ein Nachweis darüber erbracht werden, dass die geforderten Deckungssummen mindestens 2-fach pro Jahr zur Verfügung stehen. Die geforderten Mindestsummen sind für Personenschäden >/= 3 Mio. EUR, für sonstige Schäden >/= 3 Mio. EUR. Sollten diese Nachweise zur Berufshaftpflichtversicherung nicht vorgelegt werden, erfolgt ein Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Angaben zum Durchschnitt der in den letzten 3 Jahren festangestellten Beschäftigten mit Bezug auf die für die Leistung relevante Abteilung (max. 2 Punkte bei >/= 10 festangestellten Beschäftigten)
Referenzen (die Angaben sind im Formblatt B zu machen), Referenzportfolio, Kontaktdaten des Auftraggebers, Auskunftsstelle, Art des Auftraggebers (als informelle Angaben), Abschluss mindestens der Leistungsphase 6 zwingend im Zeitraum von 08/2020 bis Datum des Tages der Bekanntmachung, erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI (max. 2 Punkte bei Lph 2-8), Gegenstand des Auftrags bei Brückenneubau mit Fuß- und Radweg oder vergleichbar (max. 2 Punkte), Projektgegenstand nach §§ 43 und 51 HOAI Brückenneubau, mind. HZ III oder höhere Planungsanforderungen (max. 1 Punkt), Bauweise als Stahlhohlkastenbrücke (max. 2 Punkte), Vergleichbarkeit Brückenneubau mit der Machbarkeitsstudie (max. 1 Punkt), Mindestherstellungskosten (brutto, KG 300/400 nach Din 276) >/= 3 Mio. EUR (max. 2 Punkte).
Auch bei Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft können in der Summe maximal 5 Referenzprojekte (Formblatt B) eingereicht werden. Die 3 besten (höchste erreichte Punktzahl) Referenzen werden gewertet. Bei Vorlage von weniger als 2 Referenzen -> Ausschluss aus dem Verfahren
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten -> Verweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift: Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" zu tragen, über Vergleichbares verfügt oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien über die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung des Auftrags eine/n entsprechende/n Ingenieur/in benennen -> Ausschluss bei Nichtvorlage
- Erklärung zur Eignungsleihe über die Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen zur Erbringung der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.- Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen, dass diesen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen sowie deren Eigenerklärung nach §§ 123 und 124 GWB -> Ausschluss bei Nichtvorlage
Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, Benennung eines geschäftsführenden, vertretungsberechtigten Mitglieds, dass die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
Siehe angehängtes Vertragsmuster mit Teilleistungstabelle, insbesondere Einhaltung der Regelungen zum Mindestlohn. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 4. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Stufen besteht jedoch nicht.