Die eingesetzten Reinigungskräfte sind durch Dienstkleidung mit Firmenlogo / Namenschild mit Firmenlogo zu erkennen.
Der AN bestimmt eine zuverlässige, im Reinigungswesen fachlich geschulte und fachkundige Person als Ansprechperson für den AG und als Aufsicht über das Personal (Vorarbeits-kraft). Sie sorgt dafür, dass die Vereinbarungen des Vertrages eingehalten und die Anweisungen des AG befolgt werden.
Sie koordiniert, organisiert, überwacht und prüft die Durchführung der Reinigung und stimmt diese mit der genannten Ansprechperson des AG ab. Alleinige Ansprechperson für den Auf-traggeber ist die Vorarbeitskraft, ggf. eine benannte Objektleitung.
Die Vorarbeitskraft hat während der gesamten Reinigungszeit anwesend zu sein. Der AN hat sicherzustellen, dass sie während der Reinigungszeiten (gemäß Punkt 3.2) jederzeit mittels Telefon (stellt der AN) erreichbar ist, um auf kurzfristige und unvorhergesehene Änderungen reagieren zu können.
Die fachliche und soziale Kompetenz muss den Aufgaben entsprechen.
Die Vorarbeitskraft wird nicht gesondert vergütet.
Die Vorarbeitskraft hat die ordnungsgemäße Verwahrung der übergebenen Schlüssel/ Schließchips sicherzustellen. Die eigenständige Beschaffung/Nachbeschaffung von Nach-schlüsseln/-chips ist nicht erlaubt. Für verlorene Schlüssel/Chips und die damit verbundenen Umstellungen hat der AN die Kosten zu tragen. Alle Schlüssel/Chips werden zu Beginn der Reinigungsarbeiten an der Rezeption gegen Unterschrift an die Vorarbeitskraft ausgegeben, verbleiben im Haus (Abgabe am Ende des Arbeitstages an der Rezeption) und sind nach Be-endigung der Reinigungsarbeiten wieder durch die Vorarbeitskraft gegen Unterschrift an der Rezeption abzugeben.
Die Vorarbeitskraft meldet sich und die Mitarbeitenden bei Ankunft am jeweiligen Empfang an:
1. Durch Eintragen in die ausliegende Anwesenheitsliste am jeweiligen Empfang
2. Durch einen Anruf bei einer Mitarbeitenden des Veranstaltungsservice (direkt oder über die Rezeption)
3. Ggf. Schlüsselausgabe gegen Unterschrift
Die Vorarbeitskraft meldet sich und die Mitarbeitenden bei Beendigung des Arbeitstages am Standort ab:
1. Durch Austragen aus der ausliegenden Liste am jeweiligen Empfang
2. Durch Abgabe der Übersicht der
a. gereinigten Flächen
b. unzugänglichen Flächen
c. Flächen mit besonderen Merkmalen, wie Defekte, Kalkläufer etc. an eine Mitarbeitende des Veranstaltungsservice ggf. Schlüsselrückgabe gegen Quittierung durch das Personal am jeweiligen Empfang
Der AN verpflichtet sich zu den turnusmäßig wiederkehrenden Terminen stets zu mind. 50% Personal einzusetzen, welches über Kenntnis der Räumlichkeiten des Gebäudes verfügt, um für AG und AN einen reibungslosen und wirtschaftlich erfolgreichen Einsatz in unseren Häu-sern zu gewährleisten.