BEFÄHIGUNG UND ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen,
dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 "Eigenerklärung zur Eignung (VOB)" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei einer öffentlichen
Ausschreibung nach der VOB/A die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Vordruck 11078 "Eigenerklärung zur Eignung (VOB)" wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen,
dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 "Eigenerklärung zur Eignung (VOB)" vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei einer öffentlichen Ausschreibung nach der VOB/A die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Vordruck 11078 "Eigenerklärung zur Eignung (VOB)" wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gem. § 6 a Abs. 3 VOB/A zu machen:
a) aktueller Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung
TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen,
dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 "Eigenerklärung zur Eignung (VOB)" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei einer öffentlichen
Ausschreibung nach der VOB/A die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Vordruck 11078 "Eigenerklärung zur Eignung (VOB)" wird den Vergabeunterlagen beigefügt.