Die Region Weser-Ems liegt mit einer Größe von 14.986 km² und ca. 2,6 Mio. Einwohnern im westlichen Teil Niedersachsens. Sie wird im Westen durch die Grenze zu den Niederlanden und die Ems, im Osten durch die Weser sowie den Landkreis Diepholz und im Norden durch die Nordsee begrenzt. Bereits seit den 1990er Jahren arbeiten die 17 Gebietskörperschaften der Region Weser-Ems im Rahmen der Regionalpolitik eng zusammen. Im Jahr 2013 wurde durch die Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten der Strategierat Bioökonomie eingerichtet, in dem Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zusammenarbeiten. Den Vorsitz übt der Landkreis Osnabrück aus. Für die Bioökonomie besonders bedeutsame regionale Branchen sind z.B. die Landwirtschaft, die Ernährungswirtschaft oder die Agrartechnik.Nach 10 Jahren der intensiven Zusammenarbeit und Kooperation im Strategierat Bioökonomie haben die Akteure ihre Zusammenarbeit evaluiert und Schwerpunkte für die zukünftige Kooperation identifiziert. Dabei wurde das Thema "Kreislaufwirtschaft" als übergreifender Anknüpfungspunkt für die Weiterentwicklung des Strategierats und zur wirtschaftsstrukturellen Stärkung der verschiedenen Wertschöpfungsketten der Bioökonomie identifiziert. Es wird angestrebt, im Rahmen eines regionalen Entwicklungsprozesses die verschiedenen Teilaspekte der Kreislaufwirtschaft gemeinsam zu bearbeiten, um hierüber regionale Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale in den Unternehmen der Bioökonomie zu erschließen. Für diesen Prozess soll ein GRW-Regionalmanagement "Kreislaufwirtschaft in der Bioökonomie" entwickelt und implementiert werden.Für das Vorhaben wurden Bundes- und Landesmittel (GRW-Mittel) beantragt, ein Fördergeldbescheid liegt noch nicht vor.
Regionalmanagementleistungen für die Region Weser-Ems für folgende Arbeitspakete (siehe auch Vergabeunterlagen, insbesondere Aufgaben- und Leistungsbeschreibung):- AP 1: Netzwerkaufbau, Vernetzung und Strategieentwicklung.- AP 2: Information, Wissensvermittlung und Beratung.- AP 3: Digitale Plattform zu Reststoffströmen in der Region Weser-Ems.- AP 4: Unternehmensvernetzung, Innovationsförderung und Pilotprojekte.- AP 5: Steuerung und Koordination wirtschaftsförderlicher Aktivitäten.
Es besteht zugunsten des AG eine zweimalige Verlängerungsoption des Vertrages um jeweils 3 Jahre.
Erfüllungsort: Weser-Ems-Region
Siehe Vergabeunterlagen (Datei: 01_GRW-REM_Aufforderung-Angebot)
1. Zunächst werden alle Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bieter die geforderten Mindeststandards und Bedingungen für den Auftrag erfüllen.3. Die Angebote der geeigneten Bieter werden gemäß der angegebenen und in den Vergabeunterlagen näher erläuterten Zuschlagkriterien gewertet. Pro Kriterium können max. 5 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktzahl in einem Kriterium fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl (max. 5,000 Punkte) ein.4. Das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Anfragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.- Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.- WICHTIGER HINWEIS: Das Angebot inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie des gesamten Angebots. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.- Die angegebenen Kontaktdaten sind nur zu verwenden, wenn die Kontaktmöglichkeit über die Vergabeplattform aus technischen Gründen nicht möglich ist. Eine Abgabe des Angebots darf keinesfalls über die veröffentlichte E-Mailadresse erfolgen.- Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichenSozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweitIhr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß§ 124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß§ 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV). Bei Bietergemeinschaften ist die Anzahl von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben. Die Angabe hat im Vordruck "Bieterbogen" zu erfolgen.
1) Angabe der Leistungen, welche als Unteraufträge vergeben werden sollen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV): Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Leistungen sowie die Unterauftragnehmer im Vordruck "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung im Vordruck "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären.2) Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine technische und/oder berufliche Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
Geforderte Mindeststandards:Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mind. ein Referenzprojekt für die Erbringung von Regionalmanagementleistungen im Bereich Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie oder Innovationsförderung oder Beratungsleistungen im Bereich Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie oder Innovationsförderung seit 2018 nachweisen.Von Bietergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzangaben sind im Vordruck "Bieterbogen" einzutragen.
Angabe des Jahresumsatz (gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV): Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Geforderte Mindeststandards:Der Bieter/ die Bietergemeinschaft muss eine Eigenerklärung über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 1,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 0,5 Mio. EUR abgeben oder erklären, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 1,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 0,5 Mio. EUR im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis bzw. die Erklärung für jedes Mitglied einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Die Erklärungen haben im Vordruck "Bieterbogen" zu erfolgen.
Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Die Verpflichtungs- und Haftungserklärungen sind im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, ggf. Benennung durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB im Vordruck "Bieterbogen" bzw. über die jeweiligen Verpfichtungserklärungen.