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Regionalmanagement "Kreislaufwirtschaft in der Bioökonomie" für die Region Weser-E...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.11.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Osnabrück
03459-11-71
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Deutschland
DE944
Landkreis Osnabrück, Referat für Kreisentwicklung, Herr Große-Kracht
Ingo.Grosse-Kracht@lkos.de
+495415011930

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

GVP infraconsult GmbH
HRB 26038
Schlachte 27/28
28195
Bremen
Deutschland
DE501
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+494131153308

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79400000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Region Weser-Ems liegt mit einer Größe von 14.986 km² und ca. 2,6 Mio. Einwohnern im westlichen Teil Niedersachsens. Sie wird im Westen durch die Grenze zu den Niederlanden und die Ems, im Osten durch die Weser sowie den Landkreis Diepholz und im Norden durch die Nordsee begrenzt. Bereits seit den 1990er Jahren arbeiten die 17 Gebietskörperschaften der Region Weser-Ems im Rahmen der Regionalpolitik eng zusammen. Im Jahr 2013 wurde durch die Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten der Strategierat Bioökonomie eingerichtet, in dem Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zusammenarbeiten. Den Vorsitz übt der Landkreis Osnabrück aus. Für die Bioökonomie besonders bedeutsame regionale Branchen sind z.B. die Landwirtschaft, die Ernährungswirtschaft oder die Agrartechnik.
Nach 10 Jahren der intensiven Zusammenarbeit und Kooperation im Strategierat Bioökonomie haben die Akteure ihre Zusammenarbeit evaluiert und Schwerpunkte für die zukünftige Kooperation identifiziert. Dabei wurde das Thema "Kreislaufwirtschaft" als übergreifender Anknüpfungspunkt für die Weiterentwicklung des Strategierats und zur wirtschaftsstrukturellen Stärkung der verschiedenen Wertschöpfungsketten der Bioökonomie identifiziert. Es wird angestrebt, im Rahmen eines regionalen Entwicklungsprozesses die verschiedenen Teilaspekte der Kreislaufwirtschaft gemeinsam zu bearbeiten, um hierüber regionale Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale in den Unternehmen der Bioökonomie zu erschließen. Für diesen Prozess soll ein GRW-Regionalmanagement "Kreislaufwirtschaft in der Bioökonomie" entwickelt und implementiert werden.
Für das Vorhaben wurden Bundes- und Landesmittel (GRW-Mittel) beantragt, ein Fördergeldbescheid liegt noch nicht vor.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Regionalmanagementleistungen für die Region Weser-Ems für folgende Arbeitspakete (siehe auch Vergabeunterlagen, insbesondere Aufgaben- und Leistungsbeschreibung):
- AP 1: Netzwerkaufbau, Vernetzung und Strategieentwicklung.
- AP 2: Information, Wissensvermittlung und Beratung.
- AP 3: Digitale Plattform zu Reststoffströmen in der Region Weser-Ems.
- AP 4: Unternehmensvernetzung, Innovationsförderung und Pilotprojekte.
- AP 5: Steuerung und Koordination wirtschaftsförderlicher Aktivitäten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3

Es besteht zugunsten des AG eine zweimalige Verlängerungsoption des Vertrages um jeweils 3 Jahre.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE944

Erfüllungsort: Weser-Ems-Region

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Stundensatz des Projektteams

Siehe Vergabeunterlagen (Datei: 01_GRW-REM_Aufforderung-Angebot)

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung

Siehe Vergabeunterlagen (Datei: 01_GRW-REM_Aufforderung-Angebot)

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Referenzen des Projektleiters (=Hauptansprechpartner) seit 2018

Siehe Vergabeunterlagen (Datei: 01_GRW-REM_Aufforderung-Angebot)

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

1. Zunächst werden alle Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bieter die geforderten Mindeststandards und Bedingungen für den Auftrag erfüllen.
3. Die Angebote der geeigneten Bieter werden gemäß der angegebenen und in den Vergabeunterlagen näher erläuterten Zuschlagkriterien gewertet. Pro Kriterium können max. 5 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktzahl in einem Kriterium fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl (max. 5,000 Punkte) ein.
4. Das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5P5WM1

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

- Anfragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
- Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- WICHTIGER HINWEIS: Das Angebot inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie des gesamten Angebots. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die angegebenen Kontaktdaten sind nur zu verwenden, wenn die Kontaktmöglichkeit über die Vergabeplattform aus technischen Gründen nicht möglich ist. Eine Abgabe des Angebots darf keinesfalls über die veröffentlichte E-Mailadresse erfolgen.
- Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.

Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit
Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß
§ 124 GWB vorliegen.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124
GWB vorliegen.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß
§ 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §
124 GWB vorliegen.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV). Bei Bietergemeinschaften ist die Anzahl von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben. Die Angabe hat im Vordruck "Bieterbogen" zu erfolgen.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

1) Angabe der Leistungen, welche als Unteraufträge vergeben werden sollen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV): Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Leistungen sowie die Unterauftragnehmer im Vordruck "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung im Vordruck "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären.
2) Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine technische und/oder berufliche Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Geforderte Mindeststandards:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mind. ein Referenzprojekt für die Erbringung von Regionalmanagementleistungen im Bereich Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie oder Innovationsförderung oder Beratungsleistungen im Bereich Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie oder Innovationsförderung seit 2018 nachweisen.
Von Bietergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzangaben sind im Vordruck "Bieterbogen" einzutragen.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Angabe des Jahresumsatz (gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV): Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Geforderte Mindeststandards:
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft muss eine Eigenerklärung über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 1,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 0,5 Mio. EUR abgeben oder erklären, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 1,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 0,5 Mio. EUR im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis bzw. die Erklärung für jedes Mitglied einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Die Erklärungen haben im Vordruck "Bieterbogen" zu erfolgen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Die Verpflichtungs- und Haftungserklärungen sind im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, ggf. Benennung durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB im Vordruck "Bieterbogen" bzw. über die jeweiligen Verpfichtungserklärungen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung