Umbau und Erweiterung - Das Konzerthaus "Die Glocke" - BNB-Koordinator
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.10.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtgemeinde Bremen vertreten durch BgA Teilsondervermögen Veranstaltungsflächen vertreten durch M3B GmbH
HRB 4761
Findorffstr. 101
28215
Bremen
Deutschland
DE501
niklas.dirks@m3b-bremen.de
000

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

GVP infraconsult GmbH
HRB 26038
Schlachte 27/28
28195
Bremen
Deutschland
DE501
haemmerling.vergabe@gvp-infraconsult.de
+49 4216967500
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
t:042136159796
Contrescarpe 72
28195
Bremen
Deutschland
DE501
vergabekammer@bau.bremen.de
+49421 361 59796

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71312000-8
71210000-3
71314300-5
71318000-0
71530000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Konzerthaus "Die Glocke" zählt zu den bedeutendsten Konzerthäusern Europas und wird international für seine herausragende Akustik geschätzt. Um den aktuellen und zukünftigen baurechtlichen sowie funktionalen Anforderungen gerecht zu werden und die hohe Qualität des Gebäudes nachhaltig zu sichern, ist eine umfassende bauliche Weiterentwicklung erforderlich.
Die Planungen befinden sich derzeit am Übergang von der Wettbewerbsphase zur Leistungsphase 1. Im Rahmen der anstehenden Maßnahmen ist vorgesehen, das Gebäude nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) zertifizieren zu lassen, um die Erfüllung anspruchsvoller ökologischer, ökonomischer, soziokultureller und technischer Standards nachzuweisen und den langfristigen Werterhalt des Konzerthauses zu gewährleisten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Rahmen der anstehenden Maßnahmen ist vorgesehen, das Gebäude nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) zertifizieren zu lassen. Dabei wird das Erreichen des Qualitätsstandards "Silber" angestrebt, der einen Gesamterfüllungsgrad von mindestens 65 % gemäß BNB-Kriterien erfordert.
Die Leistungen sind nach den jeweils gültigen Vorgaben des BNB-Kriterienkatalogs zu erbringen. Die Bewertung der Nachhaltigkeitsqualität erfolgt nach den im BNB-System festgelegten Gewichtungen der Hauptkriteriengruppen (Ökologie, Ökonomie, soziokulturelle und funktionale Qualität, technische Qualität, Prozessqualität).
Da es sich bei der Glocke um ein historisches Bauwerk handelt, können nicht alle Anforderungen des BNB uneingeschränkt erfüllt werden. Daher soll die Zertifizierung "in Anlehnung" an das BNB-System erfolgen, wobei die Kriterien auf ihre Anwendbarkeit geprüft und - soweit möglich - umgesetzt werden. Ziel ist es, die nachhaltige Weiterentwicklung des Konzerthauses transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren und ein Zertifikat zu erlangen, das die besonderen Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes berücksichtigt.
Da für das Projekt Bundesfördermittel beantragt werden, ist die Ausarbeitung zwingend in Abstimmung mit dem Bundesbau Bremen zu erbringen.
Im Rahmen dieser Vergabe werden die Leistungen der BNB-Koordination in den Leistungsphasen 1 - 3 fix vergeben. Die Leistungen in den Leistungsphasen 4 - 9 werden optional vergeben.

Weitere Informationen zu der Leistungsbeschreibung können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Domsheide 6-8
28195
Bremen
Deutschland
DE501

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar / Preis

Angebotssumme in EUR, netto inkl. Nebenkosten

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung

Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Referenzen des BNB-Koordinators für vergleichbare Leistungen

Persönliche Referenzen des BNB-Koordinators für vergleichbare Leistungen

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Optional zu vergebende Leistungen: Die Leistungen der BNB-Koordination in den Leistungsphasen 4 - 9 werden optional vergeben.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

1. Zunächst werden alle Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bieter die geforderten Mindeststandards und Bedingungen für den Auftrag erfüllen.
3. Die Angebote der geeigneten Bieter werden gemäß der angegebenen und in den Vergabeunterlagen näher erläuterten Zuschlagkriterien gewertet. Pro Kriterium können max. 5 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktzahl in einem Kriterium fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl (max. 5,000 Punkte) ein.
4. Das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
5. Im Fall von wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten wird gemäß § 18 Abs. 3 Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz verfahren, d. h. es werden soziale Kriterien berücksichtigt. Sollten wirtschaftlich gleichwertige Angebote vorliegen, haben die Bieter auf Anforderung schriftliche Nachweise gemäß § 18 Abs. 5 Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz vorzulegen. Sollte die Prüfung der sozialen Kriterien ebenfalls zu keiner Unterscheidung führen, wird ein Losverfahren durchgeführt.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5P5VU4

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

- Jegliche Anfragen zu dem Vergabeverfahren als auch deren Beantwortung haben schriftlich über die Vergabeplattform DTVP zu erfolgen.
- Das Angebot ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform DTVP in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Das Angebot inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform DTVP einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname der bevollmächtigten Vertretung in Druckbuchstaben an.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.

Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit
Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV). Bei Bietergemeinschaften ist die Anzahl von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben. Die Angabe hat im Vordruck "Bieterbogen" zu erfolgen.

Die Mitarbeiterangaben sind im Vordruck "Bieterbogen" einzutragen.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

- Angabe der Leistungen, welche als Unteraufträge vergeben werden sollen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV): Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Leistungen sowie die Unterauftragnehmer im Vordruck "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung im Vordruck "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären.
- Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine technische und/oder berufliche Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Angabe vergleichbarer Referenzen des Unternehmens (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Mindestanforderung:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens ein Referenzprojekt über die Koordinierung einer BNB-Zertifizierung (Bronze, Silber oder Gold) für ein Hochbauprojekt innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen.

Die Referenzangaben sind im Vordruck "Bieterbogen" einzutragen.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Angabe des Jahresumsatz (gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV): Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 0,3 Mio. EUR brutto nachweisen.

Die Umsatzangaben sind im Vordruck "Bieterbogen" einzutragen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Geforderte Mindeststandards: Haftpflichtversicherung (gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV): Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss eine Eigenerklärung über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1,5 Mio. EUR oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1,5 Mio. EUR abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Die Erklärungen haben im Vordruck "Bieterbogen" zu erfolgen.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Mindestanforderung:
Der Bieter / die Bietergemeinschaften muss aktuell mindestens einen BNB-Koordinator im eigenen Unternehmen bzw. in den Unternehmen der Bietergemeinschaft zur Verfügung stellen bzw. per Eignungsleihe durch andere Unternehmen zur Verfügung stellen. Für die benannte Person sind der Lebenslauf sowie die berufliche Qualifizierungsnachweise (d.h. Qualifikation / Zulassung als BNB-Koordinator sowie Universitäts- oder Hochschulzeugnisse) als gesonderte PDF-Datei mit dem Angebot einzureichen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1) Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
2) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
3) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, inkl. der Benennung ggf. durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ist im Vordruck "Bieterbogen" anzugeben.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung