Das Konzerthaus "Die Glocke" zählt zu den bedeutendsten Konzerthäusern Europas und wird international für seine herausragende Akustik geschätzt. Um den aktuellen und zukünftigen baurechtlichen sowie funktionalen Anforderungen gerecht zu werden und die hohe Qualität des Gebäudes nachhaltig zu sichern, ist eine umfassende bauliche Weiterentwicklung erforderlich.Die Planungen befinden sich derzeit am Übergang von der Wettbewerbsphase zur Leistungsphase 1. Im Rahmen der anstehenden Maßnahmen ist vorgesehen, das Gebäude nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) zertifizieren zu lassen, um die Erfüllung anspruchsvoller ökologischer, ökonomischer, soziokultureller und technischer Standards nachzuweisen und den langfristigen Werterhalt des Konzerthauses zu gewährleisten.
Im Rahmen der anstehenden Maßnahmen ist vorgesehen, das Gebäude nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) zertifizieren zu lassen. Dabei wird das Erreichen des Qualitätsstandards "Silber" angestrebt, der einen Gesamterfüllungsgrad von mindestens 65 % gemäß BNB-Kriterien erfordert.Die Leistungen sind nach den jeweils gültigen Vorgaben des BNB-Kriterienkatalogs zu erbringen. Die Bewertung der Nachhaltigkeitsqualität erfolgt nach den im BNB-System festgelegten Gewichtungen der Hauptkriteriengruppen (Ökologie, Ökonomie, soziokulturelle und funktionale Qualität, technische Qualität, Prozessqualität).Da es sich bei der Glocke um ein historisches Bauwerk handelt, können nicht alle Anforderungen des BNB uneingeschränkt erfüllt werden. Daher soll die Zertifizierung "in Anlehnung" an das BNB-System erfolgen, wobei die Kriterien auf ihre Anwendbarkeit geprüft und - soweit möglich - umgesetzt werden. Ziel ist es, die nachhaltige Weiterentwicklung des Konzerthauses transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren und ein Zertifikat zu erlangen, das die besonderen Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes berücksichtigt.Da für das Projekt Bundesfördermittel beantragt werden, ist die Ausarbeitung zwingend in Abstimmung mit dem Bundesbau Bremen zu erbringen.Im Rahmen dieser Vergabe werden die Leistungen der BNB-Koordination in den Leistungsphasen 1 - 3 fix vergeben. Die Leistungen in den Leistungsphasen 4 - 9 werden optional vergeben.
Weitere Informationen zu der Leistungsbeschreibung können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Angebotssumme in EUR, netto inkl. Nebenkosten
Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung
Persönliche Referenzen des BNB-Koordinators für vergleichbare Leistungen
Optional zu vergebende Leistungen: Die Leistungen der BNB-Koordination in den Leistungsphasen 4 - 9 werden optional vergeben.
1. Zunächst werden alle Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bieter die geforderten Mindeststandards und Bedingungen für den Auftrag erfüllen.3. Die Angebote der geeigneten Bieter werden gemäß der angegebenen und in den Vergabeunterlagen näher erläuterten Zuschlagkriterien gewertet. Pro Kriterium können max. 5 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktzahl in einem Kriterium fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl (max. 5,000 Punkte) ein.4. Das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.5. Im Fall von wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten wird gemäß § 18 Abs. 3 Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz verfahren, d. h. es werden soziale Kriterien berücksichtigt. Sollten wirtschaftlich gleichwertige Angebote vorliegen, haben die Bieter auf Anforderung schriftliche Nachweise gemäß § 18 Abs. 5 Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz vorzulegen. Sollte die Prüfung der sozialen Kriterien ebenfalls zu keiner Unterscheidung führen, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Jegliche Anfragen zu dem Vergabeverfahren als auch deren Beantwortung haben schriftlich über die Vergabeplattform DTVP zu erfolgen.- Das Angebot ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform DTVP in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.- Das Angebot inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform DTVP einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.- Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname der bevollmächtigten Vertretung in Druckbuchstaben an.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichenSozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweitIhr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV). Bei Bietergemeinschaften ist die Anzahl von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben. Die Angabe hat im Vordruck "Bieterbogen" zu erfolgen.
Die Mitarbeiterangaben sind im Vordruck "Bieterbogen" einzutragen.
- Angabe der Leistungen, welche als Unteraufträge vergeben werden sollen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV): Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Leistungen sowie die Unterauftragnehmer im Vordruck "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung im Vordruck "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären.- Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine technische und/oder berufliche Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
Angabe vergleichbarer Referenzen des Unternehmens (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Mindestanforderung:Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens ein Referenzprojekt über die Koordinierung einer BNB-Zertifizierung (Bronze, Silber oder Gold) für ein Hochbauprojekt innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen.
Die Referenzangaben sind im Vordruck "Bieterbogen" einzutragen.
Angabe des Jahresumsatz (gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV): Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 0,3 Mio. EUR brutto nachweisen.
Die Umsatzangaben sind im Vordruck "Bieterbogen" einzutragen.
Geforderte Mindeststandards: Haftpflichtversicherung (gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV): Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss eine Eigenerklärung über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1,5 Mio. EUR oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1,5 Mio. EUR abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Die Erklärungen haben im Vordruck "Bieterbogen" zu erfolgen.
Mindestanforderung:Der Bieter / die Bietergemeinschaften muss aktuell mindestens einen BNB-Koordinator im eigenen Unternehmen bzw. in den Unternehmen der Bietergemeinschaft zur Verfügung stellen bzw. per Eignungsleihe durch andere Unternehmen zur Verfügung stellen. Für die benannte Person sind der Lebenslauf sowie die berufliche Qualifizierungsnachweise (d.h. Qualifikation / Zulassung als BNB-Koordinator sowie Universitäts- oder Hochschulzeugnisse) als gesonderte PDF-Datei mit dem Angebot einzureichen.
1) Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. 2) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.3) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, inkl. der Benennung ggf. durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ist im Vordruck "Bieterbogen" anzugeben.