Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), ergänzt durch die geforderten auftragsspezifischen Einzelnachweise zu den Referenzen (siehe unten). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ergänzt durch die geforderten auftragsspezifischen Einzelnachweise zu den Referenzen (siehe unten). Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im ULV oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Dabei reichen die Eigenerklärungen als Nachweis in der Regel aus. Nur wenn der Auftraggeber Bedenken gegen konkrete Angaben hat, wird er die im Formular V 124 genannten Bescheinigungen nachfordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Darüber hinaus bestehen folgende auftragsspezifische Mindestanforderungen gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A:
Der Bewerber muss mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte benennen, die in den letzten 8 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist erbracht wurden und folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a. die Leistung umfasst Fertigung, Logistik und Montage eines Ausstellungsbaus und von Vitrinen für ein Museum;
b. die Ausstellungfläche beträgt mindestens 800 qm.
Außerdem muss mindestens eine Referenz eine Dauerausstellung mit einem Auftragswert von mindestens 1.000.000,00 EUR netto betreffen.
Nachweis: Für die Darstellung der Referenzen, die als Mindestanforderung vorliegen müssen, ist das beigefügte Referenzblatt (V 444.H F) zu verwenden. Bitte achten Sie darauf, dass Formular so auszufüllen, dass sich daraus alle geforderten Angaben (insbesondere auch zum Vorliegen einer Dauerausstellung, Größe der Ausstellungsfläche, Leistungsinhalt) ergeben. Zusätzliche Zeichnungen und Fotos sind zugelassen.
Bewerber, die ihre Eignung durch die Präqualifizierung nachweisen wollen, müssen darauf achten, dass die hinterlegten Referenzen, die oben genannten Anforderungen erfüllen, da die Präqualifikation allein nicht ausreicht, wenn die Referenzen nicht den Mindestanforderungen entsprechen.