Versuchslüftungsanlage für die Forschung
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Karlsruher Institut für Technologie
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344
Eggenstein-Leopoldshafen
Deutschland
DE266749428
Einkauf, Verkauf und Materialwirtschaft
patrick.brecht@kit.edu
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y03MQNC

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y03MQNC/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung einer modularen, mobilen Lüftungsanlage im kleinen Maßstab für wissenschaftliche Versuche für das "Institut für Mikroverfahrenstechnik (IMVT)" am Campus Nord des KIT. Weitere Details siehe Anlage A "Leistungsbeschreibung"

Haupterfüllungsort

Karlsruher Institut für Technologie
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344
Eggenstein-Leopoldshafen

Bestimmungs- und Installationsort ist (Montageort und endgültiger Aufstellungsort):

Karlsruher Institut für Technologie (KIT),
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1,
76344 Eggenstein-Leopoldshafen,
Campus Nord,
Gebäude 605,
Foyer.

Der Zugang zum Foyer erfolgt über den Liefereingang und Lastenaufzug.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Nachweis über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Besteht das Unternehmen weniger als drei Jahren, sind die Nachweise zumindest seit Geschäftsaufnahme zu erbringen (Eigenerklärung).

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Referenzen für die Lieferung vergleichbarer Produkte:
"Der Lieferant sollte nachweisen, dass er bereits ähnliche Produkte oder Systeme erfolgreich geliefert hat.
Diese Referenzen sollen belegen, dass der Lieferant über die erforderliche Erfahrung und Leistungsfähigkeit verfügt."

Alternativ: Nachweis, dass die geforderten Systemeigenschaften erfüllt werden können:
"Falls der Lieferant bislang kein exakt vergleichbares Produkt geliefert hat, kann er stattdessen technische Nachweise vorlegen, die belegen, dass das angebotene System die geforderten Eigenschaften erfüllt."

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Zahlungen leistet das KIT wie folgt:
100 % des Gesamtauftragswertes nach erfolgreichen Prüfungen, vollständiger Anlieferung, Montage und Inbetriebsetzung, Dokumentation und erfolgreichem Testlauf (siehe 3. "Abnahmebedingungen" unserer Leistungsbeschreibung) gegen Rechnungsstellung.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Bankbürgschaften:
Verlangt der Auftraggeber (AG) im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Sicherheiten vom Auftragnehmer (AN) in Form von Bürgschaften, so haben diese den nachstehenden Anforderungen zu entsprechen. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist Voraussetzung für die Anerkennung der Bürgschaft durch den Auftraggeber.

1. Anerkannte Bürgen (Kreditinstitute):
- Als Bürgen werden nur Kreditinstitute akzeptiert, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassen sind und der staatlichen Bankenaufsicht unterliegen.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, zum Nachweis der Zulassung und Beaufsichtigung geeignete Unterlagen zu verlangen. Werden entsprechende Nachweise nicht erbracht, kann die Bürgschaft zurückgewiesen werden.
- Bei Bürgschaften von Kreditinstituten ohne Sitz in Deutschland kann der Auftraggeber im Einzelfall verlangen, dass ein in Deutschland zugelassenes Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Mitverpflichtung (Aval) übernimmt.
- Der Auftraggeber behält sich vor, Bürgschaften abzulehnen, wenn deren Durchsetzbarkeit nicht gewährleistet erscheint.

2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Für die Bürgschaft gilt ausschließlich deutsches Recht.
Dies gilt auch dann, wenn die Bürgschaft durch eine ausländische Niederlassung eines Kreditinstituts ausgestellt oder unterzeichnet wird. Abweichende Rechtswahlklauseln sind unzulässig.
Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Karlsruhe vereinbart.

3. Art und Inhalt der Bürgschaft:
Die Bürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft zu stellen.
Auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.

4. Unbefristung und Erlöschen:
Die Bürgschaft ist unbefristet zu stellen. Sie erlischt nicht durch Zeitablauf, sondern ausschließlich durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde durch den Auftraggeber.

5. Rückgabeverpflichtung / Mitwirkungspflicht des Auftragnehmers:
Nach Wegfall des Sicherungszwecks ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Bürgschaft aktiv zurückzufordern.

6. Form und Vorlage:
Die Bürgschaft ist im Original der bei Beauftragung mitgeteilten Adresse vorzulegen.
Für die Ausgestaltung der Bürgschaft ist das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Musterformular vorzugsweise zu verwenden. Die Verwendung des Musterformulars wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend, sofern die Bürgschaft die in den Vergabeunterlagen festgelegten Anforderungen vollständig erfüllt.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

31.08.2026 15:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

30.11.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1. Auftragsgrundlagen:
Vertragsbestandteile (bei Zuschlagserteilung) des zu vergebenden Auftrags werden in nachstehender Reihenfolge sein:
- die Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen der KIT-Anfrage Nr.: 205-35540038 einschließlich der dort aufgeführten Anlagen (siehe Dokument "Aufforderung zur Angebotsabgabe", letzte Seite)
- die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVBL) des KIT, Stand 05.06.2020
- die Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
- das Angebot des Bieters mit der Anlage "Checkliste".

2. Preis:
Der Preis versteht sich als Festpreis, zzgl. Mehrwertsteuer (MwSt.).

3. Termin/Leistungszeitraum und technische Ansprechpartner:
Der voraussichtliche Liefertermin muss mit dem bei Beauftragung vom KIT genannten technischen Ansprechpartner ausreichend im Voraus abgestimmt sein.

4. Lieferkonditionen:
Es ist auf Basis des Incoterm 2020 DDP (Lieferadresse: KIT Campus Nord, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen), anzubieten.

5. Haftung:
- AG und AN haften nur für durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Vermögensschäden.

- Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haften AG und AN für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Bei Vorliegen von einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare und ver-tragstypische Schäden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen der Vertragspartner schützen, die ihnen nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhal-tung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen durfte.

- Die Haftungsbeschränkungen/-ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verhaltens, aus der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

- AG und AN stellen sich gegenseitig von Ansprüchen Dritter, die in Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung stehen, frei, es sei denn, die Haftung beruht auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Handeln des AG bzw. des AN.

- Soweit die Haftung des AG bzw. des AN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Vertreter, der Mitarbeiter und anderer Erfüllungsgehilfen des AG bzw. des AN.

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