1. Auftragsgrundlagen:
Vertragsbestandteile (bei Zuschlagserteilung) des zu vergebenden Auftrags werden in nachstehender Reihenfolge sein:
- die Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen der KIT-Anfrage Nr.: 205-35540038 einschließlich der dort aufgeführten Anlagen (siehe Dokument "Aufforderung zur Angebotsabgabe", letzte Seite)
- die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVBL) des KIT, Stand 05.06.2020
- die Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
- das Angebot des Bieters mit der Anlage "Checkliste".
2. Preis:
Der Preis versteht sich als Festpreis, zzgl. Mehrwertsteuer (MwSt.).
3. Termin/Leistungszeitraum und technische Ansprechpartner:
Der voraussichtliche Liefertermin muss mit dem bei Beauftragung vom KIT genannten technischen Ansprechpartner ausreichend im Voraus abgestimmt sein.
4. Lieferkonditionen:
Es ist auf Basis des Incoterm 2020 DDP (Lieferadresse: KIT Campus Nord, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen), anzubieten.
5. Haftung:
- AG und AN haften nur für durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Vermögensschäden.
- Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haften AG und AN für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Bei Vorliegen von einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare und ver-tragstypische Schäden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen der Vertragspartner schützen, die ihnen nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhal-tung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen durfte.
- Die Haftungsbeschränkungen/-ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verhaltens, aus der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- AG und AN stellen sich gegenseitig von Ansprüchen Dritter, die in Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung stehen, frei, es sei denn, die Haftung beruht auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Handeln des AG bzw. des AN.
- Soweit die Haftung des AG bzw. des AN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Vertreter, der Mitarbeiter und anderer Erfüllungsgehilfen des AG bzw. des AN.