Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich Ihre Fragen beantworten.
- Die Funktion der Stellenplanung muss wie die anderen Elemente mit Vertragsbeginn am 01.04.2026 zur Verfügung stehen. Eine Ausnahme bildet lediglich das optionale Modul 11.
- Nein, lediglich die Verwaltung der Brutto-Bezüge ist nicht ausreichend. Wie in der Leistungsbeschreibung geschrieben muss die Software netto, brutto, Ag-brutto etc. verwalten.
- Ja, die Dienststelle und das Homeoffice sind die einzigen Arbeitsorte mit unterschiedlichen Rüstzeiten. Bei den Kriterien handelt es sich um auf den Arbeitsbeginn und/oder die Rüstzeit Einfluss nehmende Faktoren wie temporäre Dienststelle, Arbeitsbeginn vor Beginn der Kernarbeitszeit etc. Diese sind nicht zu definieren, nehmen jedoch Einfluss auf die Rüstzeit und damit auf die Arbeitszeit.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen ausreichend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Kühl
3. Frage: ja, Dienststellen und HO
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist keine Anbindung an eine eAkte und auch keine Anbindung an ein Payroll-System gewünscht oder erforderlich.
Kostenrelevante Daten (IST-Kosten) müssen per excel-Datei in das System eingespeist werden können. Und das System muss aus den im System selbst hinterlegten Daten (Entgeltgruppe, Entwicklungstufe etc. je Mitarbeitendem) eine Kostenplanung erstellen können.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Kühl
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