Die Dringlichkeitsvergabe begründenden Umstände dürfen dem Auftraggeber nicht zurechenbar sein
…und damit den Bedeutungsgehalt des Wettbewerbsprinzips auf. Nur in tatsächlich (objektiv), „unverschuldet“ dringlichen Fällen darf der Wettbewerb auf ein Minimum eingeschränkt werden. von Prof. Dr. Christian-David Wagner, Fachanwalt für Vergaberecht…
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