Die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
…Zusammenschlüsse geändert. Es gilt weiterhin § 43 Abs. 2 VgV, wonach „Bewerber- und Bietergemeinschaften wie Einzelbewerber und -bieter zu behandeln“ sind und „der öffentliche Auftraggeber nicht verlangen darf, dass Gruppen…
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