Teillos
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Leistungen sind der Menge nach aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlos) zu vergeben. Soweit der Grundsatz nach § 97 Abs. 4 GWB. Unter welchen Voraussetzungen davon –…
Mehr lesen…des Auftraggebers. Es gilt das Prinzip der Vollständigkeit der Schätzung: Etwaige Auftragserweiterungen oder mögliche Vertragsverlängerungen sind in die Schätzung einzubeziehen; der Wert von Fach- oder Teillosen ist zu addieren, eine…
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