Müssen Wissens- und Erfahrungsvorsprünge einzelner Bieterunternehmen ausgeglichen werden?
…VgV beim Einsatz vorbefasster Unternehmen angemessene Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass durch die Teilnahme keine Wettbewerbsverzerrung eintritt. Mit anderen Worten sind Wissensvorsprünge sog. „Projektanten“ durch den öffentlichen Auftraggeber auszugleichen….
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