Qualifizierte Elektronische Signatur

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Ausschreiben mit dem Deutschen Vergabeportal nach UVgO

Die qualifizierte elektronische Signatur ist nach Art. 3 Nr. 12 eIDAS VO eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht. Nur Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur können als elektronische Form eine per Gesetz geforderte Schriftform auf Papier gemäß § 126a BGB ersetzen. Nach Art. 25 Abs. 2 eIDAS-VO kommt der qualifizierten elektronischen Signatur die gleiche Rechtswirkung zu wie einer Unterschrift. Im Interesse des Absenders wird mit ihr insbesondere gewährleistet, dass das Dokument nicht spurenlos manipuliert werden kann (Perpetuierungsfunktion).

Siehe auch Digitale Signatur.

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Ausschreiben mit dem Deutschen Vergabeportal nach UVgO

In diesem kostenfreien Webinar demonstriert Ihnen unser Produktberater, wie eine schnelle, einfache und sichere Umsetzung der E-Vergabe für öffentliche Auftraggeber mit Hilfe des Deutschen Vergabeportals funktioniert.

online | Di. 30.04.2024 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind

Kontaktieren Sie uns direkt:

Zum Kontaktformular

Produktberatung
Bieter

0221 / 97 66 8 - 200 beratung@dtvp.de

Produktberatung
Vergabestellen

030 / 37 43 43 - 810 vergabestellen@dtvp.de
DTVP Kundenumfrage Zertifizierung Top Service