Vier-Augen-Prinzip

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Ausschreiben mit dem Deutschen Vergabeportal nach UVgO

Im Zusammenhang mit Vergabeverfahren bedeutet das Vier-Augen-Prinzip, dass wichtige Entscheidungen nicht von einer einzelnen Person getroffen werden dürfen. Es findet immer eine Beteiligung oder eine Kontrolle durch zwei Instanzen (Personen, Prüfeinrichtungen) statt. Das Vier-Augen-Prinzip hat insbesondere zum Ziel, das Risiko von Fehlern und Missbrauch bei Vergaben zu reduzieren und das Vergabeverfahren transparent zu machen. Daher darf nur beim Vorliegen von zwingenden Gründen vom Vier-Augen-Prinzip abgewichen werden. Im Vergaberecht ist das Vier-Augen-Prinzip unter anderem im Rahmen der Öffnung der Angebote zu finden. Denn es ist gesetzlich geregelt, dass die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin durchgeführt wird (vgl. § 55 Abs. 2 VgV, § 14 VOB/A, § 14 Abs. 2 VOL/A). Das Vier-Augen-Prinzip ist eine Sonderform des Mehr-Augen-Prinzips und wird auch Vier-Augen-Kontrolle genannt.

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In diesem kostenfreien Webinar demonstriert Ihnen unser Produktberater, wie eine schnelle, einfache und sichere Umsetzung der E-Vergabe für öffentliche Auftraggeber mit Hilfe des Deutschen Vergabeportals funktioniert.

online | Di. 30.04.2024 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind

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