Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Ausschreiben mit dem Deutschen Vergabeportal nach UVgO

Neue Verwaltungsvorschrift zum Öffentlichen Auftragswesen in Rheinland-Pfalz

Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift tritt am Dienstag, 7. September 2021 in Kraft und enthält den Anwendungsbefehl für die UVgO. Damit wird die bisher gültige VOL/A auch in RLP abgelöst und die E-Vergabe für Liefer- und Dienstleistungen auch unterhalb des EU-Schwellenwertes verpflichtend.
Lediglich für Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 20.000 € besteht eine Übergangsfrist. Diese können bis 31.05.2022 noch mittels E-Mail durchgeführt werden. 

Einrichtungen der Landesverwaltung werden gemäß Nr. 13 der VV überdies verpflichtet, die Vergabeplattform des Landes Rheinland-Pfalz zu nutzen. Kommunale Auftraggeber, die die Landeslösung nicht nutzen können, haben die Möglichkeit, auf gleicher technischer Basis das kommunale Vergabeportal https://rlp.vergabekommunal.de zu nutzen. Weitere Informationen zu unseren technischen Lösungen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier

Ferner wurde die gemäß Vergabestatistikverodnung (VergStatVO) ab 01.10.2020 bestehende Meldepflicht von Auftragsvergaben ab 25.000 € Auftragswert an das statistische Bundesamt nun unter Punkt 16 auch in der neuen Verwaltungsvorschrift aufgenommen.
Die vollständige Verwaltungsvorschrift zum Download finden Sie hier.

Hinweise für Kunden und Interessenten
Die neuen Vorschriften rücken die Nutzung von E-Vergabeplattformen zukünftig noch mehr als ohnehin schon in den Fokus öffentlicher Auftraggeber aus Rheinland-Pfalz. Da sämtliche Neuerungen und Anforderungen bereits zum Standard unserer Lösung gehören, ist keine zusätzliche Anpassung erforderlich. Auch die größere Anzahl an Vergabeverfahren, die künftig über die E-Vergabeplattform durchgeführt wird, wirkt sich kostentechnisch nicht auf unsere Kunden aus, da in der transparenten Nutzungspauschale eine unbegrenzte Anzahl an Vergabeverfahren inbegriffen ist. Über die kostenfreie Schnittstelle zum Statistischen Bundesamt (destatis) können Sie Ihrer Meldepflicht für Auftragsvergaben bequem über das Deutsche Vergabeportal bzw. rlp.vergabekommunal.de nachkommen.
Sollten Sie noch keine E-Vergabelösung im dauerhaften Einsatz haben oder aufgrund der künftig gesteigerten Nutzung einen Wechsel in Betracht ziehen, beraten wir Sie gerne. Einen individuellen und unverbindlichen Beratungstermin, in dem wir Ihnen unsere Lösung vorstellen und auf Ihre spezifischen Anforderungen und Fragestellungen eingehen, können Sie hier vereinbaren. Darüber hinaus führen wir wöchentlich kostenfreie Webinare durch, in denen wir den Aufbau der Lösung sowie die unkomplizierte Durchführung eines Vergabeverfahren anhand eines Beispiels demonstrieren. Alle Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter https://www.dtvp.de/veranstaltungen

Für Fragen und Anregungen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus der Produktberatung jederzeit gerne zur Verfügung.

Produktberatung Öffentliche Auftraggeber
T: +49 (0) 30 374 343 8 – 10
E: vergabestellen@dtvp.de 
 

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Ausschreiben mit dem Deutschen Vergabeportal nach UVgO

In diesem kostenfreien Webinar demonstriert Ihnen unser Produktberater, wie eine schnelle, einfache und sichere Umsetzung der E-Vergabe für öffentliche Auftraggeber mit Hilfe des Deutschen Vergabeportals funktioniert.

online | Di. 30.04.2024 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind

Weitere Informationen

24. Informationstagung der IHK-GfI
„Unser Antrieb: Ihre Perspektive. Digitalisierung gemeinsam gestalten“ –unter diesem Motto fand am 25. und 26. April 2017 die 24. Informationstagung []
Alle (zwei) Jahre wiederkommen die neuen Schwellenwerte. Die neuen, ab 01. Januar 2022 geltenden Schwellenwerte finden Sie in diesem Artikel
Die aktuellen EU Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergabe finden Sie in unserem Ratgeber „Relevanz und Höhe der Schwellenwerte“. •    Bauaufträge : []

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