Barmstedt: Neubau Niederschlagswasserkanal Brunnenstraße, 2.BA
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Abwasser-Zweckverband Südholstein
Am Heuhafen 2
25491
Hetlingen
Deutschland
Zentrale Vergabestelle
+49 4103964472
vergabestelle@azv.sh
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXX3YYDYTTUK0U0T

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXX3YYDYTTUK0U0T/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Neubau von Niederschlagswasserkanäle in offener Bauweise in der Brunnenstraße in Barmstedt.

Umfang der Leistung
- Neubau von rd. 150 m DN400 Niederschlagswasserkanal inkl. Herstellung von rd. 15 DN150 Hausanschlüsse + rd. 10 DN150 Straßeneinläufe in einer Tiefe von bis zu 2,50 m
- Einbau von 2 DN1000 Niederschlagswasserschächten
- Ausbau / Verdämmung von Alt-Niederschlagswasserkanälen
- Gesamte Oberflächenerneuerung (Austausch Kopfsteinpflaster) im Asphalt-Straßenbereich

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

25355
Barmstedt

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.10.2026
30.11.2026

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.10.2026
30.11.2026

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder in die Präqualifizierungsdatenbank für den
Liefer- und Dienstleistungsbereich. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
"Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in
der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder der
Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt
werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen
(auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der
in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt
"Eigenerklärung zur Eignung" kann mit den Vergabeunterlagen heruntergeladen
werden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.

Vorzulegende Nachweise:
Bescheinigung in Steuersachen; Nachweis zur Entrichtung von Steuern: Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Eigenerklärung zur Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit); Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder in die Präqualifizierungsdatenbank für den
Liefer- und Dienstleistungsbereich. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
"Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in
der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder der
Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt
werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen
(auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der
in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt
"Eigenerklärung zur Eignung" kann mit den Vergabeunterlagen heruntergeladen
werden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft; Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft: Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkassen; Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung: Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkassen; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Gütezeichen Kanalbau; - Beurkundung nach RAL-GZ 961, oder gleichwertige Nachweisführung RAL-GZ 961, gemäß EFB 214 Besondere Vertragsbedingungen (AK 2); Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Eigenerklärung zur Eignung (technische und berufliche Leistungsfähigkeit); Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder in die Präqualifizierungsdatenbank für den
Liefer- und Dienstleistungsbereich. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
"Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in
der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder der
Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt
werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen
(auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der
in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt
"Eigenerklärung zur Eignung" kann mit den Vergabeunterlagen heruntergeladen
werden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Referenznachweise(siehe Angaben im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung)
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung ,Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. Industrie-und Handelskammer
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw .Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach §48b Einkommensteuergesetz
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Siehe Vergabeunterlagen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

26.08.2026 09:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

29.09.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

26.08.2026 09:00 Uhr

Kläranlage Hetlingen

Nur Vertreter des Auftraggebers

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Folgende Formulare aus dem Vergabehandbuch des Bundes werden nicht mitgeschickt, sie sind auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle einzureichen:
- 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
- 223 Aufgliederung der Einheitspreise

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 62
24105
Kiel
Deutschland
+49 4319880
poststelle@im.landsh.de
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