Gesonderte Beratung und Betreuung nach dem AufnG LSA außerhalb von Gemeinschaftsun...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Altmarkkreis Salzwedel, SG Vergabe
Karl-Marx-Straße 32
29410
Hansestadt Salzwedel
Deutschland
+49 3901-840-1932
vergabe@altmarkkreis.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXWRYYDDYDZ2X1LT

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXWRYYDDYDZ2X1LT/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Gesonderte Beratung und Betreuung nach dem AufnG LSA außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften

Umfang der Leistung
Der Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigt die Durchführung der gesonderten Beratung und Betreuung (gBB) nach § 1 Abs. 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG LSA) außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften zu vergeben.
Als Rechtsgrundlagen dienen das AufnG LSA in der derzeit aktuellsten Fassung, die Aufnahmegesetzausführungsverordnung - AufnGAVO in der derzeit aktuellsten Fassung, der Grundsatzerlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.06.2015 - 34.4-12235 sowie die Rundverfügung des Landesverwaltungsamtes vom 16.07.2018 zum AufnG.
Zum 01. Januar 2027 sollen 2 Beraterstellen der gesonderten Beratung und Betreuung nach dem AufnG LSA außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften im Altmarkkreis Salzwedel mit einer einmaligen
Vertragslaufzeit vom 01.01.2027-31.12.2028 mit einer einmaligen Verlängerungsoption zum 31.12.2029 an einen oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft an mehrere Träger übertragen werden. Der Vertragsentwurf ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und diesen als Anlage beigefügt.
Gem. dem RdErl. vom 15.06.2015 sowie der Rundverfügung vom 16.07.2018 erfolgt die Übertragung der gBB vorrangig an Träger der freien Wohlfahrtspflege, eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts bzw. einen sonst. rechtsfähigen und gemeinnützigen Verein.
Das Beratungs- und Betreuungsangebot ist mit den Schwerpunkten in Salzwedel und Gardelegen sowie bei Bedarf im weiteren Gebiet des Altmarkkreises Salzwedel zu gewährleisten. Die gesonderte Beratung u. Betreuung soll in Form von individuellen Hilfen oder soziale Gruppenarbeit vor Ort erfolgen.
Die Aufgaben der gesonderten Beratung u. Betreuung sind insbesondere (Anl. 1 Nr. 1 RdErl. vom 15.06.15):
a) die Beratung zu asyl-, aufenthalts- und leistungsrechtlichen Fragen (z. B. Fragen der ärztlichen Versorgung, Fragen zur Ausübung einer Beschäftigung),
b) die Beratung über Möglichkeiten einer freiwilligen Ausreise und etwaige Rückkehrhilfen (z. B. REAG/GARP),
c) in geeigneten Einzelfällen die Vermittlung an spezialisierte Gremien (z. B. Petitionsausschuss, Härtefallkommission),
d) die Beratung bei Familienzusammenführungen und Umverteilungsanträgen,
e) die Unterstützung in Behördenangelegenheiten, die Vermittlung an Fachdienste und Hilfestellung bei der Inanspruchnahme von Dolmetscherdiensten oder rechtsanwaltlicher Vertretung,
f) die Beratung und Betreuung beim Auftreten von Problemen im sozialen, familiären und psychischen Bereich (z. B. psychische Erkrankungen aufgrund von Folter),
g) die Gewährung von Orientierungshilfen zum selbständigen Zurechtfinden im gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld der Bundesrepublik Deutschland,
h) die Beratung und Betreuung zu Konflikten und Problemen im Bereich der Unterbringung gegebenenfalls unter Einschaltung von etwaig für die Unterkunft zuständigen sozialen Betreuungskräften,
i) die geschlechts- und altersspezifische Beratung (z. B. bei frauenspezifischer Verfolgung oder Flucht),
j) die Unterstützung für Kinder und Jugendliche (z. B. in schulischen Fragen).
Die gesonderte Beratung u. Betreuung ist von Mitarbeitenden durchzuführen, die die im RdErl. vom 15.06.2015 unter Anl. 1 Nr. 2 und der Rundverfügung vom 16.07.2018 festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.
Eine hinreichende Qualifikation für die Durchführung der gesonderten Beratung und Betreuung haben
a) Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung
b) Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (mit Fachhochschul- bzw. Bachelorabschluss)
c) Personen mit einer den vorgenannten Qualifikationen gleichwertigen Ausbildung
d) Personen ohne einen der vorgenannten Abschlüsse, soweit sie bereits mindestens drei Jahre in einem regulären Beschäftigungsverhältnis einer Stelle der gesonderten Beratung und Betreuung, der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer oder des Jugendmigrationsdienstes des Bundes tätig waren, wobei die letzte entsprechende Beschäftigung nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf und sie sich vertraglich verpflichten, sich in geeigneter Weise aus-, fort- und weiterzubilden.
e) Es wird die Beschäftigung anderer Personen eingeräumt, soweit diese im Rahmen einer Einzelfallprüfung durch das Landesverwaltungsamt zur Stellenbesetzung zugelassen werden,weil von ihnen auf Grund eines nachgewiesenen Ausbildungs- und beruflich Tätigkeitsprofils erwartet werden kann, dass sie der Stellenanforderung gerecht werden. Auch in diesen Fällen hat eine vertragliche Verpflichtung zu Aus-, Fort- und Weiterbildung zu erfolgen.
Die mit der gesonderten Beratung und Betreuung beauftragten Beratungs- und Betreuungskräfte sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Kenntnisse in den die zu beratenden und zu betreuenden Personen betreffenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, z. B. im Asyl-, Ausländer- und Leistungsrecht (Sozialgesetzbücher, Asylbewerberleistungsgesetz),
b) Kenntnisse in der allgemeinen Verwaltungspraxis und bei Verwaltungsverfahren,
c) Kenntnisse in mindestens einer relevanten Fremdsprache,
d) Fahrerlaubnis
Die Finanzierung erfolgt gem. § 2 Abs. 4 AufnG LSA sowie aus Eigenmitteln des Altmarkkreises Salzwedel. Für die Ermittlung und Begrenzung der erstattungsfähigen Aufwendungen werden ausschließlich Bruttopersonalkosten und Bruttosachkosten berücksichtigt. Für beide Kostenarten werden verbindliche Höchstgrenzen festgelegt. Pro Stelle gelten für die Jahre 2027-2029 Bruttopersonal- und Bruttosachkosten in Höhe von 287.000 EUR als Höchstgrenze.
Mit dem Angebot ist ein Konzept einzureichen, welches die Art, den Umfang und die zu erbringende Leistung beschreibt. Das Konzept ist entsprechend den in der Bewertungsmatrix festgelegten inhaltlichen Vorgaben zu erstellen. Die Zuschlagskriterien und Bewertungsmaßstäbe ergeben sich aus der Bewertungsmatrix. Die Bewertung des Konzeptes erfolgt durch eine Wertungskommission anhand der Bewertungsmatrix. Die Bewertung der Qualität fließt zu 70% und der Preis zu 30% in die Zuschlagserteilung ein.

Haupterfüllungsort

Altmarkkreis Salzwedel

Das Beratungs- und Betreuungsangebot ist mit den Schwerpunkten in der Hansestadt Salzwedel und in der Hansestadt Gardelegen sowie bei Bedarf in dem weiteren Gebiet des Altmarkkreises Salzwedel zu gewährleisten.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Optionale Verlängerung einmalig um ein Jahr bis 31.12.2029

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2027
31.12.2028

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2027
31.12.2028

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung


Vorzulegende Nachweise:
Nachweis zur Eintragung in das Berufsregister oder Gewerbeanmeldung (sofern zutreffend); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen insolvenzplanes angegeben wurde; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Gem. des Formblattes 124 LD sind folgende Angaben zu tägigen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
-Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
-Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen

Vorzulegende Nachweise:
Nachweis Haftpflichtversicherung; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Nachweis zur Umsatzsteuerbefreiung; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Gem. des Formblattes 124 LD sind folgende Angaben zu tätigen:
- Angabe zum Berufsregister oder Gewerbeanmeldung (sofern zutreffend)

Vorzulegende Nachweise:
Mindestens 3 Referenzen der letzten 3 Jahren mit den im Formblatt 124 LD genannten Angaben; Bitte reichen Sie die Referenzen anhand der Anlage zur 124 LD ein. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre einzureichenden Referenzen mit der im Ausschreibungsgegenstand beschriebenen Leistung übereinstimmen! Dies ist auch von präqualifizierten Bietern zu beachten. Bitte prüfen Sie, ob die der ausgeschriebenen Leistung entsprechend geforderten Referenzen im PQ-Verzeichnis enthalten sind. Ansonsten fügen Sie diese gesondert dem Angebot bei.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften und die für die Leitung vorgesehenen Personen; Bitte reichen Sie Angaben anhand der Anlage zur 124 LD ein.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
siehe Bekanntmachung; Mit dem Angebot
siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen; Mit dem Angebot
Konzept; Konzept gemäß Leistungsverzeichnis; Mit dem Angebot

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gemäß den Vergabeunterlagen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Gemäß den Vergabeunterlagen

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

01.10.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

16.11.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Nicht registrierte Bieter sind verpflichtet, sich über Änderungen und Nachrichten im Verfahren selbst zu informieren.
Sollten keine Nachunternehmer oder Bietergemeinschaften vorgesehen werden, sind die Formblätter 233 /234 entsprechend zu streichen /zu kennzeichnen und trotzdem mit dem Angebot einzureichen.

Entsprechend dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen- Anhalt vom 01. Oktober 2025 dürfen Aufträge nur an solche Bieter vergeben werden, die sich schriftlich oder elektronisch verpflichtet haben, die Anforderungen dieses Gesetzes zu erfüllen. Die Verpflichtungen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 TVergG LSA gelten ausschließlich für Dienstleistungen, die im Inland erbracht werden. Tarifvertragliche Änderungen während der Vertragslaufzeit sind entsprechend zu berücksichtigen. Die Eigenerklärungen zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) und zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 u. 4 TVergG LSA) sind mit dem Angebot einzureichen und liegen den Vergabeunterlagen ebenso bei, wie die Ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 17 und 18 TVergG LSA. Dementsprechend wird auf die Möglichkeit der Durchführung von Kontrollen gem. § 17 TVergG LSA und die Festsetzung von Sanktionen gem. § 18 TVergG LSA hingewiesen. Sollten keine Nachunternehmen für die Dienstleistung anfallen, ist die Anlage nach § 14 TVergG LSA trotzdem ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Die Anlagen des TVergG LSA sind auch von benannten Nachunternehmern / Bietergemeinschaften vorzulegen.

Bitte achten Sie auf die Gültigkeit der ausgewiesenen Dokumente, sofern diese eine Gültigkeitsdauer beinhalten. Unterlagen, die keine Gültigkeitsdauer beinhalten, dürfen nicht älter als 12 Monate sein.

Hinsichtlich der Formvorschriften der elektronischen Angebotsabgabe werden auch Erklärungen und Nachweise in elektronischer Form akzeptiert, auch wenn die ausstellende Behörde die Gültigkeit des Nachweises im Original oder als beglaubigte Kopie zulässt. (In besonderen Fällen behält sich die Vergabestelle vor, Originalunterlagen vorlegen zu lassen)

Gem. § 8 TVergG LSA wird darauf hingewiesen, dass die Erklärungen und Nachweise aus der Eigenerklärung zur Eignung und dem TVergG LSA verpflichtend vom Bestbieter im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung und vorbehaltlich von den Bietern der engeren Wahl (und ihren Nachunternehmen) vorzulegen sind. Die nach den Vergabeunterlagen und den in der Bekanntmachung gem. der entsprechenden Vergabe- und Vertragsordnung verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist mindestens drei und höchsten zehn Kalendertagen vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.

Eignungsnachweise sowie der Nachweis zum PQ-Verzeichnis sind von Bietern / Bietergemeinschaften vorzulegen.
Nachunternehmer unterliegen denselben Eignungsanforderungen wie der Auftragnehmer.

Werden von den Bietern, die in die engere Wahl für die Auftragsvergabe gelangen, Nachunternehmen benannt, sind auch von diesen sämtliche aufgeführten Eignungsunterlagen vorzulegen - nicht, wenn der Hauptbieter einen Präqualifizierungsnachweis vorlegt. In besonderen Fällen behält sich die Vergabestelle die gesonderte Nachforderung vor. Die Nachunternehmer haben die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) vorzulegen. Bei präqualifizierten Nachunternehmern reicht der Nachweis zum PQ-Verzeichnis unter Angabe der PQ-Nummer, sowie die Eigenerklärung zum TVergG LSA. (In besonderen Fällen behält sich die Vergabestelle die gesonderte Nachforderung vor)

Bitte reichen Sie die Referenzen anhand der Anlage zur 124 LD ein. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre einzureichenden Referenzen mit der im Ausschreibungsgegenstand beschriebenen Leistung übereinstimmen! Dies ist auch von präqualifizierten Bietern zu beachten.
Bitte prüfen Sie, ob die der ausgeschriebenen Leistung entsprechend geforderten Referenzen im PQ-Verzeichnis enthalten sind. Ansonsten fügen Sie diese gesondert dem Angebot bei.

Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf Grundlage der beigefügten Bewertungsmatrix. Die Zuschlagskriterien werden mit 30 % für den Preis und 70 % für die Qualität gewichtet. Die Einzelheiten der Bewertung ergeben sich aus der Bewertungsmatrix.

Ein Nachprüfungsantrag wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt. Die Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt sind Nachprüfungsbehörde unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB im Sinne der §§ 19 - 22 TVergG LSA. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden oder mehr als zehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1000 Euro nicht übersteigen.

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